Rechtsprechung
   BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2007, 440



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R  

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Dabei ist es ohne Belang, ob die objektive Klagehäufung kumulativ ist oder im Rahmen einer Eventualklage erfolgt, über die zu entscheiden ist (so auch BSG, Beschluss vom 26. Juli 2006 - B 3 KR 6/06 B - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04  

    Sozialversicherung - Keine Versicherungsfreiheit für Vorstand einer

    Der Senat schließt sich mit dieser kombinierten Kostenentscheidung der Rechtsauffassung des 3. Senats des BSG (Beschluss vom 26.07.2006, B 3 KR 6/06 B) an.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05  

    Sozialversicherung - Pflegekräfte bei einem gemeinnützigen Pflegeverein

    Der Senat schließt sich mit dieser kombinierten Kostenentscheidung der Rechtsauffassung des 3. Senats des BSG (Beschluss vom 26.07.2006, B 3 KR 6/06 B) an.
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  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2007 - L 6 SB 6134/06  

    Sozialgerichtliches Verfahren - erlaubnisbedürftige Rechtsberatung -

    Die Entscheidung des BSG vom 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B steht hiermit nicht in Widerspruch, weil es sich dort um verschiedene Ansprüche handelte, die im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag geltend gemacht wurden.
  • SG Berlin, 27.08.2012 - S 90 SO 1638/09  

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Wohnheimen -

    Insoweit war hier eine kombinierte Kostenentscheidung zu treffen (vgl. BSG, Beschluss vom 26.7.2006, Az. B 3 KR 6/06 B).
  • BSG, 04.06.2007 - B 11a AL 153/06 B  

    Beteiligteneigenschaft eines Leistungsempfängers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auch die Tatsache, dass der Kläger den Anspruch der GmbH als gewillkürter Prozessstandschafter geltend macht, vermag nichts daran zu ändern, dass er nicht in seiner Eigenschaft als Leistungsempfänger am Rechtsstreit beteiligt ist (vgl auch BSG SozR 4-1500 § 197a Nr. 4 RdNr 3).
  • SG Freiburg, 23.06.2008 - S 6 SO 2234/08  

    Sozialhilfe als Darlehen nach dem BSHG und SGB 12 - Überleitungsanspruch gem §

    Zwar liegt hier eine objektive Antragshäufung vor, bei der es für die Frage der Kostenfreiheit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht für jeden Anspruch gesondert auf das Vorliegen der kostenrechtlichen Privilegierung ankommt (vgl. BSG, 26.7.2006 - B 3 KR 6/06 B, SozR 4-1500 § 197a Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - L 8 R 1107/10  

    Rentenversicherung

    b) Die für den Kläger zu 1) bestehende Gerichtskostenfreiheit erstreckt sich wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch auf die an und für sich kostenpflichtige Klägerin zu 2) (vgl. BSG, Urteil v. 26.9.2006, B 1 KR 1/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 5; Beschluss v. 26.7.2006, B 3 KR 6/06 B, SozR 4-1500 § 197a Nr. 4; Urteil v. 29.5.2006, B 2 U 391/05 B, SozR 4-1500 § 193 Nr. 3; Bayerisches LSG, Beschluss v. 2.3.2010, L 5 R 109/10 B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 R 2043/10  

    Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainerin - abhängige Beschäftigung -

    Vielmehr ist bei der Kostenentscheidung zwischen den Streitgegenständen zu differenzieren (so auch BSG, Beschluss vom 26. Juli 2006 - B 3 KR 6/06 B - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 8 AL 399/04  
    Dann wäre er nicht in seiner Eigenschaft als Leistungsempfänger am Rechtsstreit - sondern als nicht privilegierter Rechtsnachfolger - beteiligt gewesen (vgl. auch BSG SozR 4-1500 § 197a Nr. 4 RdNr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 9 KR 81/04  

    Kostenentscheidung; Streitwertfestsetzung; verbundene Klageverfahren;

  • SG Augsburg, 16.01.2007 - S 15 SO 130/05  
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