Rechtsprechung
| BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- vsbinfo.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
SGG § 62, § 128 Abs. 2, § 160a Abs. 2 Satz 3; GG Art. 103 Abs. 1
Verfahrensgang
- SG Bremen, 18.12.2000 - S 8 RA 21/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2002 - L 12 RA 8/01
- BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B
Wird zitiert von ... (12)
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 1/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
Wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt, etwa dadurch, dass bisher nicht erörterte Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt, muss das Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sicherstellen, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können (hierzu stellvertr BSG, Beschluss vom 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6; BSG…, Beschluss vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B, SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57 f).Gibt ein Beteiligter zu erkennen, dass er außer Stande ist, sich in der mündlichen Verhandlung ohne weiteren Rat ua zu erstmals eingeführten rechtlichen Gesichtspunkten, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern, so ist ihm auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen und die mündliche Verhandlung zu vertagen (hierzu BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6;… BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8).
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 21/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
Wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt, etwa dadurch, dass bisher nicht erörterte Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt, muss das Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sicherstellen, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können (hierzu stellvertr BSG, Beschluss vom 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6; BSG…, Beschluss vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B, SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57 f).Gibt ein Beteiligter zu erkennen, dass er außer Stande ist, sich in der mündlichen Verhandlung ohne weiteren Rat ua zu erstmals eingeführten rechtlichen Gesichtspunkten, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern, so ist ihm auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen und die mündliche Verhandlung zu vertagen (hierzu BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6;… BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8).
- BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 22/07 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher …
Wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt, etwa dadurch, dass bisher nicht erörterte Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt, muss das Gericht, um Überraschungsentscheidungen zu verhindern, sicherstellen, dass sich die Beteiligten sachgemäß zum Prozessstoff äußern können (hierzu stellvertr BSG, Beschluss vom 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6; BSG…, Beschluss vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B, SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57 f).Gibt ein Beteiligter zu erkennen, dass er außer Stande ist, sich in der mündlichen Verhandlung ohne weiteren Rat ua zu erstmals eingeführten rechtlichen Gesichtspunkten, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern, so ist ihm auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen und die mündliche Verhandlung zu vertagen (hierzu BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6;… BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5 S 8).
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat ua zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Zeit eingeräumt wird (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN).Welche Frist angemessen ist, richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls bzw dem Gegenstand der Beweisaufnahme (BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 6/99 R, Juris RdNr 15; nach BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 im Regelfall zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung unter Ausschluss der Postlaufzeiten).
Den Beteiligten muss genügend Zeit bleiben, (1) sich mit dem evtl entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkt vertraut zu machen und vorbereitende Überlegungen anzustellen, (2) medizinischen oder rechtlichen Rat oder von Dritten benötigte Informationen einzuholen und (3) eine sachgemäße Äußerung abzufassen (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6).
- BSG, 02.10.2008 - B 9 VS 3/08 B
Einverständnis des Beteiligten mit Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
Infolgedessen hatte er praktisch keine Gelegenheit, an der mündlichen Verhandlung, dem Kernstück des gerichtlichen Verfahrens (…BSGE 44, 292 = SozR 1500 § 124 Nr. 2;… BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 57; BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6;… BSG SozR 4-1500 § 112 Nr. 2 RdNr 11), teilzunehmen.Die sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (vgl hierzu etwa BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN) ergebende Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber rechtlich nicht bewanderten Beteiligten hätte es jedenfalls im vorliegenden Fall geboten, dass das LSG den Kläger entsprechend § 106 Abs. 1 SGG auf seinen Irrtum und das Bestehenbleiben des Termins hinwies, damit er das ihm weiterhin zustehende Recht, in der durchgeführten mündlichen Verhandlung mit seinen Ausführungen gehört zu werden, auch in Anspruch nehmen konnte.
- BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als …
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt, indem etwa neue, bislang nicht erörterte (eventuell entscheidungserhebliche) Gesichtspunkte auftauchen oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 mwN; BSG, Beschluss vom 5.8. 2004 - B 13 RJ 206/03 B - juris). - BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 9/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Das aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende allgemeine Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl hierzu etwa: Bundessozialgericht [BSG] SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6 mwN; BVerfG, Beschluss vom 15.4.2004 - 1 BvR 622/98 -, NJW 2004, 2149, 2150) beinhaltet eine Fürsorgepflicht des Gerichts (BSG, Beschluss vom 2.10.2008 - B 9 VS 3/08 B -, juris RdNr 6) und die Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in ihrer konkreten Situation (…BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 4). - BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 206/03 B
Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
Dies gilt insbesondere, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt, indem etwa neue, bislang nicht erörterte Gesichtspunkte auftauchen, oder das Gericht den Beteiligten mit einer geänderten Rechtsauffassung gegenübertritt (BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - B 4 RA 37/03 B mwN). - BSG, 22.09.2009 - B 2 U 182/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Gibt ein Beteiligter zu erkennen, dass er außer Stande ist, sich in der mündlichen Verhandlung ohne weiteren Rat sachgemäß zu erstmals eingeführten Tatsachen, Erfahrungssätzen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die möglicherweise für die Sachentscheidung erheblich sind, zu äußern, so ist ihm auf Antrag eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen, falls nicht offensichtlich ist, dass er den Antrag missbräuchlich stellt (BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 RdNr 6). - BSG, 09.02.2011 - B 11 AL 71/10 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Eine Überraschungsentscheidung ist dann anzunehmen, wenn das Urteil auf einen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt gestützt wird, mit dem ein sorgfältiger Beteiligter nicht rechnen muss (vgl ua BSG, Beschluss vom 23.10.2003 - B 4 RA 37/02 B - BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 1 mwN und Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - mwN; BVerfGE 86, 133, 144 f; 108, 341, 345 f). - BSG, 05.03.2004 - B 9 SB 40/03 B
Terminsverlegung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 58/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
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