Rechtsprechung
   BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes von einem Medizinischen Versorgungszentrum auf ein anderes

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes von einem Medizinischen Versorgungszentrum auf ein anderes

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Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts




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Wird zitiert von ... (7)  

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl einer

    Das Unterlassen auch einer sachgerechten und naheliegenden einfachen Beiladung ist kein sachentscheidungshindernder Verfahrensmangel (vgl BSGE 95, 141 RdNr 6 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 14; BSG Urteil vom 23.3. 2011 - B 6 KA 8/10 R - RdNr 11 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), und eine solche Beiladung kann gemäß § 168 Satz 1 SGG in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden (BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 13; BSG Urteil vom 11.5. 2011 - B 6 KA 2/10 R - RdNr 11 mwN - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 2/10 R  

    Vertragsarzt - Zulassung für mehrere Fachgebiete - Abrechnung des jeweiligen

    Deren Unterlassen stellt aber keinen sachentscheidungshindernden Verfahrensmangel dar (so zuletzt BSG vom 23.3. 2011 - B 6 KA 8/10 R - RdNr 11 mwN - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), und die fehlende einfache Beiladung kann nicht vom Revisionsgericht nachgeholt werden (anders als eine sog notwendige, siehe § 168 Satz 2 SGG, vgl zB BSG vom 23.3. 2011 aaO RdNr 11).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Das Unterlassen auch einer sachgerechten und naheliegenden einfachen Beiladung ist kein sachentscheidungshindernder Verfahrensmangel (vgl BSGE 95, 141 RdNr 6 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 14; BSG Urteil vom 23.3. 2011 - B 6 KA 8/10 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), und eine solche Beiladung kann gemäß § 168 Satz 1 SGG in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden (BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 13; BSG Urteil vom 11.5. 2011 - B 6 KA 2/10 R - RdNr 11 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
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  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 26/10 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtung von Sonderbedarfszulassungen für

    Der GBA hat bei der ihm übertragenen Aufgabe der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zu beachten, dass die Ausnahmeregelungen nicht zu eng gefasst sein dürfen; denn es muss gewährleistet werden, dass angeordnete Zulassungssperren nicht unverhältnismäßig die Berufsausübung beschränken oder die Verwertung der Arztpraxen hindern und dass die Versorgung der Versicherten sichergestellt bleibt (vgl hierzu zuletzt BSG vom 8.12.2010 aaO RdNr 14, und BSG vom 23.3. 2011 - B 6 KA 8/10 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 7 RdNr 15).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Das Unterlassen auch einer sachgerechten und naheliegenden einfachen Beiladung ist kein sachentscheidungshindernder Verfahrensmangel (vgl BSGE 95, 141 RdNr 6 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 14; BSG Urteil vom 23.3. 2011 - B 6 KA 8/10 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), und eine solche Beiladung kann gemäß § 168 Satz 1 SGG in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden (BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 13; BSG Urteil vom 11.5. 2011 - B 6 KA 2/10 R - RdNr 11 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R  

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Das Unterlassen auch einer sachgerechten und naheliegenden einfachen Beiladung ist kein sachentscheidungshindernder Verfahrensmangel (vgl BSGE 95, 141 RdNr 6 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 RdNr 14; BSG Urteil vom 23.3. 2011 - B 6 KA 8/10 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), und eine solche Beiladung kann gemäß § 168 Satz 1 SGG in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden (BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 13; BSG Urteil vom 11.5. 2011 - B 6 KA 2/10 R - RdNr 11 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Sachsen, 14.12.2011 - L 1 KA 25/10  

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung angestellter Ärzte eines Medizinischen

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG ist die Anstellungsmöglichkeit als ausschließliches Recht des zugelassenen Praxisinhabers ausgestaltet (BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 6 RKa 84/95 - BSGE 78, 291, 292 f. = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 - kritisch dazu: Pawlita in: jurisPK-SGB V, 1. Aufl., § 95 Rn. 543), weshalb der noch anzustellende oder bereits angestellte Arzt im Rechtsstreit über die Anstellungsgenehmigung nicht beizuladen ist (BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R - juris Rn. 13).
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