Rechtsprechung
| BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R |
Wilde Motorradfahrt zur Meisterschule
Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c StGB) fahrlässig verursachter Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist von der gesetzlichen Unfallversicherung erfaßt, § 548 Abs. 3 RVO
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- rws-verlag.de
Kurzkommentar von Gregor Thüsing zu BSG Urteil - B 2 U 45/99 R
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Arbeitsunfall trotz fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung
- NWB SteuerXpert START
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- 123recht.net (Pressemeldung)
Auch fahrlässiger Unfall auf dem Weg zur Arbeit versichert
- aok-business.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung: Geld gibt's auch bei grober Rücksichtslosigkeit
- financialmind.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung: Geld gibt's auch bei grober Rücksichtslosigkeit
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung: Schutz auf dem Arbeitsweg
- finanztip.de (Kurzinformation)
In unübersichtlicher Kurve überholt
- finanztip.de (Kurzinformation)
Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Meisterschule
Verfahrensgang
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.1999 - L 3 U 252/97
- BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 3652
- NZS 2002, 47
- NVwZ 2001, 1456 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten - …
Diese fehlt etwa dann, wenn der Versicherte den Weg zur Arbeitsstelle für zum Erreichen dieses Zieles nicht dienliche Zwecke nutzen will, wozu etwa eine Selbsttötung durch Verursachung eines Verkehrsunfalls oder die Veranstaltung eines Wettrennens gehören würden (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 mwN).Die Rechtsprechung des BSG hat dementsprechend in zahlreichen Fällen ein verbotswidriges Handeln im Rahmen der versicherten Tätigkeit als unschädlich für den Versicherungsschutz erachtet (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und Brackmann/Krasney, aaO, RdNr 17, beide mit zahlreichen Beispielen).
Wie in dem bereits entschiedenen Fall einer Verurteilung des auf dem Weg zur Arbeitsstätte verunglückten Versicherten wegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 2 StGB (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R = SozR 3-2200 § 550 Nr. 21), die in der Fachliteratur soweit ersichtlich auf Zustimmung gestoßen ist (s etwa Benz, SGb 2001, 516 und Schur, NZS 2002, 49) vermag sich der Senat auch für den vorliegenden Fall der Verurteilung des Versicherten wegen einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 1 StGB einer solchen Auffassung, wie sie hier das LSG vertritt, nicht anzuschließen.
Dass die vom Senat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2000 (aaO) weiter hierzu herangezogene Regelung des § 553 Satz 1 RVO, nach welcher (erst dann) kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn der Verletzte den Arbeitsunfall absichtlich verursacht, dh diesen Erfolg als Ziel seines Handelns erstrebt hat (s bereits BSGE 1, 150, 155), nicht in das SGB VII übernommen worden ist, bedeutet keine inhaltliche Änderung der Wertvorgaben des Gesetzgebers; eine entsprechende Vorschrift wurde vielmehr lediglich für entbehrlich gehalten, weil im Fall der absichtlichen Herbeiführung des Unfalls durch den Versicherten selbst kein Versicherungsfall iS des § 7 vorliege (Begründung der Bundesregierung, BT-Drucks 13/2204 S 99 zu § 101 SGB VII).
Denn während der Alkoholgenuss wegen der damit untrennbar verbundenen Herabsetzung oder Aufhebung der Fahrtüchtigkeit generell von vornherein nicht zum Erreichen des Ortes der Tätigkeit im Straßenverkehr geeignet und damit in keiner Weise betriebsdienlich ist, ist das Fahren in Richtung Ziel - wie oben aufgezeigt - auch bei grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise dazu im Allgemeinen geeignet und damit betriebsdienlich, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2000 (aaO) dargelegt hat.
- BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06
Schadensrecht - Vorsätzliches Führen eines Fahrzeugs trotz Alkoholgenusses
Ihm wird nämlich Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte versagt (BSGE 75, 180, 183; BSG NJW 2001, 3652, 2654). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01
Unfallversicherung
Daran fehlt es etwa dann, wenn der Versicherte den Weg zur Arbeitsstelle für zum Erreichen dieses Zieles nicht dienliche Zwecke nutzen will (vgl BSG SozR 3 - 2200 § 550 Nr. 21 mwN).Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens einer versicherten Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit muss also sicher feststehen (…vgl BSG 58, 76, 77 = SozR 2200 § 558 Nr. 70;… BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN), während für die - außerdem erforderliche - kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall (die haftungsbegründende Kausalität) hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (…vgl BSGE 58, 80, 82 = SozR 2200 § 555 a Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 19.12.2000, Az B 2 U 45/99 R) = SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und zuletzt SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
Dabei mag dahinstehen, ob hier zur Illustration auf die gelegentlich angeführte Rechtsfigur der sog. selbstgeschaffenen Gefahr zurückzugreifen ist (…vgl BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22;… 64, 159, 162 = SozR 2200 § 548 Nr. 93; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10;… ablehnend Hauck, aaO., RdNr 7 S 6 Fn 6 mwN).
Die Gleichsetzung dieser Fallgestaltungen hat der für die gesetzliche Unfallversicherung zuständige 2. Senat des BSG jedoch mit guten Gründen abgelehnt (BSG Urteil vom 19.12.2000, Az B 2 U 45/99 R = SozR3-2200 § 550 Nr. 21 …und Urteil vom 04.06.2002, Az B 2 U 11/01 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung - …
Der Normzweck des § 101 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ergibt sich aus der Zusammenschau mit § 7 Abs. 2 SGB VII, nach dem verbotswidriges Verhalten einen Versicherungsfall nicht ausschließt, und dem Begriff des Arbeitsunfalls nach § 8 Abs. 1 SGB VII, nach dem kein Arbeitsunfall wegen fehlenden inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit gegeben ist, wenn die Verrichtung zur Zeit des Unfalls nicht mit einer auf die versicherte Tätigkeit gerichteten Handlungstendenz ausgeübt wird, zB bei einer Wettfahrt (Urteil des Senats vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 45/99 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 = SGb 2001, 513, 516 mit zustimmender Anmerkung von Benz zu den Vorläufervorschriften in der RVO;… Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; vgl zum Begriff des Arbeitsunfalls allgemein die zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des Senats bei P. Becker, SGb 2007, 721 ff). - BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - …
Das Zurücklegen eines Weges hängt mit dem Wehrdienst zusammen, wenn zwischen beidem ein innerer Zusammenhang besteht (…stRspr, zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN; ebenso zum Unfallversicherungsrecht der 2. Senat des BSG: SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).Eine Abweichung iS des § 41 Abs. 2 SGG - hier von den Entscheidungen des 2. Senats vom 19. Dezember 2000 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 21) und vom 4. Juni 2002 (…SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) - kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die unterschiedliche Beantwortung derselben Rechtsfrage handelt, auf der die frühere Entscheidung eines anderen Senats beruht, wenn also eine Identität der Rechtsfrage in der zu entscheidenden Sache und der früheren Entscheidung des anderen Senats besteht (…vgl BSGE 65, 281, 287 = SozR 4100 § 134 Nr. 38).
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen …
Aus der von der Beklagten angeführten sog selbstgeschaffenen Gefahr, weil die Versicherte nicht angeschnallt gewesen sei, folgt nichts Anderes, weil verbotswidriges Verhalten den Versicherungsschutz nicht ausschließt (§ 548 Abs. 3 RVO) und nur eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffene Gefahr den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall lösen kann (BSGE 6, 164, 169; 42, 129, 133; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10). - LSG Hessen, 04.12.2002 - L 3 U 647/99
Wegeunfall - Unterbrechung der haftungsausfüllende Kausalität - selbstgeschaffene …
Damit wird vorausgesetzt, dass der Unfallversicherungsschutz bei diesen -- qualifiziert strafbaren, auch vorsätzlich begangenen Handlungen grundsätzlich zuerst einmal bestehen bleibt, der innere Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit also durch dieses Verhalten nicht von selbst entfällt, sondern vielmehr regelmäßig mit der Folge des Entstehens von Leistungsansprüchen gegeben ist und erst die Entschädigung im Wege des pflichtgemäßen Ermessens des Unfallversicherungsträgers zeitlich begrenzt oder unbegrenzt gekürzt oder ganz versagt werden kann (…BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10; SozR 3-2200 § 550 Nr. 21;… Brackmann, a.a.O., § 101 SGB VII, Rdnr. 15 ff.: Kasseler Komm./Ricke, § 101 SGB VII, Rdnr. 7).Damit haben sich das SG und die Beklagte jedoch weiter nicht befasst, weil sie es für eine "Unterbrechung des Kausalzusammenhangs wegen selbstgeschaffener Gefahr" abweichend von der dazu ergangenen Rechtsprechung des BSG und auch des von der Klägerin angeführten Urteils vom 29. Februar 1968 -- offenbar in Anlehnung an die hier nicht einschlägige Rechtsprechung zu Unfällen aufgrund nicht betriebsbedingter Fahruntüchtigkeit z.B. infolge von Alkoholgenuss (…s. dazu BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 4, 77; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 21;… BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) -- haben ausreichen lassen, dass der Versicherte bei Gabe von Fremdblutderivaten wahrscheinlich bzw. höchstwahrscheinlich nicht an den Auswirkungen der allein wegen der Arbeitsunfallfolgen durchgeführten Operation in Form einer schweren Blutung verstorben wäre.
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Unfallversicherungsschutz bei alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit
Denn der vor Fahrtantritt erfolgte Alkoholgenuss ist wegen der damit untrennbar verbundenen Herabsetzung oder Aufhebung der Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr generell von vornherein nicht zum Erreichen des Ortes der Tätigkeit bzw nach Beendigung dieser Tätigkeit der Erreichung der Wohnung geeignet und damit in keiner Weise betriebsdienlich (vgl BSG…, Urteil vom 4.6.2002 B 2 U 11/01 R SozR 3 2700 § 8 Nr. 10; Urteil vom 19.12.2000 B 2 U 45/99 R SozR 3 2200 § 550 Nr. 21). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 114/04
Verletzungen durch Schüsse eines Amokschützen sind kein Arbeitsunfall
Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG, Urteile vom 19. Dezember 2000, Az: B 2 U 45/99 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 21, vom 4. Juni 2002, Az: B 2 U 11/01 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10, vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R, HVBG-INFO 2003, 2446, 2247ff. und zuletzt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3). - LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - L 6 VS 880/05
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verkehrsunfall auf der Heimfahrt …
Das Zurücklegen eines Weges hängt mit dem Wehrdienst zusammen, wenn zwischen beidem ein innerer Zusammenhang besteht (…ständige Rechtsprechung, zuletzt BSGE 88, 247, 248 = SozR 3-3200 § 81 Nr. 19 mwN; ebenso zum Unfallversicherungsrecht der 2. Senat des BSG: SozR 3-2200 § 550 Nr. 21 und SozR 3-2700 § 8 Nr. 10). - LSG Thüringen, 12.07.2006 - L 1 U 56/05
- OLG München, 13.05.2011 - 10 U 4762/10
Gesetzlicher Forderungsübergang nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2003 - L 5 VS 13/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 47/06
