Rechtsprechung
   BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter Waisenrente

  • fh-sozialversicherung.de

    Rentenanspruch aus den Rentenanpassungsmitteilungen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 31 S. 1, § 50 Abs. 2
    Keine Zuerkennung von Rentenrechten durch Rentenanpassungsmitteilung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2000, 253 (Ls.)
  • DB 1999 Beil. 11, 26



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Wird zitiert von ... (36)  

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R  

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Dazu werden weder die Regelungen noch die sie tragenden Rechenschritte der Rentenwertfestsetzung ("Grundbescheid") sämtlich oder teilweise wiederholt (vgl schon BSGE 63, 266, 267 = SozR 3642 § 9 Nr. 3, 6, 8; SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24); entsprechend führen Grundbescheidsmängel nicht zur Rechtswidrigkeit von Anpassungsbescheiden (vgl BSGE 63, 266, 267 = SozR 3642 § 9 Nr. 3, 6, 8; SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24).

    Die Klagen sind statthaft - als Anfechtungsklage gegen die einen Verwaltungsakt verlautbarende (vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24) Rentenanpassungsmitteilung sowie als unechte Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) auf Festsetzung eines höheren Anpassungswertes und Zahlung höherer Rente - und zulässig.

    Die daraus sich ergebende Anpassung hat die Deutsche Post AG als mit der Wahrnehmung der Anpassungsaufgaben namens der Beklagten unbedenklich betraute Stelle (§ 119 Abs. 2 SGB VI, vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 27 f) zutreffend vorgenommen.

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R  

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    An der durch diese Begründungsmängel bedingten Rechtswidrigkeit (vgl Hufen, aaO S 319) ändert sich weder dadurch etwas, dass sie im Einzelfall auf einem "Versehen" beruhen, noch dass sie auf Grund angeblicher "technischer Zwänge" von vornherein für eine Vielzahl von Verwaltungsakten generell in Kauf genommen werden; insbesondere hat der Senat bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die vollziehende Gewalt einer rechtlichen Zuordnung und Bewertung ihres Handelns nicht allein dadurch entziehen kann, dass sie die mechanischen Elemente von mittelbaren Vorbereitungshandlungen, statt sie im Rahmen der "Sachbearbeitung" aktuell und fallbezogen von einem ihrer Bediensteten durchführen zu lassen, vorweg maschinisiert und diesen Vorgang an die Stelle des eigentlich herbeizuführenden Zwecks stellt (vgl Urteil vom 23. März 1999, B 4 RA 41/98 R, SozR 3-1300 § 31 Nr. 13).
  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 125/00 R  

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000

    Dazu werden weder die Regelungen noch die sie tragenden Rechenschritte der Rentenwertfestsetzung ("Grundbescheid") sämtlich oder teilweise wiederholt (vgl schon BSGE 63, 266, 267 = SozR 3642 § 9 Nr. 3, 6, 8; SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24); entsprechend führen Grundbescheidsmängel nicht zur Rechtswidrigkeit von Anpassungsbescheiden (vgl BSGE 63, 266, 267 = SozR 3642 § 9 Nr. 3, 6, 8; SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24).

    Die Klagen sind statthaft - als Anfechtungsklage gegen die einen Verwaltungsakt verlautbarende (vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24) Rentenanpassungsmitteilung sowie als unechte Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) auf Festsetzung eines höheren Anpassungswertes und Zahlung höherer Rente - und zulässig.

    Die daraus sich ergebende Anpassung hat die Deutsche Post AG als mit der Wahrnehmung der Anpassungsaufgaben namens der Beklagten unbedenklich betraute Stelle (§ 119 Abs. 2 SGB VI, vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 27 f) zutreffend vorgenommen.

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