Rechtsprechung
   BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung - Verantwortlichkeit für die Auswahl und den Einsatz der Ärzte

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Bundessozialgericht

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung - Verantwortlichkeit für die Auswahl und den Einsatz der Ärzte

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 6
    Entziehung der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums wegen gröblicher Pflichtverletzung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 6
    Entziehung der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums wegen gröblicher Pflichtverletzung

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassung des Arztes ist nicht Teil der Insolvenzmasse

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R  

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Ausübung der Tätigkeit

    Für MVZ und die dort tätigen Ärzte gelten zahlreiche Sonderregelungen, die die in einem MVZ tätigen angestellten Ärzte in vieler Hinsicht den Vertragsärzten gleichstellen (vgl - unter dem speziellen Aspekt der Zulassungsentziehung - Senatsurteil vom 21.3. 2012 - B 6 KA 22/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt).

    Dieser Organisationsrahmen soll neben dem Ermöglichen der Zusammenarbeit auch eine Entlastung der Leistungserbringer von administrativ-organisatorischen Aufgaben bewirken (hierzu BSG vom 21.3. 2012 - B 6 KA 22/11 R - RdNr 28) wofür wiederum eine Verselbstständigung dieser Einheit gegenüber den die Behandlung durchführenden Berufsträgern sachgerecht ist.

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