Rechtsprechung
   BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 1994, 567



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R  

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Mit seiner Auffassung, die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung führe nicht zu Rechtsnachteilen beim Arbeitslosen, setzt sich der Senat schließlich auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG, wonach die Versäumung von Antragsfristen grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen zum Ausschluss von einer Berechtigung - zB der Möglichkeit Beiträge nachzuentrichten - führt (vgl etwa BSG SozR 3-5070 § 21 Nr. 9; SozR 3-2600 § 115 Nr. 9; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 mwN).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R  

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Aus konkretem Anlaß ist der Versicherungsträger jedoch auch ohne ausdrückliches Beratungsbegehren gehalten, den Versicherten von sich aus "spontan" auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offenbar so zweckmäßig ist, daß jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (stRspr seit BSG Urteil vom 14. Juni 1962 - 4 RJ 75/60 - SozR Nr. 3 zu § 1233 RVO; vgl Senatsurteil vom 23. März 1994 - 5 RJ 24/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 S 192 und BSG Urteile vom 7. November 1991 - 12 RK 22/91 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 5 S 7, vom 6. Mai 1992 - 12 RK 45/91 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 6 S 13 und vom 25. August 1993 - 13 RJ 43/92 - SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 S 31 jeweils mwN).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92  

    ArVNG Art. 2 § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; GG Art. 3, 14; RVO § 1246

    Nach der Rechtsprechung des BSG wird in dieser Bestimmung der Bezug einer deutschen Rente vorausgesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S. 7; BSG, Urteil vom 23. März 1994 - 5 RJ 24/93 -, Umdr S. 2, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Was die seit 1985 gewährte Rente aus der jugoslawischen Invalidenversicherung anbelangt, so enthält das DJSvA, wie das BSG bereits entschieden hat, keine Bestimmung über eine Gleichstellung derartiger Rentenbezugszeiten; die im Abkommen enthaltenen Regelungen über die Gleichstellung der Staatsangehörigen (Art. 3), des Aufenthalts (Art. 4) und der Versicherungszeiten (Art. 25) können auch nicht in diese Richtung erweiternd ausgelegt werden (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1994 - 5 RJ 24/93 -, Umdr S. 9; ebenso Bayer LSG, Breithaupt 1991, 400, 407 f; Koch/Hartmann, Die Rentenversicherung im SGB, Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht, Jugoslawien/Abkommen vom 12. Oktober 1968, Art. 25 Anm 3, 4; allgemein auch Baumeister, RV 1987, 234, 237).

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