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   BSG, 19.12.1996 - GS 1/95   

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Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (11)  

  • LSG Saarland, 09.12.2005 - L 7 RJ 225/03  
    Bei einem Versicherten, der noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass noch Arbeitsplätze in hinreichender Zahl vorhanden sind, für die er in Betracht kommt und bei denen auch mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt werden können (vgl BSG vom 25.1.1994 - 4 RA 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41, BSG vom 19.12.1996 - GS 1/95 und BSG vom 19.12.1996 - GS 4/95).

    Denn bei einem Versicherten, der noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass noch Arbeitsplätze in hinreichender Zahl vorhanden sind, für die er in Betracht kommt und bei denen auch mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt werden können (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 25.01.1994 - 4 RA 35/93 - sowie Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 - und - GS 4/95 -).

    Ausnahmsweise kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung nach dem dargestellten neuen Recht vorliegen (zu den einzelnen Fallgruppen betreffend die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes vergleiche BSG-Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 und GS 4/95 -).

  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R  

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und weist ergänzend darauf hin, daß die Revisionsbegründung den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 - vollkommen unberücksichtigt lasse.
  • LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03  
    Während für Personen, die des Lesens und Schreibens kundig oder der deutschen Sprache mächtig sind, mit einem dem der Klägerin vergleichbaren Leistungsvermögen Verweisungstätigkeiten (zum Begriff: vgl. die Beschlüsse des GrS des BSG vom 19. Dezember 1996 - S. 9 des Umdrucks GS 1/95 - mit den weiteren Hinweisen auf BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 72, 74, 98 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) zur Verfügung stehen, könnte der Klägerin eine solche Verweisungstätigkeit nicht benannt werden.

    (vgl. die Zusammenstellung mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG in den Beschlüssen des GrS des BSG vom 19. Dezember 1996 auf S. 13, 14 des Umdrucks GS 1/95).

mehr
  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 33/96  

    Bezug einer französischen Invaliditätsrente, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

    Der erkennende Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob dem Kläger im vorliegenden Fall eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen ist (vgl. dazu jetzt den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 -), denn das LSG hat ihn ordnungsgemäß auf die Tätigkeit eines einfachen Pförtners verwiesen.
  • LSG Saarland, 06.03.2006 - L 4 KN 6/04  

    Erteilung eines Zugunstenbescheides für den Anspruch auf Rente wegen

    Bei einem Versicherten, der noch leichte Arbeiten vollschichtig verrichten kann, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass noch Arbeitsplätze in hinreichender Zahl vorhanden sind, für die er in Betracht kommt und bei denen auch mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt werden können (BSG, Urteil vom 25.01.1994 - 4 RA 35/93 - sowie Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 - und - GS 4/95 -).

    Ausnahmsweise kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen (zu den einzelnen Fallgruppen betreffend die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes vergleiche BSG-Beschlüsse vom 19.12.1996 - GS 1/95 und GS 4/95 -).

  • LSG Bayern, 22.09.1998 - L 6 RJ 94/96  
    Ob der Klägerin ein Arbeitsplatz tatsächlich vermittelt werden könnte, ist rechtlich unerheblich, da bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten der Arbeitsmarkt offen ist und das Risiko der Arbeitsplatzvermittlung von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung zu tragen ist (vgl. zum Vorstehenden jetzt zusammenfassend den Beschluss des Großen Senats - GS - des BSG vom 19.12.1996 - GS 1/95 m.w.N.).
  • LSG Berlin, 26.07.2001 - L 8 RJ 55/00  
    Zwar würden die qualifizierten Leistungseinschränkungen der Klägerin nicht unmittelbar unter eine der in der Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 - genannten Fallgruppe fallen, so dass weder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen noch eine schwere spezifische Leistungsbehinderung im Sinne der Rechtsprechung des BSG vorliege.
  • LSG Bayern, 12.11.1997 - L 20 Ar 78/94  
    Bei vollschichtig einsatzfähigen Versicherten ist - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - ein offener Arbeitsmarkt anzunehmen, gleichgültig, ob die in Betracht kommenden Arbeitsplätze frei oder besetzt sind (vgl. zuletzt BSG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1996 - GS 1/95 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1997 - L 3 (13,14) An 88/94  

    Rentenversicherung

    Als solcher ist er nach der Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 -, dem die Rechtsprechung vornehmlich des 5. Senates des BSG - vgl. SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 - voraufgegangen ist, ohne Benennung einer Verweisungstätigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen.
  • LSG Bayern, 05.11.1997 - L 19 Ar 896/90  
    Nach wie vor gilt der Grundsatz, daß die Erwerbsfähigkeit von Versicherten, die noch ganztätig arbeiten können, nicht von der Feststellung über das Vorhandensein von Arbeitsplätzen abhängt (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. zuletzt Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1996 - GS 1/95 -).
  • SG Mannheim, 09.07.2002 - S 9 RJ 1336/01  
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