Rechtsprechung
| BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell - Beginn der Sperrzeit - Freistellungsphase - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Ruhen des Arbeitslosengelds; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell; Beginn der Sperrzeit; Ende der Freistellungsphase; wichtiger Grund
- Bundessozialgericht
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell - Beginn der Sperrzeit - Freistellungsphase - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses
- IWW
- NWB SteuerXpert START
SGB III § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB III § 144 Abs 1 S. 2 Nr 1
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Ruhen des Arbeitslosengelds - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell - Beginn der Sperrzeit - Ende der Freistellungsphase - wichtiger Grund
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
§ 144 SGB III
Sperrzeit nach Altersteilzeit
- 123recht.net (Pressemeldung, 21.7.2009)
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit // Kurzarbeitergeld für Leihfirmen erst seit März
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit
- aok-business.de (Kurzinformation)
Altersteilzeit/Arbeitslosengeld I: Wenn der Rentenstart fest ins Auge gefasst war ...
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Bei Altersteilzeitvereinbarung mit Blockfreistellung beginnt Sperrzeit hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld nach Ende der Freistellungsphase
- forum-institut.de (Kurzinformation)
Zuerst Altersteilzeit - dann Sperrzeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitslosengeld I: Wenn der Rentenstart fest ins Auge gefasst war...
- arag.de (Kurzinformation)
Sperrzeit nach Altersteilzeit
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit
- lto.de (Kurzinformation)
Bei Altersteilzeitvereinbarung mit Blockfreistellung beginnt Sperrzeit hinsichtlich des Bezuges von Arbeitslosengeld nach Ende der Freistellungsphase
Sonstiges (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Arbeitsförderung (SGB III)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 21.07.2009, Az.: B 7 AL 6/08 R (Altersteilzeit/Sperrzeit)" von Prof. Dr. Christian Rolfs und Wiss. Mit. Melanie Heikel, original erschienen in: SGb 2010, 307 - 309.
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 18.04.2007 - S 30 (28) AL 44/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - L 12 AL 47/07
- BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 104, 90
- NZS 2010, 578 (Ls.)
- NZA-RR 2010, 323
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R
Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber - …
Das AltTZG soll älteren Arbeitslosen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen (…vgl dazu BSG SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 15; BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR, RdNr 13), zugleich aber auch den Arbeitsmarkt durch die Einstellung von arbeitslosen oder gleichgestellten ausgebildeten Arbeitnehmern entlasten (vgl BT-Drucks 13/4336 S 2, 15 f, 17 f;… zur gleichartigen Interessenlage unter Geltung des VRG vgl BSG SozR 3-7825 § 2 Nr. 6 S 28 mit Hinweis auf BT-Drucks 10/880 S 13 f). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit des Eintritts einer Sperrzeit nach …
Die neuere Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 21.07.2009, Az.: B 7 AL 6/08 R, Rn. 9) sieht allerdings zu-sätzlich den Bewilligungsbescheid, der "die Konsequenzen aus dem Sperrzeitbescheid zieht", also mit dem Arbeitslosengeld erst nach Ablauf der Sperrzeit bewilligt wird, die Ablehnung einer früheren Zahlung von Arbeitslosengeld, die mit dem Sperrzeitbescheid rechtlich eine Einheit bilde.Konnte ein Arbeitnehmer also auch während einer - hier durch die Elternzeit bewirkten - Freistellungsphase nicht uneingeschränkt selbst über seine Arbeitskraft verfügen, ist während dieses Zeitraums auch noch keine Beschäftigungslosigkeit eingetreten (vgl. BSG, Urteil vom 21.07.2009, Az.: B 7 AL 6/08 R, Rn. 16).
