Rechtsprechung
| BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B |
Volltextveröffentlichungen
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Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Mainz, 30.03.2005 - S 8 KA 570/04
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 33/05
- BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 25 Sa 29/09
Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät
Bei der Ermittlung der Kostenquote bezüglich der Kosten der Nebenintervention einschließlich der Kosten des Zwischenstreits sind ausgehend vom objektiv angemessenen Streitwert (vgl. dazu BSG vom 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B -, juris, m. w. N.) das Auskunftsbegehren der Klägerin mit 425, 00 EUR (etwa 25 % der zu erwartenden Umsatzbeteiligung gemessen an der durchschnittlichen Vergütung der Klägerin in den Monaten Dezember 2005 bis November 2006), die Fahrkosten entsprechend Hauptforderung, die Abrechnung der Umsatzbeteiligungen mit 150, 00 EUR, die Lohnsteuerbescheinigung mit 100, 00 EUR, die Vertragsstrafe, die teilweise Rückzahlung des Dezemberentgelts und die Erstattung der Fortbildungskosten entsprechend den Hauptforderungen und der Schadensersatz bzw. die Herausgabe der Einnahmen entsprechend der vom Beklagten erwarteten Zahlungsverpflichtung mit 20.000,00 EUR berücksichtigt worden. - LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07
Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte …
Hiervon ist jedoch eine Ausnahme bei wirtschaftlich identischen Ansprüchen zu machen (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B - MedR 2007, 502, 503; Beschluss vom 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B - juris Rn. 3). - LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 7 SO 1336/08 W-A
Streitwert eines Verfahrens bezüglich einer Überleitung
Ein Rückgriff auf den Auffangstreitwert kommt mithin nur in Betracht, wenn ausreichend Ansätze für die Bewertung des Streitgegenstandes nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers fehlen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG, Beschluss vom 19. September 2006 - B 6 KA 30/06 B - ).
- BSG, 21.07.2010 - B 7 AL 60/10 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Der Senat macht von dem ihm in § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessen zur Abänderung der Streitwertfestsetzung der Vorinstanzen keinen Gebrauch (vgl dazu BSG, Beschluss vom 19.9.2006 - B 6 KA 30/06 B - Juris RdNr 6 mwN). - LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - erstmalige Erlaubnis …
Der Senat macht von seinem Ermessen dahingehend Gebrauch, dass der Streitwert für das Verfahren erster Instanz auf 5000 EUR abgeändert wird (s. hierzu BSG, Beschluss vom 19. September 2006, B 6 KA 30/06 B; Streitwertkatalog unter B. 12.1), da das Sozialgericht dies verkannt hat und eine einheitliche Streitwertfestsetzung angezeigt erscheint. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2007 - 4 L 732/04
Austritt; Zweckverband; Abwasserbeseitigung
Denn die Vorschrift vermittelt keinen Vertrauensschutz zugunsten eines Klägers erster Instanz, der zugleich Rechtsmittelführer ist (vgl. dazu BSG, Beschl. v. 19. September 2006 - B 6 KA 30/06 B -, zit. nach JURIS m.w.N.).
