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   BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R   

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    Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

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Wird zitiert von ... (9)  

  • LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99  
    Das BSG habe dazu entschieden, dass die weitreichende Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch den Gesetzgeber zum Erlass satzungsrechtlicher Bestimmungen über die Beitragsberechnung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne (Hinweis auf Urteile vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - und vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R).

    Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der in der gesetzlichen Unfallversicherung für die einzelnen Geschäftsjahre ergangenen Beitragsbescheide (BSG, Urteile vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R - HVBG-Info 2000, 313; vom 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R - SozR 3-2200 § 776 Nr. 5 m.w.N.; vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    Die Satzungsbestimmungen, auf welche die Beklagte die vom Kläger beanstandeten Beitragsforderungen stützt, sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (nur) daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteile vom 13.12.1960 - 2 RU 67/58 - BSGE 13, 189, 194; vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 244; vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung zu den einschlägigen Vorschriften der RVO (vgl. die vorgenannten Urteile des BSG vom 25.01.1983 und vom 24.01.1991) ist davon auszugehen, dass der Flächenwertmaßstab einzeln oder in Kombination mit anderen genannten Maßstäben auch schon allein geeignet ist, die Unfallgefahr ausreichend zu berücksichtigen (so auch BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152 unter Hinweis auf Kater/Leube, SGB VII, § 182 Rn. 7; Lauterbach/Deisler, UV-SGB VII, 4. Aufl., § 182 Rn. 40).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25.01.1983 - 2 RU 1/82 - BSGE 54, 243, 246; bestätigt durch Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152), von der hier abzuweichen der erkennende Senat keinen durchgreifenden Grund sieht.

    In einem insoweit ähnlich gelagerten Fall verneint das BSG (Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152) ebenfalls einen Verstoß.

    Im Hinblick u.a. auf die neue gesetzliche Regelung hat das BSG in seinen Urteilen vom 23.09.1997 (2 RU 21/96 - HVBG-Info 1997, 3097) und vom 20.02.2001 (B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152) an seiner Rechtsprechung und ihrer Begründung festgehalten.

    Auch unter Geltung des SGB VII sieht der Senat keine Veranlassung, dies zu beanstanden (so auch BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

    An dieser Rechtsprechung hat das BSG auch für den Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung festgehalten (Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R - HVBG-INFO 2001, 1152).

  • VerfGH Bayern, 26.02.2008 - 8-IX-08  
    Eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids im Einzelnen ist nur insofern eröffnet, als zu prüfen ist, ob sich die (Beitrags-)Satzung als autonom von einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gesetztes objektives Recht in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen bewegt, d.h. also mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006; Az.: L 10 U 1323/04), und die satzungsrechtlichen Regelungen im konkreten Fall richtig angewendet worden sind.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R) ist die Verwendung des Flächenwertmaßstabes nicht von Verfassung wegen zu beanstanden ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R m.w.N.) ist der Flächenwertmaßstab für sich allein schon geeignet, die Unfallgefahr ausreichend zu berücksichtigen.

    Es steht deshalb im Satzungsermessen der Vertreterversammlung, ob ein Gefahrtarif aufgestellt wird, ob unmittelbar an die Unfallbeteiligung der einzelnen Unternehmen anknüpfende Zu- und Abschläge zum bzw. vom Beitrag vorgesehen werden oder ob ein sonstiger Beitragsmaßstab geeignet ist, die Unfallgefahr besser zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R m.w.N.).

    Davon kann bei der Ermittlung der Beitragshöhe nach dem Flächenwert und einem Grundbeitrag nicht ausgegangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00).

  • SG Augsburg, 26.02.2008 - S 5 U 5031/07  
    Eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids im Einzelnen ist nur insofern eröffnet, als zu prüfen ist, ob sich die (Beitrags-)Satzung als autonom von einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gesetztes objektives Recht in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen bewegt, d.h. also mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006; Az.: L 10 U 1323/04), und die satzungsrechtlichen Regelungen im konkreten Fall richtig angewendet worden sind.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R) ist die Verwendung des Flächenwertmaßstabes nicht von Verfassung wegen zu beanstanden ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R m.w.N.) ist der Flächenwertmaßstab für sich allein schon geeignet, die Unfallgefahr ausreichend zu berücksichtigen.

    Es steht deshalb im Satzungsermessen der Vertreterversammlung, ob ein Gefahrtarif aufgestellt wird, ob unmittelbar an die Unfallbeteiligung der einzelnen Unternehmen anknüpfende Zu- und Abschläge zum bzw. vom Beitrag vorgesehen werden oder ob ein sonstiger Beitragsmaßstab geeignet ist, die Unfallgefahr besser zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00 R m.w.N.).

    Davon kann bei der Ermittlung der Beitragshöhe nach dem Flächenwert und einem Grundbeitrag nicht ausgegangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 2/00).

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  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R  

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Der Beitragsbescheid für 2001 vom 19. März 2002 ist in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden, da er im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses von demselben Träger auf derselben rechtlichen Grundlage erlassen wurde und mit derselben Begründung angegriffen wird wie die Ausgangsbescheide für die Jahre 1997 bis 2000 (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl Urteile vom 28. September 1999 - SozR 3-2200 § 776 Nr. 5, vom 20. Februar 2001 - B 2 U 2/00 R - Die Beiträge, Beilage 2001, 166 und vom 24. Februar 2004 - BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1; anders zum Verhältnis Veranlagungs- und Beitragsbescheid: Senatsurteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128, 130 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1).

    Soweit der Senat in früheren Urteilen ausdrücklich oder stillschweigend die Übertragung der Kompetenz zur Bestimmung des Grundbeitrages auf den Vorstand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gebilligt hat (BSGE 74, 54, 59 = SozR 3-2200 § 728 Nr. 1; Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 2/00 R - Die Beiträge, Beilage 2001, 166 = HVBG-Info 2001, 1152), hält er hieran nicht fest.

  • LSG Bayern, 11.10.2006 - L 2 U 152/04  
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe dies in seinem Urteil vom 20. Februar 2001 (Az.: B 2 U 2/00 R) ausdrücklich verneint, wenn die Berechnung der Beiträge nach dem Flächenwert erfolge.

    Zu prüfen ist, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (BSG, Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 2/00 R - m.w.N.).

    Ferner ging das BSG davon aus, dass der Flächenwertmaßstab einzeln schon allein geeignet ist, die Unfallgefahr ausreichend zu berücksichtigen (BSG vom 20. Februar 2001, Az.: B 2 U 2/00 R m.w.N.).

    Eine Härteklausel wäre nur erforderlich, um offensichtlich unbillige Ergebnisse zu mildern (BVerfGE 35, 283, 291; 16, 147, 177; 27, 375, 385; 30, 250, 266; BSG vom 20. Februar 2001, a.a.O. zur nicht bestehenden Notwendigkeit im Falle des Flächenwertes als Berechnungsmaßstab).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 42/03 R  

    Festsetzung des Grundbeitrags in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Soweit der Senat in früheren Urteilen ausdrücklich oder stillschweigend die Übertragung der Kompetenz zur Bestimmung des Grundbeitrages auf den Vorstand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gebilligt hat (BSGE 74, 54, 59 = SozR 3-2200 § 728 Nr. 1; Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 2/00 R - Die Beiträge, Beilage 2001, 166 = HVBG-Info 2001, 1152), hält er hieran nicht fest.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2006 - L 10 U 1323/04  

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsberechnung -

    Die Satzungsbestimmungen, auf die sich die Beitragsforderungen der Beklagten stützen, sind als vom Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit lediglich darauf hin zu überprüfen, ob sie mit dem Gesetz, das zu ihrem Erlass ermächtigt, und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 20. Februar 2001, B 2 U 2/00 R m.w.N.).

    Die Erhebung eines Grundbeitrages und eines Flächenwertbeitrages - wie in der Satzung der Beklagten geregelt - ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, grundsätzlich von der Ermächtigungsgrundlage des § 182 SGB VII gedeckt und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BSG, Urteile vom 20. Februar 2001, B 2 U 2/00 R, und vom 7. Dezember 2004, B 2 RU 43/03 R, jeweils m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2009 - L 6 U 88/05  
    Insoweit folge die Kammer dem Bundessozialgericht (Urt. v. 20.2. 2001 - B 2 U 2/00 R).

    Auch spricht die auf eine Abwägung verschiedener Bemessungsgesichtspunkte hinauslaufende Wortwahl "ausreichend" in Verbindung mit der in § 183 Abs. 2 SGB VII eingeräumten Satzungsautonomie der Beklagten für die Beschränkung des Merkmals "ausreichende Berücksichtigung des Unfallrisikos" auf einen notwendigen Abwägungs-gesichtspunkt bei der Ermessensausübung (im Sinne der vorstehenden Überlegungen auch BSG, Urt. v. 20.2. 01 - B 2 U 2/00 R - zitiert nach Juris, Rdnr. 27: "muss indes im Rahmen der Selbstverwaltung der hierfür zuständigen Vertreterversammlung überlassen werden und kann nicht von den Gerichten entschieden werden").

  • LSG Bayern, 18.05.2005 - L 3 U 277/04  
    Geprüft werden kann insoweit nur, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung des Satzungsgebers beruht, und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar sind (BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R).
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