Rechtsprechung
   BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB 9 - Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosigkeit - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Beschäftigungslosigkeit; stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB 9; Arbeitsunfähigkeit; Nahtlosigkeitsregelung; Arbeitslosigkeit; leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

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  • Bundessozialgericht

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB 9 - Arbeitsunfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung - Arbeitslosigkeit - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • NWB SteuerXpert START
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Stufenweise Wiedereingliederung - Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX - Arbeitsunfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung - Arbeitslosigkeit - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Gewährung von Arbeitslosengeld bei stufenweiser Wiedereingliederung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wiedereingliederungsmaßnahme ist Rechtsverhältnis eigener Art, bei dem nicht Arbeitsleistung, sondern Rehabilitation im Vordergrund steht

Besprechungen u.ä.

  • iqpr.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zur Unterhaltssicherung wegen Stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX / § 74 SGB V (Dr. Alexander Gagel)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2008, 160



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Wird zitiert von ... (14)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 16 AL 90/12  

    Arbeitslosenversicherung

    Den hiergegen am 06.04.2011 erhobenen Widerspruch des Klägers, zu dessen Begründung er auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 28.03.2006 (L 1 AL 8/06) und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.03.2007 (B 11a AL 31/06 R) Bezug nahm, wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 07.04.2011 als unbegründet zurück.

    Zur weiteren Begründung hat das SG auf die Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.03.2006 (L 1 AL 8/06) und des BSG vom 31.03.2007 (B 11a AL 31/06 R) Bezug genommen.

    Dieses ist zwischenzeitlich durch das BSG höchstrichterlich geklärt (BSG, Urteil vom 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R = SozR 4-4300 § 118 Nr. 1).

    (1) Anders als der Kläger meint, lässt sich dies allerdings nicht der Entscheidung des BSG vom 21.03.2007 (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1) entnehmen.

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R  

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Danach ist maßgebend, dass die Arbeitsleistung tatsächlich nicht mehr erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet (vgl BSG SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 9; SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 22, jeweils mwN).

    Es kann danach nicht auf die beitragsrechtliche Beurteilung ankommen; entscheidend ist allein, dass der Kläger tatsächlich nicht beschäftigt worden ist (vgl BSG SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 9; SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 22; SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 RdNr 21).

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 26/07 R  

    Stationäre medizinische Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung -

    In einem solchen Fall kann das Endziel der Reha - die uneingeschränkte Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit durch den Versicherten - erst durch eine erfolgreiche stufenweise Wiedereingliederung erreicht werden, indem der Heilungs- bzw Reha-Prozess durch die schrittweise Steigerung der Belastung zusätzlich gefördert wird (Jabben in BeckOK SGB IX § 28 RdNr 2; Steinmeyer in Gagel, SGB III, § 119 RdNr 193b; BSG vom 21.3.2007 - B 11a AL 31/06 R - RdNr 31 mwN - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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  • LSG Hessen, 15.12.2008 - L 9 AL 177/07  

    Arbeitslosengeld - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - stufenweise

    Das Bundessozialgericht hat aber in seiner zu den Akten gelangten Entscheidung vom 21. März 2007 (B 11a AL 31/06 R) ausgeführt, dass sich Leistungen nach § 126 SGB III und nach § 125 SGB III aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung tatbestandlich nicht ausschließen.

    Da es im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. März 2007, a.a.O., m.w.N.) keine Teilarbeitsunfähigkeit gibt, ist der Kläger während der Wiedereingliederungsmaßnahme als arbeitsunfähig zu betrachten und hat daher für 6 Wochen einen Anspruch auf Fortzahlung von Arbeitslosengeld, beginnend ab dem 24. Juli 2006.

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R  
    2007 - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 27; zum beitragsrechtlichen Begriff der Beschäftigung zB BSG vom 24.9.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 7 AL 94/10  

    Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung als Leistung zur medizinischen

    Solange eine Versicherte die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in vollem Umfang wieder ausüben kann, z.B. weil sie ihre Erkrankung an zuvor geleisteter vollschichtiger Arbeit hindert und ihr stattdessen nur eine Teilzeitarbeit zur Wiedereingliederung erlaubt, ist sie weiterhin arbeitsunfähig, weil es im rechtlichen Sinne keine Teil- Arbeitsunfähigkeit gibt (BSG SozR 2200 § 1255 Nr. 21; BSG SozR 4 - 4300 § 118 Nr. 1 Rdnr. 24).

    Zwar schließt das Rechtsinstitut der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX die Gewährung von Alg nach der Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 125 Abs. 1 S. 1 SGB III nicht grundsätzlich aus (BSG vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R -).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R  

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    2007 - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 27; zum beitragsrechtlichen Begriff der Beschäftigung zB BSG vom 24.9.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 47/07  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Einbeziehung von Einmalzahlungen bei der Bemessung

    Ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne setzt eine auf ein wirtschaftlich verwertbares Arbeitsergebnis gerichtete Tätigkeit nach Weisungen eines Dritten voraus und in der Regel eine Eingliederung in dessen Arbeitsorganisation (BSG, Urteil vom 21.03.2007 B 11a AL 31/06 R , zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • VG Düsseldorf, 31.10.2012 - 10 K 3029/12  

    Dienstliche Beurteilung Fortschreibung Hamburger Modell Wiedereingliederung

    vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R -, NZS 2008, 160, m. Nachw. aus der Rspr. des BAG (juris Rdnr. 25).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 45/10  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Aufhebung der

    Eine Änderung ist dann wesentlich, wenn aufgrund veränderter Umstände der ursprüngliche Verwaltungsakt nun (so) nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R - SozR 4 4300 § 118 Nr. 1 Rdn. 14; Schütze in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 48 Rdn. 12).
  • LSG Sachsen, 19.11.2009 - L 3 AL 234/05  
  • SG Karlsruhe, 17.11.2008 - S 5 AL 4129/08  

    Arbeitslosengeld - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise Wiedereingliederung in

  • LSG Bayern, 05.05.2010 - L 9 AL 303/07  

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Fortbestand des

  • SG Karlsruhe, 14.03.2011 - S 5 AS 4172/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit ohne

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