Rechtsprechung
   BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische Reduktion - allgemeiner Gleichheitssatz - Typisierung - Verzicht

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische Reduktion - allgemeiner Gleichheitssatz - Typisierung - Verzicht

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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begünstigende Elterngeldberechnung gegen den Willen der Eltern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Zwang zur Anwendung begünstigender Berechnungsvorschriften

  • kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)

    Risikoschwangerschaft nicht zulasten des Elterngeldes

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  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Berechnungsvorschrift von Elterngeld möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berechnung des Elterngeldes: Keine Anwendung einer an sich begünstigenden Berechnungsvorschrift gegen den Willen des Elterngeldberechtigten - Wahl über Anwendung von Ausnahmevorschrift muss Eltern überlassen bleiben

Sonstiges

Verfahrensgang

  • SG Hamburg, 31.03.2009 - S 31 EG 19/09
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R  

    Elterngeld - Höhe - Minijob - geringfügige Beschäftigung - Einkommen -

    Der Senat hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass das Elterngeld mit dem den Basisbetrag von 300 Euro monatlich überschreitenden Betrag von bis zu 1800 Euro das durch die Erziehung des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen ersetzen soll (zuletzt BSG Urteil vom 18.8. 2011 - B 10 EG 7/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 24 unter Verweis auf BT-Drucks 16/1889 S 2, 15 und BT-Drucks 16/2454 S 2).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/10 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Denn gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers wäre die Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Norm im Wege teleologischer Reduktion mit Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar (vgl BVerfG (Kammer) vom 26.9.2011 - 2 BvR 2216/06 ua - NJW 2012, 669 RdNr 56; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 7/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-7837 § 2 Nr. 10 vorgesehen, RdNr 27 f); sie muss daher dem Gesetzgeber selbst vorbehalten bleiben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - L 13 EG 1/11  

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Fehlt es somit an einer Regelungslücke, scheidet eine teleologische Reduktion, also eine Engführung der Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus, (wie hier SG Hamburg, Urteil vom 27.04.2010 - S 31 EG 19/09 - juris Rdn. 19, Revision anhängig unter B 10 EG 7/10 R) aus.
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  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 11 EG 3954/11  
    Das Elterngeld soll aber mit dem den Basisbetrag von 300 EUR monatlich überschreitenden Betrag von bis zu 1800 EUR das durch die Erziehung des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen ersetzen (BSG 15.12.2011, B 10 EG 13/10 R, juris; BSG 18.08.2011, B 10 EG 7/10 R, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11  

    Rentenversicherung

    Eine dahingehende teleologische Reduzierung (vgl. zu deren Voraussetzungen BVerfG, Beschluss v. 7.4.1997, 1 BvL 11/96, NJW 1997, 2230, 2231; BSG, Urteil v. 18.8.2011, B 10 EG 7/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) der Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG ist auch weder von Sinn und Zweck der Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte oder dem Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen her geboten.
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