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   BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R   

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https://dejure.org/2011,3401
BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R (https://dejure.org/2011,3401)
BSG, Entscheidung vom 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R (https://dejure.org/2011,3401)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - B 10 EG 3/10 R (https://dejure.org/2011,3401)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Elterngeld; Anspruchsdauer; Eltergeld für 14 Monate bei zusammenlebenden Eltern; Partnermonate; Betreuung; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitssatz; Ehe und Familie; Alleinerziehende; Patchworkfamilie; Bedarfsgemeinschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BEEG, § 4 Abs 2 S 2 BEEG, § 4 Abs 2 S 3 BEEG, § 4 Abs 3 S 1 BEEG, Art 3 Abs 1 GG
    Elterngeld - Anspruchsdauer - Elterngeld für 14 Monate bei zusammenlebenden Eltern - Partnermonate - Betreuung - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - Ehe und Familie - Alleinerziehende - Patchworkfamilie - Bedarfsgemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bezugsdauer auf 12 Monate bei Eltern in ehelicher Lebensgemeinschaft ohne Aufteilung

  • rewis.io

    Elterngeld - Anspruchsdauer - Elterngeld für 14 Monate bei zusammenlebenden Eltern - Partnermonate - Betreuung - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - Ehe und Familie - Alleinerziehende - Patchworkfamilie - Bedarfsgemeinschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterngeld - Anspruchsdauer - Elterngeld für 14 Monate bei zusammenlebenden Eltern - Partnermonate - Betreuung - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - Ehe und Familie - Alleinerziehende - Patchworkfamilie - Bedarfsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 4 Abs 2; BEEG § 4 Abs 3
    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bezugsdauer auf 12 Monate bei Eltern in ehelicher Lebensgemeinschaft ohne Aufteilung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruchsdauer der Gewährung ? Begrenzung auf 12 Monate bei zusammenlebenden Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 696
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 56 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f; zuletzt BVerfG -Kammer- Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - juris, vorgehend BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1 zur Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG) .

    Allgemein ergeben sich für den Gesetzgeber umso engere Grenzen, je stärker sich das Gesetz auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (BVerfGE 106, 166, 176; 111, 176, 184; BVerfG Kammerbeschlüsse vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - und - 1 BvR 1897/08 - juris) .

    Der Staat hat daher dafür zu sorgen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf die eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten (BVerfG Beschluss vom 20.4.2011, aaO RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 99, 216, 234) .

    Die Gewährung von Elterngeld mag Einfluss darauf haben, wie Eltern ihre grundrechtlich verankerte Erziehungsverantwortung wahrnehmen (BVerfG Beschlüsse vom 20.4.2011, aaO RdNr 8).

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Der streitige Anspruch lässt sich daher, wovon auch die Klägerin im Ergebnis ausgeht, weder durch Auslegung des Gesetzes noch - mangels Unvollständigkeit des Gesetzes - im Wege einer richterlichen Rechtsfortbildung begründen (zu den Grundsätzen der Auslegung und Rechtsfortbildung s BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R, BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 30, 31) .

    Das BSG hat bereits hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Elternzeiten ohne Elterngeldbezug als Aufschubtatbestand nach § 2 Abs. 7 Satz 5 und 6 BEEG entschieden, dass das BEEG mit seinen Regelungen zum Elterngeld keinen durch Art. 6 Abs. 1 GG verbotenen Zwang auf Eltern ausübt, sondern lediglich Anreize setzt, die familienpolitischen Zielen, aber auch fiskalischen Interessen des Staates dienen (BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 62 mwN).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Allgemein ergeben sich für den Gesetzgeber umso engere Grenzen, je stärker sich das Gesetz auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (BVerfGE 106, 166, 176; 111, 176, 184; BVerfG Kammerbeschlüsse vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - und - 1 BvR 1897/08 - juris) .

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Staat im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit und insbesondere im Bereich der Familienförderung ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (BVerfG, aaO unter Hinweis auf BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f; 87, 1, 35 f; 103, 242, 260).

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 56 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f; zuletzt BVerfG -Kammer- Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - juris, vorgehend BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1 zur Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG) .

    So muss der Gesetzgeber im Bereich staatlicher Maßnahmen, welche die Familie betreffen, den Schutz beachten, den er dieser nach Art. 6 Abs. 1 GG schuldet (vgl BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 56 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f; zuletzt BVerfG -Kammer- Beschluss vom 20.4.2011 - 1 BvR 1811/08 - juris, vorgehend BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 5/07 R - BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1 zur Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG) .
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Der Staat hat daher dafür zu sorgen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf die eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten (BVerfG Beschluss vom 20.4.2011, aaO RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 99, 216, 234) .
  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07

    Zur Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Art. 6 Abs. 1 GG ist daher weder in seinem Gewährleistungsgehalt als Freiheitsrecht/Abwehrrecht noch als Schutzpflicht/Benachteiligungsverbot bzw Schutz- und Förderungsgebot (vgl zusammenfassend auch BVerfG Kammerbeschluss vom 10.3.2010 - 1 BvL 11/07 - hinsichtlich der Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt während einer Kinderbetreuungszeit) verletzt.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 21, 12, 26; 23, 242, 252), und umgekehrt.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Staat im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit und insbesondere im Bereich der Familienförderung ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (BVerfG, aaO unter Hinweis auf BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f; 87, 1, 35 f; 103, 242, 260).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 5/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 3/10 R
    Dass der Bundesgesetzgeber - im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - die "Patchworkfamilie" im og Sinne als Bedarfsgemeinschaft (s § 7 Abs. 3 und Abs. 3a SGB II) behandelt und das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bei der Ermittlung des Hilfebedarfs einzelner Mitglieder etwa auch von Kindern, die mit dem Einkommensbezieher nicht verwandt sind und die ihren eigenen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln, zB den Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils decken können (s § 11 Abs. 1 SGB II) , berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II idF ab 1.8.2006, s dazu BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R - BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7; Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 5/09 R - info-also 2010, 185) , liegt an der besonderen Situation der Gewährung staatlicher Leistungen bei Bedürftigkeit.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R

    Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel -

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1897/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Der erkennende Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Förderung durch das Elterngeld in seiner einkommensersetzenden Funktion nicht die Intensität hat, dass dadurch in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG eingegriffen wird (vgl etwa BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 62; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 62 f und B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 43 f; BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - RdNr 20 f, zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 8/10 R - RdNr 36, 50; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 10/10 R - RdNr 33 f, ebenfalls zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2 Nr. 9 vorgesehen).

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R, zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

    Der erkennende Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Förderung durch das Elterngeld in seiner einkommensersetzenden Funktion nicht die Intensität hat, dass dadurch in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG eingegriffen wird (vgl etwa BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 62; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 62 f und B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 43 f; BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - RdNr 20 f, zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 8/10 R - RdNr 36, 50; BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 10/10 R - RdNr 33 f, ebenfalls zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2 Nr. 9 vorgesehen).

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 5027/11

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - selbständige Tätigkeit - Verluste im

    Damit ist der Anspruch von Eltern, bei denen beide Teile vor der Geburt kein zu berücksichtigendes Einkommen hatten, auf zwölf Monate (iH des Mindestbetrages nach § 2 Abs. 5 BEEG) begrenzt (BSG 26.05.2011, B 10 EG 3/10 R, SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 = juris RdNr 26).
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