Rechtsprechung
   BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 8/04 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • SG Berlin, 11.10.2004 - S 18 KN 18/04
  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 8/04 R



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R  

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Dies ergibt sich aus den Berechnungen der Bundesknappschaft (jetzt: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; s deren Schriftsatz vom 3. März 2005 im Verfahren B 8 KN 8/04 R), welche dem erkennenden Senat vorliegen und von diesem zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind.
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R  

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Dies ergibt sich aus den Berechnungen der Bundesknappschaft (jetzt: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; s deren Schriftsatz vom 3. März 2005 im Verfahren B 8 KN 8/04 R), welche dem erkennenden Senat vorliegen und von diesem zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind.
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R  

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Dies ergibt sich aus den Berechnungen der Bundesknappschaft (jetzt: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; s deren Schriftsatz vom 3. März 2005 im Verfahren B 8 KN 8/04 R), welche dem erkennenden Senat vorliegen und von diesem zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind.
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  • LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10  
    Deshalb ist für die Frage, ob Sozialleistungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu Unrecht vorenthalten worden sind, auch Rechtsänderungen, die nach Erlass des Ausgangsbescheides eingetreten sind, aber auch auf diesen Zeitpunkt zurückwirkend zu beachten (BSG, Urteile vom 21.06.2005 - B 8 KN 8/04 R und B 8 KN 9/04 R - veröffentlich in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 AS 810/08  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des § 44 SGB 10

    Deshalb sind für die Frage, ob Sozialleistungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu Unrecht vorenthalten worden sind, auch Rechtsänderungen, die nach Erlass des Ausgangsbescheids eintreten, aber auf diesen Zeitpunkt zurückwirken, zu beachten (BSG, Urteile vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 8/04 R und B 8 KN 9/04 R - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 R 2351/08  

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebenenrentenanspruch - Tod des

    Deshalb sind für die Frage, ob Sozialleistungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X zu Unrecht vorenthalten worden sind, auch Rechtsänderungen, die nach Erlass des Ausgangsbescheids eintreten, aber auf diesen Zeitpunkt zurückwirken, zu beachten (BSG, Urteile vom 21. Juni 2005 - B 8 KN 8/04 R und B 8 KN 9/04 R - veröffentlicht in Juris).
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