Rechtsprechung
   BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Haftung des Arbeitgebers für Sozialversicherungsbeiträge eines seine Mehrfachbeschäftigung verschweigenden geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1988, 593
  • VersR 1988, 1035



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.06.2003 - L 1 KR 83/02  
    Die Versicherungspflicht trat kraft Gesetzes ein (BSG, Urteil vom 23. Februar 1988, 12 RK 43/87, SozR 2100 § 8 Nr. 5).

    Wenn die Einzugstelle eine Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungs- und Beitragspflicht getroffen hat, kann dieser Bescheid rückwirkend nur noch im Rahmen der §§ 45 und 48 SGB X aufgehoben werden (BSG, Urteil vom 23. Februar 1988, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2008 - L 5 R 2125/07  

    Ausübung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen - Zusammenrechnung -

    Das Fragerecht stehe ihm nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.2.1988, 12 RK 43/87) auch zu, um sich vor Irrtümern über die Versicherungspflicht zu schützen und das Risiko der alleinigen Beitragstragung nach § 28g Satz 2 SGB IV zu begrenzen.
  • LSG Sachsen, 17.05.2011 - L 5 R 368/09  

    Versicherungspflicht in der Sozialversicherung als abhängig Beschäftigter im

    Im Übrigen entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass derjenige, der Arbeitnehmer in geringfügigem Umfang beschäftigt, regelmäßig damit rechnen muss, dass diese Arbeitnehmer früher oder später daneben noch weitere Beschäftigungen aufnehmen (BSG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 43/87 - JURIS-Dokument, RdNr. 22).
  • LSG Sachsen, 06.03.2012 - L 5 KR 152/10  

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung abhängiges Beschäftigungsverhältnis und

    Im Übrigen entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass derjenige, der Arbeitnehmer in geringfügigem Umfang beschäftigt, regelmäßig damit rechnen muss, dass diese Arbeitnehmer früher oder später daneben noch weitere Beschäftigungen aufnehmen (BSG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 43/87 - JURIS-Dokument, RdNr. 22).
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