Rechtsprechung
   BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - Besuch von Ärzten und Therapeuten - kein behindertengerechter Umbau eines Pkw bei größeren Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungserbringern

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Hilfsmittel; Erschließung eines körperlichen Freiraums; Besuch von Ärzten und Therapeuten; kein behindertengerechter Umbau eines Pkw; größere Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungs ...

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  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließung eines körperlichen Freiraums - Besuch von Ärzten und Therapeuten - kein behindertengerechter Umbau eines Pkw - größere Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungserbringern - Besuch - Selbsthilfegruppe - kein Behinderungsausgleich - neuer Antrag auf Hilfsmittelversorgung - erneute Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen

  • NWB SteuerXpert START

    SGB V § 20 Abs. 4 S 1; SGB V F: 19.06.2001 § 33 Abs. 1 S 1; SGB IV § 19 S 1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behinderungsgerechter Umbau eines Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 19 S. 1; SGB V § 20 Abs. 4 S. 1 § 33 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Hilfsmittel in der Krankenversicherung zum Besuch von Ärzten und Therapeuten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließung eines körperlichen Freiraums - Besuch von Ärzten und Therapeuten - kein behindertengerechter Umbau eines Pkw - größere Entfernungen wegen Besonderheit des Wohnorts oder wegen Auswahlfreiheit unter Leistungserbringern - Besuch - Selbsthilfegruppe - kein Behinderungsausgleich - neuer Antrag auf Hilfsmittelversorgung - erneute Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine Kostenerstattung für den Umbau des PKW eines an Multipler Sklerose leidenden Klägers

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung: Nach Elektrorollstuhl nicht auch noch PKW-Umbau

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein behinderungsgerechter Umbau eines Pkw zum Besuch von Selbsthilfegruppen und zur freien Arztwahl (Prof. Dr. Felix Welti)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 19.04.2007, Az.: B 3 KR 9/06 R (Anspruch auf einen behinderungsgerechten Umbau eines PKW als Hilfsmittel)" von Prof. Dr. Susanne Peters-Lange, original erschienen in: SGb 2008, 114 - 116.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 98, 213
  • NZS 2008, 209



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R  

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Zwar besteht eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur für solche Hilfsmittel, die zur Ausübung eines elementaren Grundbedürfnisses erforderlich sind (s auch für die Rechtslage unter Geltung des SGB IX: BSG vom 19.4.2007, SozR 4-2500 § 33 Nr. 15 RdNr 16).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R  

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Etwas anderes gilt auch nicht im Rahmen von § 31 SGB IX, denn wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, gibt der dortige Hilfsmittelbegriff ohnehin nur den Regelungsgehalt des § 33 SGB V wieder, wie er durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelt worden ist (BSGE 91, 60 RdNr 13 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 14; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 16; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25 RdNr 26).

    Denn auch bei vorangegangener Versorgung mit einem Hilfsmittel müssen bei einer erneuten Anschaffung sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sein (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 RdNr 17 und Nr. 24 RdNr 16; BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 19).

    Gehbehinderte Menschen können sich den Nahbereich ihrer Wohnung in aller Regel mit den vorgenannten Mobilitätshilfen erschließen (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 14).

    Der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung dient ein bewegliches sächliches Mittel nach der Rechtsprechung des BSG, soweit es spezifisch im Rahmen der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung eingesetzt wird, um zu ihrem Erfolg beizutragen (BSGE 98, 213 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 15, RdNr 11; BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7, RdNr 11; Butzer in Becker/ Kingreen, SGB V, 2. Aufl 2010, § 33 RdNr 12).

  • LSG Sachsen, 17.10.2007 - L 1 KR 18/06  
    a) Gegenstand des Behinderungsausgleichs im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind nach der Rechtsprechung des BSG zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Organfunktionen dienen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 16/95 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 20; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 38/94 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).

    Denn der Behinderungsausgleich im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst auch Hilfsmittel, welche die direkten und indirekten Folgen der Behinderung ausgleichen, wenn ihr Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).

    Zu derartigen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst; dazu zählen auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 Rn. 14; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).

    Auch bei der Verwirklichung des Grundbedürfnisses Mobilität ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG von der gesetzlichen Krankenversicherung stets nur die Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraumes im Nahbereich der Wohnung zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12-18).

    Ein über die Befriedigung von Grundbedürfnissen hinausgehender Behinderungsausgleich ist als Leistung der gesetz-lichen Krankenversicherung nicht vorgesehen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris).

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