Rechtsprechung
   BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss der extrakorporalen Stoßwellentherapie - Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung - kein Kostenerstattungsanspruch für extrakorporale Stoßwellentherapie - Nachweis der Urteilszustellung

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Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung bei ambulant ärztlich durchgeführter Stoßwellentherapie

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Bundesausschuss muss nicht auf Einzelfall reagieren

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Kostenübernahme für Kosten einer Behandlung mittels extrakorporaler Stoßwellentherapie (ESWT)

Verfahrensgang

  • SG Lüneburg, 22.07.2003 - S 9 KR 59/00
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 28/03 R



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R  

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht dabei nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl zB BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1 jeweils RdNr 10 - Visudyne(r); SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 3 - ICSI; zuletzt: Senatsurteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R - extrakorporale Stoßwellentherapie).

    Der Senat hat indessen schon mit seinem Urteil vom 27. September 2005 (B 1 KR 28/03 R - extrakorporale Stoßwellentherapie) darauf hingewiesen, dass der bloße Umstand, dass in einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dessen nationalem Recht die Leistungserbringung in Bezug auf eine bestimmte Behandlungsmethode anders gehandhabt wurde als dies in Deutschland der Fall war, nicht zugleich auch die Annahme rechtfertigt, dem Bundesausschuss sei deshalb eine zeitliche Verzögerung bei der Feststellung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse anzulasten, aus der Versicherte dann Leistungsansprüche gegen ihre Krankenkasse herleiten können.

    Seine Aufgabe ist es vielmehr, sich einen Überblick über die veröffentlichte Literatur und die Meinung der einschlägigen Fachkreise zu verschaffen und danach festzustellen, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens über die Qualität und Wirksamkeit der in Rede stehenden Behandlungsweise besteht (BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 1 S 3 f; BSGE 76, 194, 199 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 S 12 zum Erfordernis des Wirksamkeitsnachweises; BSGE 84, 90, 96 f = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4 S 18 und SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71 f jeweils zum Begriff des "allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse"; Senats-Urteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R  

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Er setzt daher im Regelfall voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr, vgl zB BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1, jeweils RdNr 10 - Visudyne(r); BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 3 - ICSI; zuletzt: Senatsurteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R - extrakorporale Stoßwellentherapie).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R  

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Der Senat hat es in seiner bisherigen Rechtsprechung selbst aus einer Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren allein nicht schon für gerechtfertigt erachtet, den Schluss auf eine unsachgemäße Verfahrensweise zu ziehen (BSGE 88, 51, 61 f = SozR 3-2500 § 27a Nr. 2 S 21; vgl zum Gesichtspunkt der Verfahrensdauer aus jüngerer Zeit auch: Senatsurteil vom 27. September 2005 - B 1 KR 28/03 R - extrakorporale Stoßwellentherapie; Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R - interstitielle Brachytherapie mit Permanent-Seeds, aaO, RdNr 29 ff des Urteils-Umdrucks).
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