Rechtsprechung
   BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Sonstiges

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 1470



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)  

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kurzarbeitergeld

    Insoweit genügt gerade nicht, dass überhaupt ein Arbeitsverhältnis besteht oder bestanden hat (vgl bereits BSG Urteil vom 27.9. 2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 17 f).

    Die Anreizfunktion ist das entscheidende Bindeglied zwischen dem Instrument des Kug und § 30 SGB II, der keine systematische Ergänzung des § 11 Abs. 2 SGB II darstellt, sondern ein Förderinstrument eigener Art ist (BSG Urteil vom 27.9. 2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 19).

    Der Leistungsberechtigte geht also tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nach und ist durch eigenes Erwerbseinkommen in der Lage, jedenfalls zu einem Teil für seine Lebensgrundlage aus eigenen Kräften zu sorgen, sodass die Absetzbeträge nach § 30 SGB II ihren Sinn und Zweck erfüllen können, einen Anreiz zur Stärkung des Arbeits- und Selbsthilfewillens zu bieten (BSG Urteil vom 27.9. 2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 21 mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung § 76 Abs. 2a Bundessozialhilfegesetz).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - L 5 AS 436/10  
    Davon waren abzusetzen im März 2005 die Freibeträge i.H.v. 171, 55 EUR, die Werbungskosten- und Versicherungspauschale i.H.v. 15, 33 EUR und 30 EUR, die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung i.H.v. 9,67 EUR/Monat sowie nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II der Gewerkschaftsbeitrag i.H.v. 8,20 EUR (BSG; Urteil vom 27. September 2011, B 4 AS 180/10 R (27)).

    Davon waren die Versicherungspauschale von 30 EUR, die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung i.H.v. 9,67 EUR/Monat sowie auch während des Bezugs der Lohnersatzleistung weiterhin der Gewerkschaftsbeitrag i.H.v. 8,20 EUR abzusetzen (BSG, Urteil vom 27. September 2011, a.a.O., (30)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1543/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 SGB II a. F. bzw. der Grundfreibetrag des § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II a. F. stellen das Erwerbseinkommen von Aufwendungen frei, die mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit und der Erzielung von Einkommen verbunden (BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R = juris Rn 19), aber nicht von der Regelleistung i.S.v. § 20 Abs. 1 SGB II a. F. gedeckt sind.

    Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, 30 SGB II a.F. bezweckt, einer Hilfebedürftigen einen stärkeren Anreiz als bislang zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten, damit diese mittelfristig aus eigenen Kräften und möglichst ohne Unterstützung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Lage ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten (BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R = juris Rn 19).

mehr
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Hieraus können jedoch keine Rückschlüsse für die Bewertung der Rechtslage vor diesem Zeitpunkt gezogen werden (BSG Urteil vom 27.9. 2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2012 - L 12 AS 1353/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    § 2 Abs. 4 Alg II-V a.F. setzt der zeitlichen Verteilung von Einkommen nach dem Wortlaut keine zeitliche Grenze (vgl. zur Vorgängerregelung des § 2 Abs. 3 Alg II-V BSG a.a.O. Rn 30; vgl. auch BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R Rn 32: Verteilung auf 12 Monate bei einer für ein Jahr bestimmten Einnahme angemessen).

    Auch die Aufhebung der Vorschrift des § 2 Abs. 4 Alg II-V a.F. und Überleitung in die geänderte Norm des § 11 Abs. 3 SGB II mit einer nunmehr auf 6 Monate festgesetzten Aufteilung lässt keinen Rückschluss darauf zu, dass bereits vorher eine Begrenzung durch den Bewilligungszeitraum oder eine Begrenzung auf einen am regelhaften Leistungszeitraum orientierten Verteilzeitraum von 6 Monaten als allein angemessen i.S.v. § 2 Abs. 4 Alg II-V a.F. anzusehen gewesen wäre (so auch BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R Rn 32).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Überbrückungsgeld nach §

    Von diesem waren im Zuflussmonat die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 SGB II abzusetzen und der Rest auf den Verteilzeitraum umzulegen (BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R - zit nach Juris).
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R  

    Anspruch auf Gewährung eines Kinderzuschlags für einen Bezieher von Leistungen

    Soweit das Urlaubsgeld in Höhe von 102, 40 Euro jährlich auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum verteilt wurde, sodass sich ein Bruttoeinkommen von 1948, 53 Euro ergab, entspricht dies für die hier streitige Zeit den Ausführungen des BSG zum Weihnachtsgeld (Urteil vom 27.9. 2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40 RdNr 32).
  • LSG Bayern, 09.08.2012 - L 7 AS 511/12  

    Die Einordnung einmaliger Einnahmen als Einkommen hat nur bis zum Ablauf des

    Das BSG hat im Urteil vom 27.09.2011, B 4 AS 180/10 R, einen Verteilzeitraum von zwölf Monaten gebilligt, sich zu einer Obergrenze jedoch nicht geäußert.
  • LSG Sachsen, 01.10.2012 - L 7 AS 434/12  
    Die im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigenden Freibeträge sind andere und ergeben sich aus § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch ((SGB XII); vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R, zitiert nach Juris, RdNr. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2012 - L 19 AS 1789/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies folgt aus den unterschiedlichen Zweckbestimmungen der Prozesskostenhilfe einerseits und den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II andererseits (vgl. BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 = juris Rn 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - L 19 AS 1725/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht