Rechtsprechung
   BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der Bevölkerung, Grundsatz der formellen Publizität bei der Verkündung von Gesetzen

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 67, 90
  • NVwZ-RR 1991, 646
  • NVwZ 1992, 207 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (54)  

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92  

    ArVNG Art. 2 § 6 Abs. 2; RVO § 1246 Abs. 2a, § 1247 Abs. 2a; SGB I §

    Diese Aufklärungspflicht begründet nach der Rechtsprechung des BSG regelmäßig kein subjektives Recht des Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger; aus ihrer Verletzung erwächst dem Betroffenen daher grundsätzlich kein Herstellungsanspruch (vgl. BSGE 67, 90, 94 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1 mwN; BSG Urteil vom 21. April 1993 - 5 RJ 58/91 -).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein Versicherungsträger eine unrichtige oder mißverständliche Allgemeininformation, zB in einem von ihm herausgegebenen Merkblatt, verbreitet hat und ein Versicherter dadurch etwa von der rechtzeitigen Ausübung eines Gestaltungsrechts abgehalten worden ist (vgl. BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1; Urteil vom 15. Dezember 1983 - 12 RK 6/83 - USK 83163).

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R  

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Das Inkrafttreten des RRG 1992, also eine Gesetzesänderung, bildete jedenfalls keinen solchen Anlaß (vgl BSGE aaO und BSGE 67, 90, 92 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

    Eine Nichterfüllung dieser Verpflichtung konnte jedoch als solche keinen Herstellungsanspruch begründen (BSGE 67, 90, 92 ff = SozR aaO).

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92  

    GRG Art. 56 Abs. 4

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