Rechtsprechung
   BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung ist rechtmäßig - Auswahl unter mehreren Zulassungsbewerbern nach sogenanntem Windhundprinzip - kein faires Verfahren für Berufszugang hinsichtlich verfassungsrechtlicher Anforderungen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Bundessozialgericht

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung einer Zulassungsbeschränkung ist rechtmäßig - Auswahl unter mehreren Zulassungsbewerbern nach sogenanntem Windhundprinzip - kein faires Verfahren für Berufszugang hinsichtlich verfassungsrechtlicher Anforderungen - Übertragung von Regelungsbefugnissen auf Gemeinsamen Bundesausschuss - Vorschriften über Bedarfsplanung verfassungsgemäß

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Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zulassungssperren - Bundessozialgericht fordert Neuregelung für Nachbesetzung in entsperrten Gebieten

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 165, 181
  • BSGE 94, 181
  • NZS 2006, 270 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (54)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das BSG hat im Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 - hinsichtlich der Regelung in Nr. 23 Satz 1 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) zur partiellen Entsperrung eines nicht mehr überversorgten Planungsbereichs festgestellt, dass diese Regelung inhaltlich mit der höherrangigen Vorschrift des § 103 Abs. 3 SGB V, die in § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV wiederholt wird, vereinbar ist.

    (a) Nach Auffassung des BSG (Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 - ) bedurfte die ehedem geltende Regelung in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) betreffend das Verfahren bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um einen nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs zu besetzenden Vertragsarztsitz noch einer weiteren Konkretisierung, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

    Dies konnte das sogenannte "Windhundprinzip" in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) nicht gewährleisten (so BSG im Urteil vom 23.02.2005, a.a.O.).

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (so BSG im Urteil vom 23.02.2005 a.a.O., m.w.N.).

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä. Mittels dieser Regelung wollte der GBA - wie dargestellt - die Auflage des BSG aus dem Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - erfüllen, nämlich das "Windhundprinzip" zu Gunsten eines rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Procederes im Hinblick auf die Antragsreihenfolge ersetzen.

    Im Zeitpunkt ihres Erlasses erweist sich diese vom Antragsgegner inhaltlich übernommene "Auswahlentscheidung" als rechtmäßig (zum maßgebenden Zeitpunkt, vgl. BSG, Urteil vom 23.05.2005 - B 6 KA 81/03 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R  

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    An dieser im Urteil vom 18. März 1998 (BSGE 82, 41, 48 f = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 17 f) begründeten Rechtsprechung hat der Senat im Urteil vom 23. Februar 2005 (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 20-24) ausdrücklich festgehalten.
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses -

    Für die Vorschriften über Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte, die als Berufsausübungsregelungen zu qualifizieren sind, denen keine einer Berufswahl nahe kommende Bedeutung zukommt, muss die Regelungstiefe im Gesetz selbst nicht besonders intensiv ausgeprägt sein (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 21, mwN).

    Daraus ergibt sich, dass auch die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses näher ausgestaltet werden kann, soweit die Ärzte-ZV entsprechende Regelungen nicht selbst trifft (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 11).

    Das hat der Senat bereits zur Konstellation des Wegfalls der Voraussetzungen einer Überversorgung in einem Planungsbereich entschieden; die in diesem Fall erforderliche Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen darf nicht dazu führen, dass in einem kurzen Zeitraum ohne Rücksicht auf eine erneut entstehende Überversorgung alle zulassungswilligen Ärzte zugelassen werden müssen (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 12).

    Schutzwürdiges Vertrauen potenzieller Zulassungsbewerber, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der Bedarfsplanungs-RL-Ärzte noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrags dokumentiert haben (vgl hierzu BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 22), wird dadurch nicht beeinträchtigt.

    Zulassungsbewerber müssen unter dem Regime der Bedarfsplanung stets damit rechnen, dass in bestimmten Bereichen bislang noch bestehende Zulassungsmöglichkeiten aufgrund neuer Entwicklungen wegfallen; dies ergibt sich bereits aus der Verpflichtung des Landesausschusses, die Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen zumindest alle sechs Monate zu überprüfen (§ 16b Abs. 4 Ärzte-ZV; zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Anpassung s auch BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 13).

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  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung -

    Für die Vorschriften über Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten, die als Berufsausübungsregelungen zu qualifizieren sind, denen keine einer Berufswahl nahe kommende Bedeutung zukommt, muss die Regelungstiefe im Gesetz selbst nicht besonders intensiv ausgeprägt sein (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 21, mwN).

    Daraus ergibt sich, dass auch die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses näher ausgestaltet werden kann, soweit die Ärzte-ZV entsprechende Regelungen nicht selbst trifft (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 11).

    Das hat der Senat bereits zur Konstellation des Wegfalls der Voraussetzungen einer Überversorgung in einem Planungsbereich entschieden; die in diesem Fall erforderliche Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen darf nicht dazu führen, dass in einem kurzen Zeitraum ohne Rücksicht auf eine erneut entstehende Überversorgung alle zulassungswilligen Ärzte zugelassen werden müssen (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 12).

    Schutzwürdiges Vertrauen potenzieller Zulassungsbewerber, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der Bedarfsplanungs-RL-Ärzte noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrags dokumentiert haben (vgl hierzu BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 22), wird dadurch nicht beeinträchtigt.

    Zulassungsbewerber müssen unter dem Regime der Bedarfsplanung stets damit rechnen, dass in bestimmten Bereichen bislang noch bestehende Zulassungsmöglichkeiten aufgrund neuer Entwicklungen wegfallen; dies ergibt sich bereits aus der Verpflichtung des Landesausschusses, die Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen zumindest alle sechs Monate zu überprüfen (§ 16b Abs. 4 Ärzte-ZV; zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Anpassung s auch BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Normsetzungsbefugnis des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) habe das BSG bereits bestätigt (BSG, Urteile vom 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R - und vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R -).

    Das BSG hat bereits im Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 - hinsichtlich der seinerzeit noch in Nr. 23 Satz 1 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) enthaltenen Regelung zur partiellen Entsperrung eines nicht mehr überversorgten Planungsbereichs festgestellt, dass diese Regelung inhaltlich mit der höherrangigen Vorschrift des § 103 Abs. 3 SGB V, die in § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV wiederholt wird, vereinbar ist.

    Nach Auffassung des BSG (Urteil vom 23.02.2005 a.a.O.) bedurfte die ehedem geltende Regelung in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) betreffend das Verfahren bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um einen nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs zu besetzenden Vertragsarztsitz einer Konkretisierung, um verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

    Dies konnte das sogenannte "Windhundprinzip" in Nr. 23 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä (a.F.) nicht gewährleisten (BSG, Urteil vom 23.02.2005 a.a.O.).

    Andererseits stellt auch das Prioritätsprinzip, das ebenfalls in § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V - in Gestalt des Approbationsalters - und zudem in § 103 Abs. 5 SGB V - in Form der Wartelisten für gesperrte Planungsbereiche - geregelt ist, prinzipiell ein geeignetes Auswahlkriterium dar (BSG, Urteil vom 23.02.2005 a.a.O., m.w.N.).

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 23 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BedarfsplanungsRL-Ä. Mittels dieser Regelung wollte der GBA - wie dargestellt - die Auflage des BSG aus dem Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R - erfüllen, nämlich das "Windhundprinzip" zu Gunsten eines rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Procederes im Hinblick auf die Antragsreihenfolge ersetzen.

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung zur Zulassung eines Arztes ausgeführt, dass für das Vornahmebegehren des klagenden Arztes grundsätzlich alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (vgl zB BSGE 94, 191 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 5; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 2 RdNr 12).

    Ein solcher Fall kann etwa dann gegeben sein, wenn sich ein anderer Arzt als Konkurrent auf denselben, nur vorübergehend frei gewordenen Vertragsarztsitz bewarb, bald danach aber wieder Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden sind (vgl dazu BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 4).

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung -

    Denn bei Zulassungsbegehren sind die Grundsätze über Vornahmeklagen anzuwenden; dh, dass alle Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz und alle Rechtsänderungen bis zum Abschluss der Revisionsinstanz zu berücksichtigen sind (vgl zB BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 5; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 2 RdNr 12).

    Ein solcher Fall kann etwa dann gegeben sein, wenn sich ein anderer Arzt als Konkurrent auf denselben, nur vorübergehend frei gewordenen Vertragsarztsitz bewarb, bald danach aber wieder Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden sind (vgl dazu BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 5).

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung -

    Das System der versorgungsgradabhängigen Bedarfsplanung mit örtlichen Zulassungssperren beruht auf der Entscheidung des Gesetzgebers, die Zahl der zugelassenen Vertragsärzte im Interesse der Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu beschränken, was das BSG und das BVerfG als verfassungsgemäß ansehen (s hierzu zB BSGE 82, 41, 44 ff, insbes S 45 f = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 13 ff, insbes S 15; BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 15; Urteil vom 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R - unter II.1., zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; sowie BVerfG , MedR 2001, 639, 640 = DVBl 2002, 400, 401 f, jeweils unter 2.; MedR 2004, 680, 681 = NJW 2005, 273, 274 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 4, jeweils unter II 3 a bb bzw RdNr 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 38/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Beigeladenen zu 8) und 9) seien in das Arztregister eingetragen (§ 95 Abs. 2 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und hätten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 23.05.2005 - B 6 KA 81/03 R -) das 55. Lebensjahr (§ 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V i.V.m. § 25 Ärzte-ZV) noch nicht vollendet.

    Dahin stehen könne, ob das Vorbringen der Klägerin zur Ungeeignetheit der Beigeladenen zu 8) und 9) - § 21 Ärzte-ZV - im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 23.05.2005, a.a.O., vorliegend überhaupt rechtlich relevant sei.

    Maßgebend für die Frage, ob und inwieweit die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsausschusses (BSG, Urteil vom 23.05.2005 - B 6 KA 81/03 R - sowie LSG NRW, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -).

    Ungeachtet dessen, dass der Senat wie auch der Beklagte davon ausgeht, dass grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsausschusses geltende Rechtslage maßgebend ist (BSG, Urteil vom 23.05.2005, a.a.O., und LSG NRW, Urteil vom 30.11.2005, a.a.O.), sieht auch der Senat den Beschluss des Beigeladenen zu 10) als nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsnorm gedeckt bzw. zumindest deshalb als rechtswidrig an, weil er auf sachfremden Erwägungen beruht.

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Diese Regelungen sind verfassungsgemäß (s dazu zB BSGE 82, 41, 44 ff, insbes S 45 f = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 13 ff, insbes S 15; BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 15, sowie BVerfG , MedR 2001, 639, 640 = DVBl 2002, 400, 401 f, jeweils unter 2.; MedR 2004, 680, 681 = NJW 2005, 273, 274 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 4, jeweils unter II 3 a bb bzw RdNr 21).
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R  

    Rechtmäßigkeit einer Antragsfrist für Zulassungsanträge zur vertragsärztlichen

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 1/10 R  

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Geltung der Änderung des

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 21/08 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Beurteilung des

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09  

    Vertragsärztliche Versorgung - Beginn der Bewerbungsfrist für Anträge auf

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst - Stellen

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 36/08 R  

    Zulassungsfähigkeit von Ärzten für Herzchirurgie zur vertragsärztlichen

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08  

    Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 69/03 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Partner einer Gemeinschaftspraxis -

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R  

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 3 KA 121/06  

    Vertragsärztliche Versorgung - erneute Zulassung eines Vertragsarztes nach

  • SG Dresden, 11.07.2012 - S 18 KA 191/11  
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 48/11 R  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung für

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07  

    Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 13/07 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie -

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 70/03 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Widerruf bzw Rücknahme der

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Sonderbedarfszulassung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08  

    Sonderbedarfszulassung und Zweigpraxen

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/06 R  

    Krankenhaus - Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen - Erledigung -

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 59/04 R  

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 75/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Nachholung einer rechtmäßigen Entscheidung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R  

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 27/04 R  

    Fachkundenachweis für Eintragung ins Arztregister in der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Hannover, 11.03.2009 - S 16 KA 52/07  

    Vertragsarztsitz - Vergleich von mehreren Bewerbern durch die Zulassungsinstanzen

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R  

    Zulassung einer Psychologischen Psychotherapeutin zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 57/11  

    Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 11 KA 13/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - L 5 KA 178/06  

    Einstweiliger Rechtsschutz - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2005 - L 7 KA 9/05  

    Vertragsärztliche Versorgung - Eingang - Zulassungantrag - rückwirkende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 17/05  

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ablehnung der Zulassung wegen

  • SG Marburg, 23.04.2010 - S 12 KA 224/09  

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - Verordnung von Arzneimitteln

  • SG Marburg, 21.03.2007 - S 12 KA 75/07  

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung nach § 103 Abs 4 SGB 5 -

  • BSG, 18.12.2010 - B 6 KA 36/09 R  
  • SG Dresden, 07.06.2006 - S 15 KA 23/03  

    Ermächtigung zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern in der

  • SG Marburg, 25.11.2011 - S 12 KA 797/11  

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Schutz des

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2012 - L 4 KA 13/10  
  • SG Detmold, 02.09.2009 - S 5 KA 11/07  

    Vertragsarztangelegenheiten

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