Rechtsprechung
   BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von Angehörigen - Nichtverlängerung der Erlöschensfrist - Aufschubzeit für die Rahmenfrist - Verfassungsmäßigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von Angehörigen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von Angehörigen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anm. zum Urt. des BSG v. 21.10.2003" von Prof. Dr. Rolf Wank und Dr. Martin Maties, original erschienen in: SGb 2004, 319 - 326.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 91, 221
  • NZA-RR 2004, 214



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R  

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Wie in Fällen eines ausdrücklichen Hilfsantrags, über den die Vorinstanz auf Grund ihrer Entscheidung nicht urteilen musste (BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2 S 12; SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 63; BSGE 91, 221 RdNr 5 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 1), ist Gegenstand des nächstinstanzlichen Verfahrens, hier des Revisionsverfahrens, automatisch auch dieser Bescheid, der für die rechtliche Beurteilung des LSG keine Bedeutung besaß, für die Entscheidung des Senats auf Grund der vom LSG abweichenden Rechtsansicht aber Relevanz besitzen kann.
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R  

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung

    Die mit dem Arbeitsförderungsrecht befassten Senate des BSG haben bislang in ständiger Rechtsprechung zu § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Vorgängervorschrift des § 147 Abs. 2 SGB III, entschieden, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die ohne jede Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeit rein kalendermäßig abläuft (grundlegend BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2, S 3; s auch Urteil vom heutigen Tage - B 7 AL 88/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R  

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Andererseits sind die Eltern der Klägerin Angehörige iS des § 16 Abs. 5 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - [SGB X]), an dem sich die Auslegung des Begriffs des Angehörigen orientieren kann (vgl dazu in anderem Zusammenhang BSGE 91, 221 ff = SozR 4-4300 § 147 Nr. 1, jeweils RdNr 16).
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