Rechtsprechung
| BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - gemeine Gefahr - Nothelfer - Unglücksfall - Angriff - Notwehr - Betriebsgefahr - Racheakt
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; sachlicher Zusammenhang; gemeine Gefahr; Nothelfer; Unglücksfall; Angriff; Notwehr; Betriebsgefahr; Racheakt
- Bundessozialgericht
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - gemeine Gefahr - Nothelfer - Unglücksfall - Angriff - Notwehr - Betriebsgefahr - Racheakt
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 13; SGB VII § 8 Abs. 1
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Nothelfer; Verletzung bei einer nach Abschluss des Angriffs erfolgenden späteren Rachehandlung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Arbeitsunfall aufgrund eines späteren "Racheaktes" nach einer Nothelfer-Situation
- aok-business.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung: "Nothelfer" sind geschützt - es sei denn . . .
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Nächtlicher Messerangriff stellt keinen Unglücksfall dar, wenn Überfall nicht mehr in Zusammenhang mit Nothilfehandlung stand
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung: "Nothelfer" sind geschützt - es sei denn...
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 18.11.2008, Az.: B 2 U 27/07 (Unfallversicherung - Nothelfer/Racheakt)" von Reinhard Holtstraeter, original erschienen in: SGb 2009, 685 - 687.
Verfahrensgang
- LSG Baden-Württemberg - L 9 U 1382/06- 24.07.2007
- SG Stuttgart, 27.01.2006 - S 6 U 151/05
- LSG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - L 9 U 1382/06
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2009, 633 (Ls.)
Wird zitiert von ... (23)
- BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl ua BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).Das ist der Fall, wenn er im Wesentlichen wegen seiner versicherten Tätigkeit Einwirkungen auf seinen Körper ausgesetzt war, in denen sich eine "besondere Betriebsgefahr" verwirklichte (vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
Trotz einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung ist also der Beschäftigte gegen Gefahren aus dem Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) versichert, wenn er sich im wesentlichen wegen seiner versicherten Beschäftigung dort aufhält und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der der Versicherte durch seine Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist (vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 32).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 3 U 169/10
Selbständiger Unternehmer, Arbeitsunfall, versicherte Tätigkeit, Überfall, …
Der Zwischenschritt einer im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG jedoch in den Fällen der so genannten besonderen Betriebsgefahr entbehrlich, wenn z. B. der grundsätzlich versicherte Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz verbleibt, dort frühstückt und durch die Explosion eines Kessels geschädigt wird (vgl. hierzu das Urteil des BSG vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 m. w. N.).Zutreffend hat das SG anhand der Rechtsprechung des BSG ausgeführt, dass ein Überfall dann als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, wenn der Überfall während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit erfolgt (vgl. das Urteil des BSG vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R - a. a. O. m. w. N.).
Denn die Gewalt, die den Überfallenen trifft, ist der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (vgl. Urteil des BSG vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R - a. a. O.).
Dementsprechend kommt ein Versicherungsschutz nur dann in Betracht, wenn der Angriff einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit - also der selbständigen Tätigkeit des Klägers als Bodenverleger - aufweist (vgl. Urteil des BSG vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R - a. a. O.;… BSG in SozR 4-2700 § 8 Nr. 5).
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (…vgl BSG vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; zuletzt Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R;… Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 107 f).
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (…BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10 mwN; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 mwN). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen;… BSG vom 18.1. 2011 - B 2 U 9/10 R - BSGE 107, 197 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 17 RdNr 10; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN).Danach trägt derjenige, der ein Recht - hier Feststellung eines Arbeitsunfalls - für sich beansprucht, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Ermittlung die materielle Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Rechts (stRspr;… vgl BSG vom 9.5. 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 RdNr 10 mwN; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN).
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher …
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (…vgl ua BSG vom 9.5. 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 RdNr 10 mwN; BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN). - LSG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - L 10 U 1283/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr …
Auf den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SGB VII (Unfallhelfer) sind die Grundsätze der so genannten besonderen Betriebsgefahr anzuwenden (BSG, Urteil vom 18.11.2008, B 2 U 27/07 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 30).Nach dem Sinn der Regelung setzt deren Anwendung weiter voraus, dass der Unglücksfall mit seinen unmittelbaren Schadensfolgen noch nicht abgeschlossen ist, vielmehr muss zumindest noch der Eintritt weiteren Schadens drohen (BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 Rdnr. 18 m.w.N.).
Für die Beantwortung der Frage, wie weit der Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SGB VII nach Ende der eigentlichen Hilfeleistung(en) reicht, sind nach neuerer Rechtsprechung die Grundsätze der so genannten besonderen Betriebsgefahr anzuwenden (BSG, Urteil vom 18.11.2008, a.a.O.).
- LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 82/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …
Der vorliegende Sachverhalt sei nach Auffassung der Kammer gerade nicht zu vergleichen mit den Tatumständen, die der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juni 1998 - B 2 U 27/07 R - zugrunde gelegen habe. - BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
Feststellung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung; …
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl ua BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R -SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10). - LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 3 U 285/09
Versicherungsschutz - Hilfeleistung - Nothilfe - Rettung
Der Versicherungsschutz besteht nur, solange der Unglücksfall, die Gefahr oder der Angriff andauert und zu dessen bzw. deren Abwehr gehandelt wird (BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 30).Insbesondere kommt bei einem Angriff auf den Helfer Versicherungsschutz nur in Betracht, wenn der Angriff einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit - also der Hilfeleistung bei dem ersten Angriff des Täters - aufweist (vgl. BSG Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R - a.a.O.).
- LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - …
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - …
- BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - …
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2011 - L 2 U 5633/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher …
- LSG Bayern, 28.03.2012 - L 2 U 424/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung …
- LSG Bayern, 25.05.2011 - L 18 U 13/06
Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei unaufklärbaren Geschehensablauf
- LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09
1. Zur Frage des Vorliegens eines Arbeitsunfalls bei widersprüchlichem …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 389/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
- LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 U 164/11
Zur Feststellung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen
- LSG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - L 1 U 54/06
- LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 340/10
Ist ein Schädel-Hirn-Trauma nicht im Vollbeweis als Gesundheitserstschaden …
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