Rechtsprechung
| BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während Urlaubssemester nur bei organisatorischer Zugehörigkeit zur Hochschule und Betreiben des Studiums
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Bundessozialgericht
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während Urlaubssemester nur bei organisatorischer Zugehörigkeit zur Hochschule und Betreiben des Studiums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II während eines Urlaubssemesters
Verfahrensgang
- SG Dresden, 21.04.2011 - S 10 AS 3123/10
- BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2221
- NZS 2012, 628
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - L 19 AS 525/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Während eines Urlaubssemesters kommt es für die Förderfähigkeit dem Grunde nach sowohl auf den Fortbestand der organisationsrechtliche Zugehörigkeit des Studierenden zu der Ausbildungsstätte an als auch auf ein tatsächliches Betreiben des Studiums (BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R). - LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 193/11 Ferner verweist sie auf eine Entscheidung des BSG vom 22. März 2012 (B 4 AS 102/11), in der festgestellt werde, dass eine Immatrikulation allein für einen Ausschluss der Leistungen nach dem SGB II nicht ausreiche.
Auf diese Rechtsprechung des BVerwG hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 22. März 2012 (B 4 AS 102/11 R) abgestellt, auf die sich die Klägerin beruft.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 9 SO 427/10
Sozialhilfe
Das BSG hat hierzu in dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R -, juris Rn. 14 ff. Folgendes ausgeführt:. - LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 15 AS 168/12
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
Denn nach der Rechtsprechung des BSG ist allein aufgrund abstrakter Kriterien, losgelöst von der Person des Auszubildenden, über die Förderfähigkeit der Ausbildung zu befinden (st. Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 102/11 R - Rdnr. 14 m. w. N.).
Für Blogger: