Rechtsprechung
   BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für Brustverkleinerungen durch die Krankenversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht der Krankenkasse einer Versicherten die Kosten für die Durchführung einer operativen Brustverkleinerung zu erstatten, wenn die Grundlage des Eingriffs keine Krankheit ist

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Bei Brustoperationen halten sich die Kassen zurück

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    SGB V § 27 Abs. 1

Verfahrensgang

  • SG Schleswig, 02.12.2002 - S 8 KR 98/01
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2003 - L 1 KR 7/03
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R



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Wird zitiert von ... (45)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - L 16 KR 87/03  

    Krankenversicherung

    Krankheit ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit einer ärztlichen Heilbehandlung oder zugleich oder allein Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BSG Urt. vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R; B 1 KR 3 und 23/03 R - BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 14).

    Die Brustreduktion war auch nicht erforderlich, um Schäden der Wirbelsäule des Halteapparates und Muskelverspannungen zu behandeln, so dass insoweit dahinstehen kann, welche Anforderungen an die Notwendigkeit von operativen Eingriffen zur mittelbaren Behandlung von Krankheitserscheinungen zu stellen sind (vgl. dazu LSG NRW, Urt. vom 26.02.2004 - L 5 KR 207/02 -, unter Bezugnahme auf BSGE 85, 56 und BSG SozR 4-2500 § 137c Nr. 1; ebenso offen gelassen jetzt vom BSG Urt. vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R -).

    Aufgrund des körperlichen Erscheinungsbildes ist eine solche von der Rechtsprechung nur in besonderen Ausnahmefällen anerkannt worden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S. 254 - Kahlköpfigkeit der Frau - BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 - angeborene schwere Gesichtsmißbildung - jetzt bestätigt von BSG Urt. vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R; B 1 KR 3 und 23/03 R -).

    Körperliche Eingriffe sind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nur zur Behebung regelwidriger Körperzustände durchzuführen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; SozR 3-2200 § 182 Nr. 14; jetzt bestätigt durch Urt. vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R; B 1 KR 3 und 23/03 R -).

    Insbesondere die Schwierigkeiten einer Vorhersage der psychischen Wirkungen von körperlichen Veränderungen und der daraus folgenden unsicheren Erfolgsprognose rechtfertigen angesichts der bisherigen medizinischen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht die Einstandspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für derartige Operationen (vgl. BSG Urt. vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R; B 1 KR 3 und 23/03 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10  

    Krankenversicherung - operative Eingriffe bei Transsexualismus - Anspruch auf

    Es bestehe jedoch kein Anspruch auf eine Operation im Sinne des Erreichens eines "Idealbildes" des anderen Geschlechtes (so auch LSG Sachsen, Urteil vom 03.02.1999, a.a.O.; BSG, Urteil vom 19.10.2004, a.a.O.).

    (zu alledem näher: Senatsurteile vom 05.04.2006 - L 5 KR 3888/05 -, vom 22.11.2006 - L 5 KR 4488/05 - und vom 10.12.2008 - L 5 KR 2638/07 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG, insbesondere Urt. v. 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R - "Mammareduktionsplastik").

    In diese Abwägungsentscheidung sind auch Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit des Eingriffs und etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung einzubeziehen (BSG, Urt. v. 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R - BSGE 85, 86).

    Im Hinblick auf die damit gegebene Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R - Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R-, jeweils veröffentlicht in Juris) ist eine deutliche Annäherung an die Anatomie des weiblichen Körpers insoweit bereits dann erreicht, wenn weibliche Brüste - unabhängig von deren Größe, Form oder Symmetrie - vorhanden sind, wie sie bei genetischen Frauen vorkommen.

  • LSG Hessen, 21.08.2008 - L 1 KR 7/07  

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer Brustverkleinerungsoperation

    Eine für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht maßgebende Krankheit liegt nur vor, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (BSG, Urteil vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 11/04 R; Urteil vom 19. Juli 2004 - B 1 KR 9/04 R).

    Deshalb geht auch der Einwand ins Leere, der operative Eingriff sei kostenmäßig günstiger als eine langwierige psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R).

    Denn mit solchen Eingriffen wird nicht gezielt gegen die eigentliche Krankheit selbst vorgegangen, sondern es soll mittelbar die Besserung eines an sich einem anderen Bereich zugehörigen gesundheitlichen Defizits erreicht werden (s. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R; Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 2006 - L 11 KR 24/06).

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