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   BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 6/02 B   

Volltextveröffentlichungen

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    Rüge der Verletzung des § 128 Abs. 1 S. 2 SGG , Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Verfahrensgang

  • SG Koblenz, 21.03.2001 - S 6 Kn 5/98
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.01.2002 - L 5 KNR 6/01
  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 6/02 B



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B  

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Soweit die Klägerin allgemein - außerhalb dieser Fallgestaltung - eine Hinweispflicht des Gerichts annimmt, verkennt sie, dass es einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern, nicht gibt (vgl BSG, Beschluss vom 24. September 2003, B 8 KN 6/02 B, Juris-Nr KSRE018231314; Beschluss vom 28. Februar 1991, 2 BU 191/90, Juris-Nr KSRE007821414; Beschluss vom 12. Juni 1990, 2 BU 227/89, Juris-Nr KSRE005611414).
  • BSG, 19.10.2007 - B 11a AL 169/06 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei der

    In Anbetracht des von ihr ebenfalls wiedergegebenen, auf Zurückweisung der Berufung, hilfsweise Verurteilung der Beklagten gerichteten Antrags der Klägerin hätte sich die Beklagte aber näher damit auseinander setzen müssen, weshalb der Rechtsstreit für sie gleichwohl eine unerwartete Wendung (hierzu BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG, Beschluss vom 24. September 2003 - B 8 KN 6/02 B) genommen hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - L 2 KN 135/02  

    Rentenversicherung

    Obwohl der Kläger keine Berufsausbildung (etwa zum Berg- und Maschinenmann oder zum Bergmechaniker) durchlaufen hat und auch weder einen Hauerschein noch eine ihm entsprechende Fähigkeiten bescheinigende Erklärung seines Arbeitgebers vorgelegt hat (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 2 mwN, s auch BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26), dokumentieren sein beruflicher Werdegang sowie die langjährige Entlohnung nach der (Facharbeiter-)Lohngruppe 11 (vgl dazu auch BSG SozR 2600 § 45 Nr. 13; BSG Urteil vom 6.8.1986, Az. 5a RKn 15/85 und zuletzt BSG Beschluss vom 24.9.2003, Az B 8 KN 6/02 B, jeweils nicht veröffentlicht) hinreichend, dass er das breite Spektrum einer Hauertätigkeit im Bergbau (in der Aus- und Vorrichtung, im Streckenausbau/Transport, für Erweiterungsarbeiten, zuletzt in der Gewinnung) beherrscht hat und entsprechend dieser Wertigkeit zu Recht nach der Lohngruppe 11 Unter Tage LO entlohnt wurde.
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  • BSG, 09.02.2011 - B 11 AL 71/10 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz , § 62 SGG ) garantiert weder ein Rechtsgespräch in der mündlichen Verhandlung (vgl BVerfGE 31, 364 ff, 370), noch gibt es einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene, bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2; BSG, Beschlüsse vom 24.9.2003 - B 8 KN 6/02 B -, vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B).
  • LSG Sachsen, 25.11.2009 - L 3 AS 348/09 B-ER  
    Tatsachenvorträge oder das Ergebnis der Beweisaufnahme müssen dann nicht mehr in allen Einzelheiten abgehandelt werden, wenn sich im Laufe des Prozesses herausgestellt hat, dass es darauf nicht mehr ankommt (vgl. BSG, Beschluss vom 24. September 2003 - B 8 KN 6/02 B - JURIS-Dokument Rdnr. 7).
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