Rechtsprechung
| BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - kalendermäßiger Fristablauf - keine Verlängerung bei Mutterschafts- oder Erziehungsgeldbezug - Beratungspflicht - Verfassungsmäßigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Bundessozialgericht
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - kalendermäßiger Fristablauf - keine Verlängerung bei Mutterschafts- oder Erziehungsgeldbezug - Beratungspflicht - Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs, Beratungspflicht der Bundesagentur für Arbeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Arbeitslosengeld: Nach 4 Jahren ist endgültig Schluss
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Die Verfallsregelung hat eine Ausschlussfrist zum Inhalt, die ohne Hemmungs- oder Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig abläuft
Verfahrensgang
- SG Aurich, 15.01.2003 - S 5 AL 32/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2003 - L 8 AL 57/03
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R
Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der …
Dies haben sowohl der 7. Senat (…BSG SozR 4-4300 § 147 Nr. 1;… BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2) als auch der erkennende Senat (zuletzt Urteile vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 35/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und - B 11a/11 AL 11/04 R) wiederholt klar gestellt. - LAG Berlin, 13.01.2006 - 13 Sa 1957/05
Hinweispflicht des Arbeitgebers; Aufhebungsvertrag; Schadensersatz
Nach diesen Grundsätzen brauchte die Beklagte die Klägerin nicht über einen drohenden Ausfall von Arbeitslosengeldes wegen der Nichtberücksichtigung der Zeiten des Erziehungsurlaubs (vgl. dazu zuletzt BSG 19.1.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R - SGb 2005, 233; BSG 19.1.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R - SGb 2005, 233) zu belehren, da deren Voraussetzungen hier nicht vorlagen. - LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02 Die Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld sind, was die Klägerin auch nicht geltend macht, nicht zu berücksichtigen (vgl. zur Rechtsfrage: BSG…, Urteil vom 04. September 2003, Aktenzeichen B 11 AL 9/03 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG, Urteil vom 19. Januar 2005, Aktenzeichen B 11 a/11 AL 11/04 R, zitiert nach Pressemitteilung Nr. 1/05 vom 20. Januar 2005).
- LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10
Ausschluss der Gewährung von Arbeitslosengeld im Wege des sozialrechtlichen …
Ist der Anspruch am 1. Februar 2003 bereits aufgrund des nach § 77 SGG bestandskräftigen Bewilligungsbescheids entstanden, läuft diese Frist zum 1. Februar 2007 kalendermäßig ab; eine Hemmung oder Unterbrechung des Fristablaufs ist ausgeschlossen (BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R mnN). - LSG Sachsen, 18.11.2005 - L 1 AL 31/05 Das Bundesso-zialgericht (BSG) habe im Zusammenhang mit der Nichtverlängerung der Ausschlussfrist nach § 147 Abs. 2 SGB III durch Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld keine verfas-sungsrechtlichen Bedenken gesehen (Urteil vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R).
- LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 44/09 Sie stützt das angefochtene Urteil und macht geltend, dass die Verfallsregelung in § 147 Abs. 2 SGB III nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. Januar 2005, B 11a/11 AL 11/04 R) eine Ausschlussfrist zum Inhalt habe, die ohne Hemmungs- oder Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig ablaufe.
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