Rechtsprechung
| BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 2/11 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland nach § 108 BSHG aF - Übergangsregelung des § 147 BSHG - Anwendbarkeit auch nach einem Wechsel der sachlichen Zuständigkeit vom örtlichen zum überörtlichen Sozialhilfeträger sowie nach einem Ortswechsel innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des überörtlichen Sozialhilfeträgers
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Bundessozialgericht
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland nach § 108 BSHG aF - Übergangsregelung des § 147 BSHG - Anwendbarkeit auch nach einem Wechsel der sachlichen Zuständigkeit vom örtlichen zum überörtlichen Sozialhilfeträger sowie nach einem Ortswechsel innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des überörtlichen Sozialhilfeträgers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 108 Abs. 1; BSHG § 108 Abs. 5; BSHG § 111 Abs. 1; BSHG § 147; SGB X § 112; SGB XII § 115
Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Übertritt aus dem Ausland
Verfahrensgang
- SG Köln, 26.08.2008 - S 21 SO 295/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 SO 4/09
- BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 2/11 R
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 SO 243/12 (anhängig)
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