Rechtsprechung
   BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - kalendermäßiger Fristablauf - keine Verlängerung bei Mutterschafts- oder Erziehungsgeldbezug - Beratungspflicht - Verfassungsmäßigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - kalendermäßiger Fristablauf - keine Verlängerung bei Mutterschafts- oder Erziehungsgeldbezug - Beratungspflicht - Verfassungsmäßigkeit

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs, Beratungspflicht der Bundesagentur für Arbeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld: Nach 4 Jahren ist endgültig Schluss

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    SGB III § 147 Abs. 2; SGB I §§ 13 ff

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Die Verfallsregelung hat eine Ausschlussfrist zum Inhalt, die ohne Hemmungs- oder Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig abläuft

Verfahrensgang

  • SG Aurich, 15.01.2003 - S 5 AL 32/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2003 - L 8 AL 57/03
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R



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Wird zitiert von ... (6)  

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  • LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10  

    Ausschluss der Gewährung von Arbeitslosengeld im Wege des sozialrechtlichen

    Ist der Anspruch am 1. Februar 2003 bereits aufgrund des nach § 77 SGG bestandskräftigen Bewilligungsbescheids entstanden, läuft diese Frist zum 1. Februar 2007 kalendermäßig ab; eine Hemmung oder Unterbrechung des Fristablaufs ist ausgeschlossen (BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R mnN).
  • LSG Sachsen, 18.11.2005 - L 1 AL 31/05  
    Das Bundesso-zialgericht (BSG) habe im Zusammenhang mit der Nichtverlängerung der Ausschlussfrist nach § 147 Abs. 2 SGB III durch Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld keine verfas-sungsrechtlichen Bedenken gesehen (Urteil vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 44/09  
    Sie stützt das angefochtene Urteil und macht geltend, dass die Verfallsregelung in § 147 Abs. 2 SGB III nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. Januar 2005, B 11a/11 AL 11/04 R) eine Ausschlussfrist zum Inhalt habe, die ohne Hemmungs- oder Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig ablaufe.
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