Rechtsprechung
   BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen stationären Versorgung als ambulante Operationsleistung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Krankenhaus; Vergütung einer nicht erforderlichen stationären Versorgung als ambulante Operationsleistung

mehr
  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen stationären Versorgung als ambulante Operationsleistung

  • NWB SteuerXpert START

    SGB V § 115b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EBM-Ä; SGB V § 115b, § 39 Abs. 1
    Nichterforderlichkeit einer stationären Versorgung, Voraussetzungen für die Vergütung als ambulante Operationsleistung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen stationären Versorgung als ambulante Operationsleistung

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Abrechenbarkeit von ambulanten Operationen unter Einschluss von Koloskopien

Verfahrensgang

  • SG Speyer, 30.06.2006 - S 8 KR 716/04
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - L 5 KR 205/06
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 101, 252
  • NZS 2009, 566 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11  

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses für vor- und nachstationäre Behandlungen

    Eine Abrechnung als ambulante Leistung (vgl. dazu BSG 18. September 2008 - B 3 KR 22/07 R = SozR 4-2500 § 115b Nr. 2) kommt hier allerdings nicht in Betracht, da für eine solche, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, Schuldner nicht sie ist, sondern die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt.
  • SG Bremen, 04.05.2011 - S 2 U 11/08  
    Denn damit würde die Klägerin der Beklagten die Prüfungsmöglichkeit nach § 32 SGB VII nehmen und die Wertungen dieser Vorschrift unterlaufen (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2008, Az. B 3 KR 22/07 R, Rn. 21, m.w.N.).
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