Rechtsprechung
| BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung - Verantwortlichkeit für die Auswahl und den Einsatz der Ärzte
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Bundessozialgericht
Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung - Verantwortlichkeit für die Auswahl und den Einsatz der Ärzte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 6
Entziehung der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums wegen gröblicher Pflichtverletzung - rechtsportal.de
GG Art. 12 Abs. 1; SGB V § 95 Abs. 6
Entziehung der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums wegen gröblicher Pflichtverletzung
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt-hohmann-medizinrecht-hamburg.de (Kurzmitteilung)
Zulassungsentzug für MVZ
- aerztezeitung.de (Pressebericht, 23.03.2012)
MVZ ist keine Lizenz zum Gelddrucken
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Zulassungsentzug bei MVZ schon bei kleinen Abrechnungsfehlern
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Zulassung des Arztes ist nicht Teil der Insolvenzmasse
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.07.2010 - S 22 KA 605/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2011 - L 7 KA 62/10
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R
- BVerfG, 18.04.2012 - 1 BvR 791/12
- BVerfG, 22.03.2013 - 1 BvR 791/12
Wird zitiert von ...
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 47/11 R
Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Ausübung der Tätigkeit …
Für MVZ und die dort tätigen Ärzte gelten zahlreiche Sonderregelungen, die die in einem MVZ tätigen angestellten Ärzte in vieler Hinsicht den Vertragsärzten gleichstellen (vgl - unter dem speziellen Aspekt der Zulassungsentziehung - Senatsurteil vom 21.3. 2012 - B 6 KA 22/11 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR bestimmt).Dieser Organisationsrahmen soll neben dem Ermöglichen der Zusammenarbeit auch eine Entlastung der Leistungserbringer von administrativ-organisatorischen Aufgaben bewirken (hierzu BSG vom 21.3. 2012 - B 6 KA 22/11 R - RdNr 28) wofür wiederum eine Verselbstständigung dieser Einheit gegenüber den die Behandlung durchführenden Berufsträgern sachgerecht ist.
