Rechtsprechung
| BSG, 26.06.1996 - 12 RK 78/94 |
Volltextveröffentlichungen
Verfahrensgang
- BSG, 25.06.1996 - 12 RK 41/94
- BSG, 26.06.1996 - 12 RK 78/94
- BSG, 26.06.1996 - 12 RK 36/95
- BSG, 26.06.1996 - 12 RK 41/94
- BSG, 26.06.1996 - 12 RK 69/94
- BSG, 26.06.1996 - 12 RK 7/95
- BSG, 17.07.1997 - 12 RK 36/96
- BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96
- BVerfG, 27.07.2000 - 1 BvL 16/96
- BVerfG, 15.12.2000 - 1 BvL 19/96
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96
Krankenversicherung der Rentner
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1996 (12 RK 78/94) -. - BSG, 26.06.1996 - 12 RK 8/95
Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner
Diese Gruppe der freiwillig Versicherten weist so viele Gemeinsamkeiten mit den aufgrund einer abhängigen Beschäftigung Pflichtversicherten auf, daß diese Versicherten als Rentner hinsichtlich der Beitragsbelastung nicht nur bei den Renten, sondern auch bei sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen gleich zu behandeln sind, wenn unter Einbeziehung der genannten Zeiten einer freiwilligen Versicherung die Vorversicherungszeiten des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Halbsatz 1 SGB oder Art. 56 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Halbsatz 1 GRG erfüllt wären (vgl. dazu die Vorlagebeschlüsse nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG an das BVerfG vom 26. Juni 1996 - 12 RK 41/94,.12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95). - BSG, 26.06.1996 - 12 RK 12/94
Freiwillige Krankenversicherung von Ruhestandsbeamten
Da sie dennoch nicht in die KVdR einbezogen worden sind und auch die entsprechenden Beitragsvorteile nicht erhalten, hat der Senat mit Beschlüssen vom 26. Juni 1996 (12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 R 7/95, 12 RK 36/95) mehrere Revisionsverfahren solcher früheren Angestellten gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob ihr Ausschluß von der KVdR mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
- BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R
Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze - …
Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung zu § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V. Der Senat hat aus der beitragsmäßigen Gleichstellung der wegen Überschreitens der JAE-Grenze freiwillig versicherten mit den versicherungspflichtigen Beschäftigten während des Erwerbslebens den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rentenalter abgeleitet und die ausschließliche Berücksichtigung von Pflichtversicherungszeiten beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 2266) bei Personen wie der Klägerin für verfassungswidrig gehalten (vgl Beschlüsse des Senats nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vom 26. Juni 1996 - 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95 - und vom 17. Juli 1997 - 12 RK 36/96). - BSG, 06.11.1997 - 12 RK 61/96
Vorversicherungszeit für die KVdR, Verfassungsmäßigkeit
Der Gesetzgeber ist zwar nicht gehindert, in Ausübung seiner Gestaltungsfreiheit die nach Auffassung des Senats verfassungswidrige Benachteiligung der wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Beschäftigten mit Beitragszuschuß beim Zugang zur KVdR durch eine Regelung zu beheben, die diesen Rentnern in ihrer freiwilligen Versicherung die Beitragsvorteile der versicherungspflichtigen Rentner einräumt (vgl Beschlüsse des Senats nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vom 26. Juni 1996 - 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95 - und vom 17. Juli 1997 - 12 RK 36/96 -). - BSG, 17.07.1997 - 12 RK 36/96 Der Senat hat es indes in den Vorlagebeschlüssen vom 26. Juni 1996 (12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95), die ebenfalls Rentenanträge aus dem Jahre 1993 betrafen, als mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar angesehen, daß Rentner, welche die Vorversicherungszeiten zusammen mit solchen Zeiten einer freiwilligen Versicherung erfüllen, in denen sie als Beschäftigte wegen Überschreitens der Entgeltgrenzen versicherungsfrei waren und Anspruch auf einen Beitragszuschuß hatten, von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen sind.
- BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 15/97 R
KVdR - Ausschluß - Pflichtversicherung - Angestellter - Versicherungsfreiheit - …
Gleichwohl ist das LSG der Meinung, hier sei anders als in den Vorlagebeschlüssen des Senats vom 26. Juni 1996 (12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95) Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt, weil die dortigen Sachverhalte sich vom vorliegenden dadurch unterscheiden, daß die jeweiligen Kläger bis unmittelbar vor Rentenbeginn Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung waren, während der Kläger des vorliegenden Verfahrens, der aus ihr bereits 1984 ausgeschieden ist, nicht freiwilliges Mitglied werden kann; die den Vorlagebeschlüssen zugrunde liegenden beitragsrechtlichen Erwägungen könnten deshalb den Kläger nicht betreffen. - BSG, 26.03.1998 - B 12 JR 45/96 R Der Senat hat aus der beitragsmäßigen Gleichstellung der wegen Überschreitens der JAE-Grenze freiwillig versicherten mit den versicherungspflichtigen Beschäftigten während des Erwerbslebens den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rentenalter abgeleitet und die ausschließliche Berücksichtigung von Pflichtversicherungszeiten beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 5 I Nr. 11 SGB V idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992 (BGBl I 2266) bei Personen wie der Kl. für verfassungswidrig gehalten (vgl Beschlüsse des Senats nach Art. 100 I 1 GG vom 26.6. 1996 - 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95 - und vom 17.7. 1997 - 12 RK 36/96).
- BSG, 17.07.1997 - 12 RK 2/97 Der Senat hat deshalb in mehreren Streitverfahren beschlossen, die Frage, ob § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, dem BVerfG vorzulegen (Beschlüsse vom 26. Juni 1996, Az 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95).
- BSG, 17.07.1997 - 12 RK 24/96 Der Senat hat deshalb in mehreren Revisionsverfahren beschlossen, die Frage, ob § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, dem BVerfG vorzulegen (Beschlüsse vom 26. Juni 1996 - 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95).
