Rechtsprechung
| BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme - Anrechnung - Versorgungsbezug - Versorgungsbezüge - Führzulage - Kleiderverschleißpauschale - häuslicher Bedarf - Mehrbedarf - Monatsbetrag - Heilbehandlung - Führhund - Pflegeheim - Betreuung - Blidenbegleitung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- vsbinfo.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 07.05.2001 - S 15 BL 73/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2002 - L 7 V 27/01
- SG Dortmund, 28.06.2002 - S 19 V 111/01
- BSG, 12.09.2002 - B 9 V 4/02 R
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - L 7 V 27/02
- BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R
- BSG, 15.07.2004 - B 9 V 2/04 R
- BSG - B 9 V 4/02 R (anhängig)
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 91, 211
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - Erstattungsanspruch - Heimpflege - …
Lässt sich die Pflege außerhalb eines Heims durch Familie, Nachbarn und/oder angestellte Dritte schließlich nicht mehr organisieren, so reagiert das Versorgungsrecht wiederum flexibel: Es übernimmt die Heimkosten, rechnet auf diese Sachleistung aber die Versorgungsbezüge des Beschädigten - weitgehend - an (vgl dazu auch Senatsurteil vom 18. September 2003 - B 9 V 10/02 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen). - BSG, 15.07.2004 - B 9 V 2/04 R
Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten
Insoweit hält er an seiner in einer Parallelsache (B 9 V 10/02 R) am 18. September 2003 getroffenen Entscheidung (SozR 4-3100 § 35 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) nach erneuter Prüfung fest. - BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R
Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale - …
Nach den gesamten Umständen des vorliegenden Falles konnte ein verständiger Beteiligter die vorgenannten Entscheidungen des Beklagten im Zusammenhang mit der Eheschließung des Klägers mit seiner Pflegerin nur so verstehen, dass der Beklagte die bestandskräftige Bewilligung der erhöhten Pflegezulage nach § 35 Abs. 2 Satz 1 BVG als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (hierzu etwa BSGE 91, 211, RdNr 8 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 2, RdNr 7) ab 18.12.2003 aufheben und damit die Höhe der Pflegezulage (Herabsetzung von der erhöhten auf die pauschale Pflegezulage nach Stufe III) neu feststellen wollte, weil nach seiner Auffassung die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Pflegezulage durch die Eheschließung des Klägers am 17.12.2003 weggefallen waren.
- BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/02 R
Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten
Insoweit hält der Senat an seiner Entscheidung vom 18. September 2003 - B 9 V 10/02 R - (SozR 4-3100 § 35 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) nach erneuter Prüfung fest. - BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R Nach den gesamten Umständen des vorliegenden Falles konnte ein verständiger Beteiligter die vorgenannten Entscheidungen des Beklagten im Zusammenhang mit der Eheschließung des Klägers mit seiner Pflegerin nur so verstehen, dass der Beklagte die bestandskräftige Bewilligung der erhöhten Pflegezulage nach § 35 Abs. 2 Satz 1 BVG als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (hierzu etwa BSGE 91, 211 , RdNr 8 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 2, RdNr 7) ab 18.12.2003 aufheben und damit die Höhe der Pflegezulage (Herabsetzung von der erhöhten auf die pauschale Pflegezulage nach Stufe III) neu feststellen wollte, weil nach seiner Auffassung die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Pflegezulage durch die Eheschließung des Klägers am 17.12.2003 weggefallen waren.
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