Rechtsprechung
| BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anrechnung der Kindererziehungszeit einer Wanderarbeitnehmerin bei Auslandserziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindererziehungszeiten für Wanderarbeitnehmer bei Auslandserziehung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Sozialgesetzbuch VI, §§ 56, al. 1, phrase 1, point 2, al. 3, phrases 2 et 3.
Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer
Verfahrensgang
- BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
- EuGH, 23.11.2000 - C-135/99
- BSG, 08.02.2001 - B 4 RA 123/00 R
Zeitschriftenfundstellen
- DB 1999 Beil. 11, 10
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 117/01 Diese Beschränkung des Regelungszweckes durch den Gesetzgeber auf Inlandsgeburten sowie auf einen engen Kanon von Ausnahmefällen der Auslandsgeburten ist nach der Rechtsprechung auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Nachweise zur Rspg. des BVerfG zu ausländischen Kindererziehungszeiten bei: BSG, Beschluss vom 24.2.1999, B 5/4 RA 82/97 R, S. 6; ebenso: BSG, Urteil vom 17.12.1991, 13 RJ 3/91 = BSGE 70, 62;… weitere Nachweise bei: Kasseler-Kommentar-Gürtner, § 294 SGB VI, Rn. 5).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - L 1 RA 109/03
Rentenversicherung; Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im …
In seiner Entscheidung vom 24. Februar 1999 - B 5/4 RA 82/97 R - (…Juris-Ausdruck Rz. 16) spricht das Bundessozialgericht (BSG) dies unmissverständlich aus, wenn es darin heißt, das Wort "dort" in § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI bezogen auf die im Ausland ausgeübte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit könne nicht in ein "hier" (Inland) umgedeutet oder - den Gesetzestext korrigierend - einfach weggelassen werden (…vgl. auch BSG-Urteil vom 23.10.2003 in SozR 4-2600 § 56 Nr. 1 Rz. 9 und 16). - LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4120/04 In der Sache C-135/99 (U. E.) hat der EuGH auf eine Vorlage des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 1999, Az.: B 5/4 RA 82/97 R, festgestellt, Kindererziehungszeiten, die eine zur Zeit der Geburt des Kindes als Grenzgänger in einem Mitgliedstaat beschäftigte und in einem anderen Mitgliedstaat wohnhafte Person in letzterem zurückgelegt habe, seien für die Gewährung der Altersrente wie im Beschäftigungsstaat zurückgelegte Zeiten anzurechnen.
- LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 1250/01 Sie hat darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht das Verfahren B 5/4 RA 82/97 R ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt habe, ob das europäische Recht die Anrechnung einer Kindererziehungszeit nach deutschem Recht vor dem 1. Januar 1986 gebiete, wenn die Kindererziehung zwar in einem anderen Mitgliedsstaat stattgefunden habe, der erziehende Elternteil jedoch in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Eintritt des Mutterschutzes und auch nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs als Grenzgänger versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei.
- LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 41/03 Da die hier streitige Kindererziehungszeit vor diesem Zeitpunkt lag, ist die genannte Vorschrift auf sie nicht anwendbar (vgl. BSG Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5/4 RA 82/97 R = SGb 1999, 248).
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