Rechtsprechung
| BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt, Ermessensausübung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- aok-business.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 09.10.1997 - S 20 Ar 1016/96
- LSG Niedersachsen, 20.10.1998 - L 7 AL 371/97
- BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 87, 31
Wird zitiert von ... (27)
- BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Aufforderung zur Stellung eines …
Zur Begründung seiner Entscheidung hat das LSG Bezug genommen auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R.In der Begründung zur Änderung des § 202 (BT-Drucks 14/6944 S 38) werde hierzu ausgeführt, die Klarstellung sei wegen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - erforderlich.
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nicht nur der Bescheid der Beklagten vom 14. Juli 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Juli 1999, sondern zusätzlich die Aufforderung der Beklagten vom 19. Juni 1998, die ein Verwaltungsakt ist (BSGE 87, 31, 37 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).
Allein durch die Aufhebung der fehlerhaften Aufforderung zur Rentenantragstellung, die durch eine erneute Aufforderung nicht heilbar wäre (BSGE 87, 31, 33 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22), und des anschließenden Aufhebungsbescheids wird dem klägerischen Begehren in vollem Umfang Rechnung getragen.
Nach § 202 Abs. 1 Satz 1 SGB III (idF, die die Norm durch das 2. SGB III-ÄndG vom 21. Juli 1999 - BGBl I 1648 - erhalten hat) soll das Arbeitsamt den Arbeitslosen, der in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Rente wegen Alters - ohne Rentenabschläge (vgl BSGE 87, 31, 35 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22) - voraussichtlich erfüllt, auffordern, diese Rente innerhalb eines Monats zu beantragen.
Zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 134 Abs. 3c AFG hat der Senat bereits entschieden, dass die Beklagte bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung in atypischen Fällen Ermessen auszuüben hat und ein solcher atypischer Fall - wie vorliegend - anzunehmen ist, wenn die zu zahlende Altersrente niedriger als die zu zahlende Alhi wäre (BSGE 87, 31, 39 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22); dem hat sich der 11. Senat in zwei Entscheidungen vom 20. September 2001 angeschlossen (…B 11 AL 87/00 R, SuP 2002, 450 ff, und BSGE 89, 13 ff = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2000 ausdrücklich ausgeführt, dass nur seine Auslegung mit dem Gesamtkonzept der §§ 118 Abs. 1 Nr. 4, 134 Abs. 3c AFG vereinbar war (BSGE 87, 31, 39 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22); diese Konzeption war vom SGB III in den §§ 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 202 Abs. 1 bis zur Änderung durch das Job-AQTIV-Gesetz übernommen worden.
- BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der …
Dem stehe auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Juni 2000 - B 7 AL 42/99 R -, wonach die Aufforderung zur Rentenantragstellung möglicherweise wegen fehlender Ermessensausübung rechtswidrig gewesen sei, nicht entgegen.Er macht geltend, die Entscheidung des LSG werde der Rechtsansicht des BSG im Urteil vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - nicht gerecht.
Das Urteil des BSG vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - betreffe einen abweichenden Sachverhalt.
Richtig ist zwar, daß es sich bei der Aufforderung der BA gemäß § 134 Abs. 3c Satz 1 AFG bzw § 202 Abs. 1 Satz 1 SGB III, einen Rentenantrag zu stellen, um einen Verwaltungsakt handelt, und daß bei - im Vergleich zur Alhi - zu erwartender niedrigerer Rente ein atypischer Fall vorliegt, der die BA vor der Aufforderung zur Ausübung von Ermessen verpflichtet (BSGE 87, 37 ff = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).
Hinzuweisen ist auf die Möglichkeiten des Widerspruchs gegen die Aufforderung zur Rentenantragstellung (vgl BSGE 87, 31, 35 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22) und des Widerspruches gegen eine evtl Entziehung der Alhi nach § 202 Abs. 1 Satz 2 SGB III sowie in diesem Zusammenhang eines Antrages auf Anordnung der einstweiligen Aussetzung des Vollzuges des die Leistung entziehenden Bescheides (§ 97 Abs. 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz).
- BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 98/01 R
Änderung des § 202 SGB III keine authentische Interpretation
In der Begründung hierzu (BT-Drucks 14/6944 S 38) werde ausgeführt, die Klarstellung sei wegen des Urteils des BSG vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - erforderlich.Die Vorinstanzen sind zu Recht der Rechtsauffassung des Senats gefolgt, dass die Aufforderung der Beklagten an den Kläger, einen Rentenantrag zu stellen, einen Verwaltungsakt darstellt (BSGE 87, 31 = BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).
Zum einen hat der Senat bereits entschieden, dass § 202 SGB III (bzw § 134 Abs. 3c AFG) eine von § 66 SGB I abweichende Regelung darstellt, die für die Anwendung des § 66 SGB I nur dann Raum lässt, soweit der Arbeitslose (anderen) Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 bis 62, 65 SGB I nicht nachkommt (BSGE 87, 31, 34 = BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).
Nach § 202 Abs. 1 Satz 1 SGB III (idF, die die Norm durch das 2. SGB III-ÄndG vom 21. Juli 1999 - BGBl I 1648 - erhalten hat) soll das Arbeitsamt den Arbeitslosen, der in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Rente wegen Alters - ohne Rentenabschläge (vgl BSGE 87, 31, 35 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22) - voraussichtlich erfüllt, auffordern, diese Rente innerhalb eines Monats zu beantragen.
Zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 134 Abs. 3c AFG hat der Senat bereits entschieden, dass die Beklagte bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung in atypischen Fällen Ermessen auszuüben hat und ein solcher atypischer Fall - wie vorliegend - anzunehmen ist, wenn die zu zahlende Altersrente niedriger als die zu zahlende Alhi wäre (BSGE 87, 31, 39 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22); dem hat sich der 11. Senat in zwei Entscheidungen vom 20. September 2001 angeschlossen (…BSGE 89, 13 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1 und B 11 AL 87/00 R).
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2000 ausdrücklich ausgeführt, dass nur seine Auslegung mit dem Gesamtkonzept der §§ 118 Abs. 1 Nr. 4, 134 Abs. 3c AFG vereinbar war (BSGE 87, 31, 39 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22); diese Konzeption war vom SGB III in den §§ 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, 202 Abs. 1 bis zur Änderung durch das Job-AQTIV-Gesetz übernommen worden.
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2002 - L 13 AL 2544/02
Geltungsbereich von § 202 Abs 1 S 2 Halbs 2 SGB III
Das vom SG zitierte Urteil des BSG vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - (BSGE 87, 31 ff. = SozR 4-4100 § 134 Nr. 22) sei eine Einzelfallentscheidung und nicht generell umzusetzen.Das BSG hat jedoch zu § 134 Abs. 3 c Sätze 1 und 2 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), der Vorgängervorschrift von § 202 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB III, die Auffassung vertreten, dass die Beklagte in atypischen Fällen vor der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen ausüben und bei Ermessensschrumpfung von einer Aufforderung Abstand nehmen muss (BSGE 87, 31, 37, 39).
Das BSG hat in der Entscheidung (BSGE 87, 31, 37) ausgeführt, dass es sich bei der Aufforderung zur Stellung eines Rentenantrags um einen belastenden Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) handelt, der in die Rechte des Arbeitslosen unmittelbar eingreift.
Hingegen nimmt die Gesetzesbegründung ausdrücklich Bezug auf die Entscheidung des BSG vom 27. Juli 2000 (BSGE 87, 31 ff.) und bringt damit zum Ausdruck, dass das Verständnis des BSG von § 202 Abs. 1 SGB III (in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung) dem gesetzgeberischen Willen entsprach, nunmehr aber eine Neuregelung mit Wirkung ab 1. Januar 2002 erfolgen soll.
- BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R
Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …
Zwar handelt es sich bei dem Inhalt dieses Schreibens der Sache nach wie bei einem Arbeitsangebot der Bundesagentur für Arbeit bzw einem Weiterbildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit im Vorfeld einer Sperrzeitregelung (…s dazu: BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 2; BSG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2003 und 24. März 2004 - B 7 AL 82/03 B und B 7 AL 244/03 B) nicht um Verfügungen iS des § 31 SGB X, sondern lediglich um Maßnahmen, die eine eventuelle spätere unmittelbar die Bewilligung der Alhi bzw die Aufhebung einer Bewilligung betreffende Regelung erst vorbereiten sollen (aA Valgolio in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 10 RdNr 245; anders auch die Rechtsprechung zur Aufforderung des arbeitslosen Alhi-Empfängers, einen Rentenantrag zu stellen, allerdings nur wegen der dabei bestehenden besonderen Rechtssituation - BSGE 87, 31, 37 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22;… BSG SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 S 4; siehe auch zum vergleichbaren Problem der Meldeaufforderung Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 336a Rz 36 f, Stand Juli 2005). - BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Zuerkennung und Höhe der Altersrente - …
Das Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) ist erst am 1. Januar 1998 in Kraft getreten und kommt deshalb nur für Leistungszeiträume ab 1. Januar 1998 in Betracht (BSGE 87, 31, 34 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).Unter diesen Umständen kann unentschieden bleiben, ob die im Rahmen einer Besprechung im Arbeitsamt am 27. August 1996 von der Arbeitsvermittlerin mündlich erteilte Aufforderung den Anforderungen des § 134 Abs. 3c AFG entspricht (zu den Anforderungen im einzelnen: BSGE 87, 31, 35 ff = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).
Unerheblich ist im vorliegenden Zusammenhang, daß eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, deren monatlicher Zahlbetrag niedriger ist als die für den gleichen Zeitraum zu zahlende Alhi nach der Rechtsprechung einen atypischen Fall des § 134 Abs. 3c AFG darstellt, der die BA verpflichtet, Ermessen auszuüben (BSGE 87, 31, 35, 39 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R
Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - …
In einer späteren Entscheidung des 7. Senats vom 29. September 1987 (…BSGE 62, 173, 175 = SozR 4100 § 132 Nr. 4) ist die Qualifizierung der Meldeaufforderung nach § 132 AFG als Verwaltungsakt jedoch ausdrücklich offen gelassen worden (offen gelassen auch in BSGE 87, 31, 38 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; Verwaltungsakt bejahend: Düe in Niesel, SGB 111, 2. Aufl, § 309 RdNr 7; Winkler in Gagel, SGB III § 309 RdNr 20).Zur Aufforderung des ArbA, bei Bezug von Alhi eine vorgezogene Altersrente zu beantragen (§ 202 Abs. 1 S 1 SGB III), hat das BSG entschieden, dass ein belastender Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) vorliege, der in die Rechte des Arbeitslosen unmittelbar eingreife (Urteile vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R - BSGE 87, 31 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22, vom 20. September 2001 - B 11 AL 35/01 R - BSGE 89, 13, 15 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1 …und vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 18/02 R - SozR 3-4300 § 202 Nr. 3).
- BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R
Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der …
Soll-Vorschriften wie § 40 Abs. 3 Satz 1 SGB V räumen der Behörde für den Regelfall kein Ermessen ein, sondern ermöglichen über den Regelungsinhalt hinausgehende Rechtsfolgen und Abweichungen nur ausnahmsweise in atypischen, besonders gelagerten Fällen; es muss sich um Fälle handeln, in denen keine allgemeine Aussage möglich ist, sondern bei denen es gerade auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (…vgl zB BSGE 59, 111, 115 = SozR 1300 § 48 Nr. 19; BSGE 87, 31, 39 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; Seewald in: Kasseler Kommentar, Stand Mai 2006, § 39 SGB I RdNr 7 mwN). - BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R
Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …
Allerdings sind im Hinblick auf § 139a Abs. 2 AFG alle Voraussetzungen für die Gewährung von Alhi dem Grunde und der Höhe nach ohne Bindung an die frühere Bewilligung zu prüfen (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 42/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R
Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen …
b) Bei der Aufforderung der KK nach § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den Versicherten, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, die zur Einschränkung der Dispositionsfreiheit führt (…BSG vom 7.12.2004, BSGE 94, 26 = SozR 4-2500 § 51 Nr. 1, RdNr 13 ff), handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X;… s bereits BSG vom 4.6.1981, BSGE 52, 26, 31 = SozR 2200 § 1248 Nr. 33; BSG vom 4.6.1981, USK 81125, S 510; vgl auch BSG vom 27.7.2000, BSGE 87, 31, 37 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22 zur entsprechenden Aufforderung des Arbeitsamts nach § 134 Abs. 3c des Arbeitsförderungsgesetzes; wenn Dörr/Jährling-Rahnefeld, SGb 2003, 549, 552 f die Aufforderung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 SGB V nicht als Verwaltungsakt gelten lassen wollen, übersehen sie gerade die mit der Aufforderung einhergehende Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Versicherten). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - L 12 AL 177/98
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
- BSG, 26.06.2008 - B 13 R 141/07 R
Erstattungsanspruch - Krankenkasse - Rentenversicherungsträger - Umdeutung - …
- BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 18/05 R
Begrenzung der Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber …
- BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R
Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - L 12 AL 132/01
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2003 - L 9 B 71/02
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04
- LSG Bayern, 15.06.2005 - L 11 AL 326/03
- LSG Berlin, 13.07.2001 - L 10 AL 211/99
- LSG Bayern, 28.07.2006 - L 8 AL 160/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - L 19 B 371/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - L 1 AL 63/01
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.07.2011 - L 14 AS 999/11
Meldeaufforderung; Verwaltungsakt; Meldezweck
- LSG Berlin, 07.05.2004 - L 10 AL 68/02
- SG Düsseldorf, 16.03.2006 - S 28 AS 147/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
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