Rechtsprechung
   BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung - Zulassungsbeschränkung - wohnortnahe Versorgung - vollstationäre medizinische/geriatrische Rehabilitation - Bedarfsgerechtigkeit - Bedarfsprüfung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - vollstationäre medizinische/geriatrische Rehabilitation - Bedarfsgerechtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsvertrag für Rehabilitationsmaßnahmen in vollstationärer medizinisch/geriatrischer Einrichtung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Das Wunschrecht nach § 9 Abs. 1 SGB IX und der Leistungserfüllungsort - am Beispiel der medizinischen Rehabilitation" von RA Dr. Stefan Fuhrmann, FAMedR und RA Dr. Wolfgang Heine, original erschienen in: SGb 2009, 516 - 524.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 89, 294



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Wird zitiert von ... (29)  

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R  

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Die Gewähr für eine leistungsfähige Krankenbehandlung bietet das Krankenhaus nicht bereits dann, wenn es über eine dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende personelle, räumliche und medizinisch-apparative Ausstattung verfügt (so etwa Klückmann in Hauck/Noftz SGB V, Stand Juni 2008, K § 109 RdNr 27; Knispel, NZS 2006, 120, 121 bei Fußnote 4 mwN; vgl ähnlich zum Begriff der Leistungsfähigkeit in § 111 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V, BSGE 89, 294, 305 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 26; BSGE 81, 189 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 1).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R  

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Denn mit diesen wird idR ein auch in die Zukunft gerichtetes Begehren verfolgt; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist in diesen Fällen die letzte mündliche Verhandlung (stRspr BSGE 41, 38, 40 = SozR 2200 § 1418 Nr. 2 S 2; BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4 S 16 f = SGb 1977, 547; BSGE 87, 14, 17 = SozR 3-2500 § 40 Nr. 3 S 6 = Breith 2000, 1004, 1006 = SGb 2001, 632, 634 = NZS 2001, 357, 358; BSGE 89, 294, 296 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 16 f = Breith 2003, 14, 16; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 54 RdNr 34).
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 215/03  

    Rechtsnatur von Schadensersatzansprüchen gegen Bedienstete einer gesetzlichen

    Pflichtwidrig sei die Ablehnung unter Berufung auf fehlenden "Bedarf" gewesen (Hinweis auf BSGE 89, 294), aber auch wegen des gesamten, eindeutig auf eine Verschleppung des Antrags der Klägerin angelegten Verfahrens; nie habe eine ernsthafte sachliche Prüfung, etwa im Sinne eines Leistungsvergleichs des Konzepts der Klägerin gegenüber dem - von Anfang an favorisierten - Konzept des Konkursverwalters stattgefunden.

    Der sachliche Gehalt der Regelung in § 111 Abs. 2 SGB V wird aber - ähnlich wie in § 109 Abs. 2, 3 SGB V für Versorgungsverträge mit Krankenhäusern - in der sozialrechtlichen Praxis, insbesondere auch von den Sozialgerichten, dahin verstanden, daß ein Vertragsabschluß auf seiten der Krankenkassenverbände nur dann abgelehnt werden kann, wenn es an den im Gesetz genannten, besonderen personellen und sachlichen Voraussetzungen für einen Vertragsabschluß (§ 111 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 107 Abs. 2 und Nr. 2) fehlt (vgl. nur BSGE 87, 14; 89, 294, 296; Jung, in GK-SGB V § 111 Rn. 12).

    Es handele sich bei der stationären medizinischen Rehabilitation um eine Ermessensleistung (§ 40 Abs. 2 SGB V), bei der die Krankenkassen nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die zuständige Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmten und die zudem in der Regel auf drei Wochen begrenzt sei; die Krankenkassen hätten es damit weitgehend selbst in der Hand, daß die Kostenentwicklung in diesem Bereich im angemessenen Rahmen bleibe (BSGE 89, 294 m. Anm. Thier Krankenhaus 2004, 2; vgl. auch BSGE 87, 14; BSGE 81, 189, 196 f).

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