Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäischer Freiwilligendienst und die Waisenrente

Sonstiges

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 R 1048/11  

    Halbwaise - Offiziersanwärter - Berufsausbildung

    Eine "Berufsausbildung" i. S. von § 48 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI liegt also nur vor, soweit im jeweiligen Monat für den gewählten Beruf notwendige (nicht: nur nützliche, wünschenswerte oder förderliche) Kenntnisse oder praktische Fertigkeiten von einer hierfür anerkannt qualifizierten Ausbildungsinstitution oder Ausbildungsperson vermittelt werden und wenn der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten die Waise wöchentlich wenigstens 20 Zeitstunden beansprucht (ständige Rechtsprechung des BSG, etwa Urteil vom 18. September 1975 - 4 RJ 295/74 - BSGE 39, 185 = SozR 2200 § 1267 Nr. 9; SozR 2200 § 1267 Nr. 2; BSG SozEntsch 5 § 1267 Nr. 5; SozR 2200 § 1259 Nr. 102; Urteil vom 20. Juli 2011 - B 13 R 52/10 R -, in SozR 4-2600 § 48 Nr. 5).

    Hier steht bereits die Verschiedenartigkeit der Rechts- und Regelungsbereiche einer Übertragung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs der "Berufsausbildung" im ESt-Recht auf das Recht der Waisenrente i. S. d. SGB VI entgegen (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. Urteile vom 31. August 2000 - B 4 RA 5/00 R -, a. a. O.; vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 37/02 R -, in SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 sowie vom 20. Juli 2011 - B 13 R 52/10 R -, a. a. O.).

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