Rechtsprechung
| BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 35/04 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Technischer Assistent für Physik
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit eines technischen Assistenten für Physik zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
A AÜG § 1 Abs. 1 Satz 2
Verfahrensgang
- SG Dresden, 26.06.2003 - 8 RA 34/01
- LSG Sachsen, 05.05.2004 - L 4 RA 305/03
- BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 35/04 R
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Berlin, 18.04.2005 - L 16 RA 81/03 Insoweit ist aufgrund einer erweiternden verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG nach der Rechtsprechung des BSG, die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, zu prüfen, ob Versicherte, die nicht in eine Zusatzversorgung einbezogen waren, aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (…ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG SozR 3-8570 § 1 Nrn. 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 35/04 R - nicht veröffentlicht).
Ein derartiger bundesrechtlicher Anspruch auf fiktive Erteilung einer Zusage im Bereich der AVTI (= Zusatzversorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum AAÜG) hängt gemäß § 1 der AVTI vom 17. August 1950 (GBl. DDR S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 2. DB zur AVTI von den folgenden drei Voraussetzungen ab, nämlich 1. von der Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen (persönliche Voraussetzung) und 2. der Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit (sachliche Voraussetzung), und zwar 3. in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 2. DB gleichgestellten Betrieb - betriebliche Voraussetzung - (…vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nrn. 2, 6 und 8 sowie BSG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 35/04 R -).
Beide Berufsbezeichnungen sind aber in der AVTI und in der hierzu ergangenen 2. DB, in der die zur technischen Intelligenz gehörenden Berufsgruppen abschließend bezeichnet sind (vgl. insoweit z.B. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 35/04 R - BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 8), nicht aufgeführt.
- BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 1/06 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Nicht entscheidend ist bei diesen Berufen, welche Tätigkeiten ein Beschäftigter verrichtete, denn bezüglich der Berufsgruppen der Ingenieure und Techniker erfüllte ein Beschäftigter in der DDR die persönliche Voraussetzung nur, wenn ihm aufgrund eines staatlichen Akts das Recht verliehen war, die Berufsbezeichnung Titel "Ingenieur" (vgl BSG…, Urteil vom 10.4.2002 - B 4 RA 18/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 8 S 77) oder "Techniker" (vgl BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 4 RA 35/04 R) zu führen. - LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2006 - L 16 R 439/06
Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen …
Diese Berufsbezeichnung ist aber in der AVTI und der hierzu ergangenen 2. DB, in der die zur technischen Intelligenz gehörenden Berufsgruppen abschließend bezeichnet sind (vgl. insoweit z.B. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 35/04 R - veröffentlicht in juris;… BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 8), nicht aufgeführt.Beschäftigte wie der Kläger, die den Titel eines "Ingenieurs", "Architekten" oder "Technikers" nicht hatten, konnten nur auf Antrag aufgrund einer Ermessensentscheidung nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Satz 3 der 2. DB zu AVTI-VO in das Versorgungssystem einbezogen werden (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 35/04 R -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - L 27 RA 246/04
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Insoweit ist aufgrund einer weiterhin verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG nach der Rechtsprechung des BSG zu prüfen, ob Versicherte, die nicht in eine Zusatzversorgung einbezogen waren, aus der Sicht des am 01. August 1991 gültigen Bundesrechts nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (…ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R).Darüber hinaus kommt es für die Anwendbarkeit des AAÜG nach § 1 Abs. 1 AAÜG in tatsächlicher Hinsicht auf die am 30. Juni 1990 gegebene Sachlage und auf die am 01. August 1991 gegebene bundesrechtliche Rechtslage an (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2, 6 und 8 sowie Urteil des BSG vom 28. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R; Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 4 RA 35/04 R).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2007 - L 16 R 839/07 Nicht entscheidend ist bei diesen Berufen, welche Tätigkeiten ein Beschäftigter verrichtete, denn bezüglich der Berufsgruppen der Ingenieure und Techniker erfüllte ein Beschäftigter in der DDR die persönlichen Voraussetzungen nur, wenn ihm aufgrund eines staatlichen Akts das Recht verliehen worden war, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (…vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 8 S. 77) oder "Techniker" (vgl. BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 35/04 R - veröffentlicht in juris ) zu führen.
- SG München, 22.02.2007 - S 17 R 2475/05 Technische Assistenten sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung nicht in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz einbezogen gewesen (ebenso BSG vom 26.10.2004, B 4 RA 35/04).
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