Rechtsprechung
| BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - Begriff - Hinnahme einer rechtswidrigen fristlosen Kündigung - Vereinbarung von Vergünstigungen - Rechtsfortbildung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- NWB SteuerXpert START
SGG § 163, § 164 Abs. 2 Satz 3; AFG § 119 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFG § 119 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1
Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Rechtsfortbildung beim Begriff der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- 123recht.net (Pressemeldung)
Anspruch auf Arbeitslosengeld auch nach rechtswidriger Entlassung // Arbeitnehmer muss nicht klagen
- aok-business.de (Kurzinformation)
Arbeitslosengeld: Auch wer rechtswidrige Kündigung zulässt, kassiert
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die neue Abfindungsoption nach § 1a KSchG und Sperrzeiten nach § 144 SGB III - Klarstellung der Bundesagentur für Arbeit kein Freifahrtschein" von RA Dr. Oliver Ebert, FAArbR, original erschienen in: ArbRB 2004, 246 - 248.
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 25.06.1999 - S 32/20 AL 3133/97
- LSG Hessen, 07.09.2001 - L 10 AL 1072/99
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 89, 250
- NZS 2003, 221
- NZA-RR 2003, 162
Wird zitiert von ... (26)
- BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - …
Ebenfalls geklärt ist auf der anderen Seite, dass das Arbeitslosenversicherungsrecht dem Arbeitnehmer nicht die Obliegenheit auferlegt, sich zur Vermeidung einer Sperrzeit gegen eine rechtswidrige Kündigung zu wehren (BSG 20. April 1977 - 7 RAr 81/75 - DBlR Nr. 2226a zu § 117 AFG; BSG 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - DBlR Nr. 2959 zu § 119 AFG; BSG 89, 250 253 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).Von diesen Erwägungen ist der Senat im Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R - (BSGE 89, 250 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24) nicht wieder abgerückt.
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …
Soweit ersichtlich, eröffnet diese Rechtsprechung der Praxis auch bei so genannten Abwicklungsverträgen die im Hinblick auf den Sinn der Sperrzeit erforderlichen Feststellungen und Folgerungen (vgl auch Urteil des Senats vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des …
Denn nach der Rechtsprechung des BSG löst der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis iS der vorgenannten Vorschrift, wenn er einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (…BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN).Maßgebend für diese Auffassung des Senats ist, dass der Arbeitnehmer nach Erhalt einer rechtswidrigen Kündigung zur Vermeidung einer Sperrzeit nicht gezwungen ist, gegen diese durch Kündigungsschutzklage vorzugehen (…BSGE 77, 48, 53 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; BSGE 89, 250, 253 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).
- BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …
Von den Feststellungen des LSG abweichender Sachvortrag eines Beteiligten ist im Revisionsverfahren unbeachtlich (vgl nur BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN). - BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - …
Entgegen der Ansicht der Klägerin spricht der Umstand, dass die Hinnahme einer Kündigung allein keine Sperrzeit auslösen kann (stRspr, zuletzt BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen), nicht gegen die Annahme, eine Auflösungsvereinbarung, die einer drohenden bzw feststehenden, aber noch nicht erfolgten betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung zuvorkomme, könne eine Sperrzeit auslösen. - BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - …
Unabhängig von der Frage, ob hier überhaupt hypothetische Geschehensabläufe (eine ohne den Aufhebungsvertrag mögliche Kündigung des Arbeitgebers zu einem späteren Zeitpunkt) zu berücksichtigen wären (abgelehnt in BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN und BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 9 S 42), kommt es bei der Sperrzeit hinsichtlich der geforderten Kausalität nur auf die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses "herbeigeführte" Arbeitslosigkeit, nicht aber auf diejenige Arbeitslosigkeit an, für die eine Leistung geltend gemacht wird. - SG Fulda, 08.06.2011 - S 10 AL 64/10
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Hinnahme einer …
Ein solches sperrzeitrelevantes Verhalten kommt in Betracht, wenn eine (angebliche) Kündigung einen Aufhebungsvertrag, mithin eine einverständliche Lösung des Beschäftigungsverhältnisses verdeckt mit der Folge, dass derartige Zusammenhänge eine Kündigung des Arbeitgebers als Scheingeschäft i.S. von § 117 Abs. 2 BGB erscheinen lassen, wobei mit der Kündigung des Arbeitgebers verbundene Begünstigungen und das vorausgehende oder nachgehende Verhalten des Arbeitnehmers Anzeichen für ein entsprechendes Scheingeschäft sein können (BSGE 77, 48-53; 89, 250-254).Zur Abgrenzung eines sperrzeitbewehrten (verdeckten) Aufhebungsvertrages von der lediglich unschädlichen Hinnahme einer Kündigung durch den Arbeitgeber (BSGE 89, 250-254) ist der auf die angestrebte Rechtsfolge gerichtete wirkliche Wille der Arbeitsvertragsparteien zu ermitteln.
Die bloße Hinnahme der Kündigung durch die Arbeitgeberin löst - wie bereits erwähnt - eine Sperrzeit gerade nicht aus, wobei es unerheblich ist, ob diese Kündigung eventuell rechtswidrig erfolgte (BSGE 89, 250-254).
25 Die Frage, ob eine Sperrzeit jedenfalls dann eintritt, wenn der Arbeitnehmer eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung im Hinblick auf eine zugesagte finanzielle Vergünstigung hinnimmt (vgl. hierzu ebenfalls BSGE 89, 250-254), braucht vorliegend ebenfalls nicht entschieden zu werden, da eine offensichtliche Rechtswidrigkeit im vorgenannten Sinne, welche letztlich aus der Sicht eines verständigen Arbeitnehmers in der Position des Klägers zu beurteilen wäre, nicht erkannt werden kann.
- BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende …
2004 mit Wirkung zum 30.11.2005 einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat (…vgl ua BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 31; BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24, mwN).bb) Einen wichtigen Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags hat der Arbeitnehmer nach der bisherigen Rspr dann, wenn der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen ordentlichen Kündigung gedroht hat und dem Arbeitnehmer die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten war (…vgl ua BSGE 97, 1, 3 f = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13, RdNr 13 ff; BSGE 89, 243, 248 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24).
Die Rechtmäßigkeit der drohenden betriebsbedingten Kündigung, wie sie in der bisherigen Rspr des BSG stets als Voraussetzung für einen wichtigen Grund gefordert worden ist (vgl ua BSGE 89, 243, 246 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24;… zuletzt BSGE 104, 57 = BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 20), brauchte das LSG hingegen nicht zu prüfen.
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 16/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des …
Dass die Hinnahme einer Kündigung allein keine Sperrzeit auslösen kann (stRspr, zuletzt BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen), spricht nicht gegen die Annahme, dass eine Auflösungsvereinbarung, die einer drohenden bzw feststehenden, aber noch nicht erfolgten betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung zuvorkommt, eine Sperrzeit auslösen kann. - BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use - …
Den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen, die vom Revisionsgericht grundsätzlich als verbindlich zugrunde zu legen sind (§ 163 SGG), lediglich die Behauptung anderer Tatsachen entgegenzusetzen, reicht revisionsrechtlich nicht aus (vgl BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 S 123 mwN;… BSG vom 1.7. 2010 - B 11 AL 1/09 R - RdNr 25, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …
- BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von …
- LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 120/11
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines …
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 76/01 R
Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Lösung des …
- BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 47/09 R
Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides gegen einen Vertragsarzt wegen der …
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 134/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des …
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
- LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich - …
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10
Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag …
- LSG Bayern, 29.04.2008 - L 8 AL 304/07
- LSG Hessen, 27.11.2006 - L 7/10 AL 128/04
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des …
- LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 616/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen Herbeiführung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 1 AL 19/03
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00
- LSG Bayern, 03.02.2005 - L 11 AL 168/04
- SG Lüneburg, 03.03.2011 - S 7 AL 169/09
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