Rechtsprechung
   BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Zehnjahreszeitraumes - Streckungstatbestand - Anrechnungszeit - besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; Zehnjahreszeitraum; Streckungstatbestand; Anrechnungszeit; besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen; Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

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  • Bundessozialgericht

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Zehnjahreszeitraum - Streckungstatbestand - Anrechnungszeit - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

  • fh-sozialversicherung.de
  • NWB SteuerXpert START

    SGB VI § 58, § 237; RVO § 1259

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand, Selbsthilfeversuch

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Zehnjahreszeitraumes - Streckungstatbestand - Anrechnungszeit - besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Pflichtbeiträge im 10-Jahres-Zeitraum vor Rentenbeginn

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung: Keine Arbeitslosen-Altersrente bei 20 Monats-Unterbrechung

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Im Hinblick auf einen Rentenanspruch wegen Arbeitslosigkeit ist selbständige Tätigkeit von mehr als sechs Monaten regelmäßig kein Überbrückungstatbestand

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Blick ins Sozialversicherungsrecht" von RA Ronald Richter, RA Hajo A. Köhler und RA Michael Klatt, original erschienen in: DStR 2008, 1097 - 1099.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2008, 154 (Ls.)
  • NZS 2008, 485



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R  

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Die Anrechnungszeiten (früher: Ausfallzeiten) sollen dem Versicherten einen Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (zB wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) gewähren (vgl BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9; BSGE 87, 269, 271 = SozR 3-2600 § 58 Nr. 16 S 88; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7 S 39; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S 252f).

    Der Zeitraum der Tätigkeit in der Türkei ist jedoch deutlich länger als der von etwa sechs Monaten, den das BSG grundsätzlich als Obergrenze für einen sog missglückten Selbsthilfeversuch angesehen hat (vgl zuletzt BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 9).

  • LSG Bayern, 28.10.2009 - L 19 R 167/07  

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Erfüllung der besonderen

    Eine entsprechende Annahme liegt nahe, wenn die Lücke unverschuldet, also durch vom Versicherten nicht zu vertretende Umstände oder durch ein sozialadäquates, insbesondere durch ein von Verfassung wegen schützenswertes Verhalten entstanden ist (BSG, Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 8/07 R, veröffentlich in juris).

    Hierbei handelt es sich jedoch jeweils um Besonderheiten der jeweiligen Fälle (BSG, Urteil vom 26.07.2007 aaO).

  • LSG Thüringen, 19.06.2008 - L 2 R 429/05  
    Einen gescheiterten Selbsthilfeversuch hat das Bundessozialgericht in den Fällen angenommen, in denen anschließend wiederum eine Zeit der Arbeitslosigkeit folgte; dann soll der sozialadäquate Versuch, die Arbeitslosigkeit abzuwenden, im Sinne einer Brückenzeit gewertet werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2007, Az.: B 13 R 8/07 R).
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - L 8 R 490/10  

    Rentenversicherung

    Es ist vielmehr - entsprechend dem allgemeinen Verständnis auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung - davon auszugehen, dass der Versicherte alle solchen Umstände nicht zu vertreten hat, hinsichtlich derer ihn kein Verschulden trifft bzw. die durch ein sozialadäquates Verhalten entstanden sind (vgl. statt aller: BSG, Urteil v. 26.7.2007, B 13 R 8/07 R, SozR 4-2600 § 58 Nr. 9).
  • LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08  
    Dies hat auch das Bundessozialgericht ausdrücklich noch mal im Urteil vom 26.07.2007 (B 13 R 8/07 R) bestätigt.
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