Rechtsprechung
   BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg des Pflegebedarfs für sechs Monate - keine höhere Einstufung bei zu erwartender Besserung - Pflegebedürftigkeits-Richtlinien - Begutachtungs-Richtlinien - keine Ergänzung von gesetzlichen Regelungen - tatsächlicher Hilfebedarf auch nachts - Finanzierbarkeit - Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nächtliche Pflege als Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III, höhere Einstufung bei vorüberfgehndem Anstieg des Pflegebedarfs

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung: Einstufung in Pflegestufe III

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 1998, 479
  • DB 1998 Beil. 16, 20



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)  

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 13/98 R  

    Pflegeversicherung - Mukoviszidose - Berücksichtigung von Maßnahmen zur Reinigung

    Die Anforderungen an das zeitliche Ausmaß des Pflegebedarfs in der Zeit bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung waren nicht anders (vgl BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1).

    Sie zählen jedoch nur dann zu dem nach § 14 SGB XI zu berücksichtigenden Pflegebedarf, wenn und soweit sie (a) Bestandteil der Hilfe für die sogenannten Katalog-Verrichtungen sind oder (b) im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dieser Hilfe erforderlich werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998, aaO, und Urteil des 10. Senats vom 27. August 1998 - B 10 KR 4/97 R - BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7).

    Hilfen, die nicht regelmäßig mindestens einmal pro Woche anfallen, sondern sich auf nicht im Wochenrhythmus anfallende vorübergehende Krankheitszustände beschränken, zählen nicht zum berücksichtigungsfähigen Pflegeaufwand (vgl BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 zum Hilfebedarf bei Monatsbeschwerden und bei einmal jährlich auftretenden, bis zu drei Monate dauernden Unruhezuständen).

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R  

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Fraglich bleibt, ob auch die zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14) zu leistende nächtliche Pflege nach Ausklammerung der schlichten Einsatz- und Rufbereitschaft der Pflegekraft (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 und 5) regelmäßig mindestens zwei Stunden betrug.
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R  

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

    In dieser Entscheidung habe das BSG auch seine bereits zuvor vertretene Auffassung (Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 1) bekräftigt, daß ein Pflegebedarf "nachts" gegeben sei, wenn ein nächtlicher Grundpflegebedarf für zumindest eine der in § 14 Abs. 4 Nrn 1 bis 3 SGB XI aufgeführten Verrichtungen grundsätzlich in jeder Nacht bestehe.

    In mehreren Urteilen vom 19. Februar 1998 (B 3 P 7/97 R = BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 = NZS 1998, 479; B 3 P 2/97 R und B 3 P 6/97 R, nicht veröffentlicht) hat er entschieden, daß ein Pflegebedarf "rund um die Uhr, auch nachts" als Voraussetzung für die Zuordnung eines Pflegebedürftigen zur Pflegestufe III gegeben ist, wenn - entsprechend den Vorgaben in den "Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) vom 21. März 1997 (dort unter Abschnitt D Teil 1.4) - ein nächtlicher Grundpflegebedarf für zumindest eine der in § 14 Abs. 4 Nrn 1 bis 3 SGB XI aufgeführten Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht entsteht.

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht