Rechtsprechung
| BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3
Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG
Wird zitiert von ... (12)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 17 U 33/96
Unfallversicherung
Die Feststellungsklage erfordert - als besondere Prozeßvoraussetzung (vgl. dazu z.B. Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung.Nach der Rechtsprechung des BSG bezieht sich das Feststellungsinteresse i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausschließlich auf den Folgezustand des schädigenden Ereignisses im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung (BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
Eine solche nicht eben entfernt liegende Möglichkeit genügt aber für die Bejahung des Feststellungsinteresses (vgl. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6 m.w.N.), das im übrigen auch von der Beklagten nicht in Abrede gestellt worden ist.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 17 U 259/00
Unfallversicherung
Die Feststellungsklage erfordert - als besondere Prozessvoraussetzung (vgl. dazu z.B. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung.Eine solche nicht eben entfernt liegende Möglichkeit genügt aber für die Bejahung des Feststellungsinteresses (vgl. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6 m.w.N.), das im übrigen auch vom Beklagten nicht in Abrede gestellt worden ist.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - L 16 B 20/04
Krankenversicherung
Die umfänglichen und weitschweifigen Ausführungen der Antragstellerin (vgl. dazu auch BSG Beschl. v. 18.11.2003 - B 3 KR 20/03 B) sind nicht geeignet, konkret bezogen auf die Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) zu belegen, dass diese in Zukunft, auf die sich der Feststellungsanspruch nur beziehen kann (vgl. BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 6), berechtigte Vergütungsansprüche zurückweisen werden.
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 5762/07
Sozialgerichtliches Verfahren - verspätete Antragstellung nach § 109 SGG - …
Insoweit lässt sich aber aus den vom Sozialgericht zutreffend dargelegten Gründen, auf die der Senat verweist (§ 153 Abs. 2 SGG), nicht feststellen, dass bis heute fortdauernde Folgen dieser Körperschäden bestehen (vgl. zum für die Feststellung von Unfallfolgen maßgeblichen Zeitpunkt BSG, Urteil vom 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90 - SozR 3-150 § 55 Nr. 6). - LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse gem § …
Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - L 17 U 111/99
Unfallversicherung
Die Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG erfordert - als besondere Prozeßvoraussetzung (vgl. dazu z.B. Bundessozialgericht [BSG] SozR 3 - 1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung. - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99
Unfallversicherung
Die Feststellungsklage erfordert - als besondere Prozessvoraussetzung (vgl. dazu z.B. Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) - das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der baldigen Feststellung. - LSG Hessen, 01.08.2001 - L 3 U 176/01
Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …
Ein solches Feststellungsinteresse kann nur bei einem im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch vorhandenen, nicht "ausgeheilten" Gesundheitsschaden im Hinblick auf künftig drohende Leistungsfälle durch das Auftreten weiterer Folgen anerkannt werden (…BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35; SozR 3-1500 § 55 Nr. 6). - LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 18/04 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteil vom 18. September 1991 - 8 RKnU 3/90 - veröffentlicht in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6) ist für ein solches Feststellungsinteresse genügend, aber auch erforderlich, dass "eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Leistungspflicht der Beklagten durch das Auftreten weiterer bisher noch nicht erkennbarer voraussehbarer Unfallfolgen besteht".
- SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2650/11
Arbeit & Soziales - Während Mithilfe beim Carportbau verletzt: Arbeitsunfall?
Verrichtungen aufgrund freundschaftlicher oder nachbarschaftlicher Beziehungen, und um solche handelte es sich vorliegend, schließen eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit eines Verletzten und damit Versicherungsschutz über § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aber dann aus, wenn es sich um einen aufgrund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt oder die zum Unfall führende Verrichtung als Erfüllung gesellschaftlicher (nicht rechtlicher) Verpflichtungen anzusehen ist, die bei besonders engen Beziehungen zwischen Freunden typisch, üblich und deshalb zu erwarten sind (vgl. BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 13; BSG in HV-Info 1990, 1349 ff. und LSG Baden-Württemberg vom 16.11.2011 - L 2 U 1422/10 - ). - LSG Bayern, 09.08.2000 - L 2 U 44/00
- LSG Bayern, 08.09.2004 - L 2 U 92/03
