Rechtsprechung
   BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat noch zu Lebzeiten des Versicherten - Verfassungsmäßigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente nach § 243 Abs. 4 SGB VI bei Geschiedenenwitwenrenten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • SG Aurich, 22.07.1997 - S 2 RJ 20190/95
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2003 - L 2 RJ 227/02
  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2005, 491 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Hamburg, 30.01.2008 - L 1 R 62/06  
    Das Sozialgericht hat die Beteiligten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Oktober 2004 (B 5 RJ 39/03, juris = SozR 4-2600 § 243 Nr. 2) hingewiesen und die Klage durch Urteil vom 9. Januar 2006 abgewiesen.

    Zwar bestehe Anspruch auf kleine oder große Witwenrente nach § 243 Abs. 4 SGB VI nach dem vorletzten Ehegatten "unter den sonstigen Voraussetzungen des § 243 Absätze 1 bis 3 SGB VI auch für geschiedene Ehegatten, die wieder geheiratet haben, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist"; jedoch dürfe die Wiederheirat nicht zu Lebzeiten des Versicherten erfolgt sein (BSG 20. Oktober 2004 - B 5 RJ 39/03 R, a. a. O.).

    Die Differenzierung bei der Rente nach dem vorletzten Ehegatten zwischen geschiedenen Ehegatten, die erst nach dem Tod des vorletzten Ehegatten wieder geheiratet haben, und solchen, die zu dessen Lebzeiten wieder geheiratet haben, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG 8. Juli 1987 - 1 BvR 568/87, a. a. O.; BSG 20. Oktober 2004 - B 5 RJ 39/03 R, a. a. O.).

    Das BSG hat im Urteil vom 20. Oktober 2004 (B 5 RJ 39/03 R, SozR 4-2600 § 243 Nr. 2) ausführlich, insbesondere unter Hinweis auf § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB VI und anhand der Textgeschichte der Norm sowie ihren zivilrechtlichen, unterhaltsrechtlichen Implikationen, begründet, warum die Wiederheirat zu Lebzeiten des Versicherten den Anspruch auf eine sog. Geschiedenenwitwenrente ausschließt.

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R  

    Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung - Berücksichtigung während des

    Diese Sonderregelungen sind Übergangsregelungen, die lediglich ergänzende Funktion haben (vgl BSG vom 30.4. 1997 - 12 RK 20/96 - Juris RdNr 19; BSG SozR 4-2600 § 243 Nr. 2 RdNr 6 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.10.2008 - L 3 R 488/07  
    Ferner verwies die Klägerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Oktober 2004 (B 5 RJ 39/03 R), das ihren Anspruch stütze.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.10.2008 - L 3 B 33/07  
    Ferner verwies die Beschwerdeführerin auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Oktober 2004 (B 5 RJ 39/03 R), das ihren Anspruch stütze.
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