Rechtsprechung
| BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Vorlage an den Großen Senat; Verrechnung; Erklärung durch Verwaltungsakt
- Bundessozialgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Altersrente; Berechtigung des Rentenversicherungsträgers zur Verrechnung überzahlter Leistungen der Bundesagentur für Arbeit; Erklärung der Verrechnung durch Verwaltungsakt
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Rechtsnatur einer Verrechnungserklärung muss vom Großen Senat geklärt werden
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 27.07.2007 - S 4 R 280/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2008 - L 10 R 480/07
- BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R
- BSG, 22.09.2009 - B 4 SF 1/09 S
- BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R
- BSG, 31.08.2011 - GS 2/10
- BSG, 07.02.2012 - B 13 R 109/11 R
Wird zitiert von ... (18)
- BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R
Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt - …
2010 (B 13 R 76/09 R) angerufene Große Senat (GrS) hat durch Beschluss vom 31.8.Die Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen liegt bei einem Verrechnungs-Bescheid darin, dass die durch sie erklärte Verrechnung eine unmittelbare Wirkung auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten (hier des Klägers) hat, diesen nämlich hinsichtlich der im Rentenbescheid festgelegten Art und Weise der Erfüllung (dh - wie in der Regel, vgl § 47 SGB I - durch Überweisung auf das dort benannte Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut) modifiziert (vgl § 48 Abs. 1 S 1 SGB X) und zum Erlöschen bringt, soweit die Verrechnung reicht und wirksam wird (Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2. 2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 17;… BSG - GrS - vom 31.8. 2011 - aaO - RdNr 15).
Die Erklärung einer Verrechnung nach § 52 SGB I enthält schließlich eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihrem Adressaten - dem Sozialleistungsempfänger - in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2. 2010 - aaO;… BSG - GrS - vom 31.8. 2011 - aaO).
2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 18; vgl bereits BSG vom 16.9.
- LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 601/10 Ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erklären sei, sei eine Frage, die dem Großen Senat des BSG vorliege (Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R -).
Die davon abweichende Auffassung des 4. Senats des BSG (…Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; Beschluss vom 22. September 2009 - B 4 SF 1/09 S -) führte zur Vorlage der Rechtsfrage an den Großen Senat, "ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erklären ist" (Vorlagebeschluss des 13. Senats vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R - m. w. N. zur bisherigen Rspr. des BSG juris Rdnrn. 26 bis 33).
- BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der …
Ein Verwaltungsakt hat dagegen zwischen den gleichgeordneten KKn und Krankenhäusern zwecks Einbehaltung nicht zu ergehen (aA Einbehalt als Verwaltungsakt - Dahm MedR 2005, 121, 122; str dagegen für die Verrechnungserklärung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsempfängern und Sozialleistungsträgern nach § 52 SGB I, vgl hierzu Vorlagebeschluss an den Großen Senat BSG vom 25.2. 2010 - B 13 R 76/09 R - und BSG Beschluss vom 22.9. 2009 - B 4 SF 1/09 S -, anhängiges Verfahren GS 2/10).
- SG Gießen, 14.09.2010 - S 26 AS 823/10
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § …
Ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erklären ist, ist eine Frage, die derzeit dem Großen Senat des Bundessozialgerichts vorliegt (dazu BSG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010, B 13 R 76/09 R, Juris-Rn. 9 ff).Daraus schließt der 13. Senat in dem zitierten Beschluss, dass damit der Gesetzgeber für den Bereich des Sozialrechts die Handlungsform "Verwaltungsakt" vorgegeben habe (BSG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010, B 13 R 76/09 R, Juris-Rn. 20).
- SG Fulda, 26.04.2011 - S 3 R 130/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfall der …
23 Dabei geht die Kammer zunächst mit dem vorlegenden 13. Senat des BSG davon aus, dass eine Verrechnung gem. § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erfolgen hat (vgl. BSG, Vorlagebeschluss v. 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R, juris, anhängig beim Großen Senat des BSG unter GS 2/10).Mithin war das Handeln der Antragsgegnerin nicht bereits deshalb rechtswidrig, weil die ausgesprochene Verrechnungserklärung nicht in dieser Handlungsform hätte erfolgen dürfen, denn mit dem Verwaltungsakt hat die Antragsgegnerin die zutreffende Handlungsform gewählt (BSG, Vorlagebeschluss v. 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R, juris Rn. 15).
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 51/10 Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufrechnung und der Höhe des Leistungsanspruches hängt nicht davon ab, ob die ausgesprochene Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt ergehen durfte oder nicht (hierzu ist eine Vorlage vor den Großen Senat des Bundessozialgerichts anhängig: Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R - zitiert nach juris).
Der 4. Senat vertritt, die Auffassung, dass ein Aufrechnungsverwaltungsakt als "Anscheinsverwaltungsakt" aufzuheben ist (…Urteil vom 24. Juli 2003 - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; Urteil vom 5. September 2006 - B 4 R 71/06 R - zitiert nach juris); demgegenüber vertritt u. a. der 13. Senat die Auffassung, die Aufrechnung sei durch Verwaltungsakt auszuüben und hat die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt (Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2010 - B 13 R 76/09 R - zitiert nach juris).
- BSG, 07.02.2012 - B 13 R 109/11 R
Verrechnung von Altersrente mit Ansprüchen der Bundesagentur für Arbeit; …
2010 - B 13 R 76/09 R - angerufene Große Senat (GrS) hat durch Beschluss vom 31.8. - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - L 8 R 605/10
Rentenversicherung
Die entsprechende Rechtsfrage ist im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des 13. Senats an den Großen Senat des BSG (Beschluss v. 25.2.2010, B 13 R 76/09 R juris; zur Vorgeschichte: Anfragebeschluss des 13. Senats v. 5.2.2009, B 13 R 31/08 R, Die Leistungen Beilage 2010, 122; Antwortbeschluss des 4. Senats v. 22.9.2009, B 4 SF 1/09 S, juris) als schwierig und ungeklärt anzusehen. - LSG Hessen, 09.09.2011 - L 9 SO 199/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - sofortige Vollziehung - …
Ob die Erklärung von Verrechnungen durch Verwaltungsakt zulässig ist, ist derzeit Gegenstand einer Anfrage beim Großen Senat des BSG (GS 2/10 BSG, B 13 R 76/09 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 27 R 947/07
§ 51 SGB 1
Die Revision war gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, denn die Frage, ob eine Verrechnung nach § 52 SGB I im Wege des Verwaltungsaktes erklärt werden darf, liegt gegenwärtig aufgrund des Vorlagebeschlusses des 13. Senats des BSG vom 25. Februar 2010 (B 13 R 76/09 R, Juris) dem Großen Senat des Bundessozialgerichts zur Entscheidung vor. - LSG Baden-Württemberg, 10.08.2011 - L 13 AS 2220/11
Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Grundsicherung für …
- LSG Bayern, 13.03.2012 - L 7 AS 723/11
1. Die Aufrechnung stellt nach der Rechtsprechung des BSG einen Verwaltungsakt …
- LSG Rheinland-Pfalz, 01.08.2011 - L 6 R 334/11
Erzwingung eines Hauptsacheverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - L 3 R 74/08
Verrechnung einer Altersrente mit einer Winterbau-Umlage durch Verwaltungsakt
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.06.2012 - L 3 R 314/11
- SG Frankfurt/Oder, 13.04.2011 - S 29 R 438/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.06.2011 - L 1 R 58/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - L 1 R 204/10
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