Rechtsprechung
| BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines Prüfantrages wegen sonstigen Schadens aufgrund Verordnung nicht zugelassener Arzneimittel - kein Bewilligungsantrag für Patientin - an Multiple Sklerose erkrankte Versicherte - kein Anspruch auf Versorgung mit nicht zugelassenem Arzneimittel während Stillphase
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines Prüfantrages wegen sonstigen Schadens aufgrund Verordnung nicht zugelassener Arzneimittel; kein Bewilligungsantrag für Patientin; an Multiple Sklerose erkrankte Versicherte; kein An ...
- Bundessozialgericht
Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines Prüfantrages wegen sonstigen Schadens aufgrund Verordnung nicht zugelassener Arzneimittel - kein Bewilligungsantrag für Patientin - an Multiple Sklerose erkrankte Versicherte - kein Anspruch auf Versorgung mit nicht zugelassenem Arzneimittel während Stillphase
- NWB SteuerXpert START
SGB V § 13 Abs. 3 Satz 1, § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 31 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung für ein auf Privatrezept verordnetes selbst beschafftes im Off-Label-Use angewandtes Fertigarzneimittel
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines Prüfantrages wegen sonstigen Schadens aufgrund Verordnung nicht zugelassener Arzneimittel - kein Bewilligungsantrag für Patientin - an Multiple Sklerose erkrankte Versicherte - kein Anspruch auf Versorgung mit nicht zugelassenem Arzneimittel während Stillphase
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Keine Kostenerstattung für Arzneimittel Venimmun zur Behandlung von MS
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 01.02.2006 - S 1 KR 217/03
- LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 28/06
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2009, 154
Wird zitiert von ... (50)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - L 16 B 37/09
Krankenversicherung
Fertig-arzneimittel (vgl. dazu § 4 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG)) sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche (§ 21 Abs. 1 AMG) arznei-mittelrechtliche Zulassung fehlt (st. Rspr., grundlegend BSGE 89, 184 ff; BSG, Urteil vom 26.09.2006 -B 1 KR 14/06 R-; BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R-).Ein Off-Label-Use kommt nur in Betracht (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R m.w.N.; Senat, Urteile vom 08.10.2009 - L 16 KR 60/07- und vom 26.03.2009 - L 16 KR 162/08; zuletzt ausführlich Kretschmer, Der Medizinische Sachverständige (MED SACH) 2009, 54), wenn es.
Ausnahmen können schon insoweit nur in engen Grenzen aufgrund einer Güterabwägung anerkannt werden, die der Gefahr einer krankenversicherungsrechtlichen Umgehung arzneimittelrechtlicher Zulassungserfordernis entgegen wirkt, die Anforderung des Rechts der GKV an Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels beachtet und den Funktionsdefiziten des Arzneimittelrechts in Fällen eines unabweisbaren anders nicht zu befriedigenden Bedarfs Rechnung trägt (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008,-B 1 KR 15/07 R-).
Dies ist der Fall, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht werden, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (vgl. BSGE 89, 184,192; BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R-).
Sie ist während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens regelmäßig gleich, denn der Schutzbedarf der Patienten, der dem gesamten Arzneimittelrecht zu Grunde liegt und in das Leistungsrecht der GKV einstrahlt, unterscheidet sich in beiden Situationen nicht (BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R).
Dies gilt nach der hieran anschließenden Rechtsprechung des BSG sinngemäß auch für die Versorgung mit Arzneimitteln, jedenfalls soweit ausfüllungsbedürftige Versorgungslücken bestehen (vgl. BSGE 96, 170; BSG, Urteil vom 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R).
Es darf nämlich eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende medizinische Behandlung nicht zur Verfügung stehen und unter den konkreten Umständen des Falles muss bereits drohen, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird; entsprechendes kann für den drohenden Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktionen gelten (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R-).
Eng im Zusammenhang mit der Frage der Lebensgefahr durch eine unbehandelte CMV-Infektion steht die Frage einer Alternativbehandlung, denn die Gewährung von "Octagam" würde ohnehin allenfalls dann in Betracht kommen, wenn keine andere, dem medizi-nischen Standard näher stehende Behandlungsmethode zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R).
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Hieran fehlt es, wenn diese vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (…vgl BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN;… BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, jeweils RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 13 mwN), oder wenn der Versicherte auf eine bestimmte Versorgung von vornherein festgelegt war (stRspr;… vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20 RdNr 29). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 16 KR 60/07 Weil dieser Kostenerstattungsanspruch nicht weiter reicht als ein entsprechender Sachleistungsanspruch der Versicherten gegen ihre Krankenkasse, setzt er im Regelfall voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung (st Rspr), vgl zB BSGE 93, 236; BSG, Urteil vom 26.09.2006 -B 1 KR 14/06 R-; Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R-; Urteil vom 05.05.2009 -B 1 KR 15/08 R-).
Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 u 3, § 31 Abs. 1 S. 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche (§ 21 Abs. 1 AMG) arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (st Rspr, grundlegend BSGE 89, 184 ff; BSG, Urteil vom 26.09.2006 -B 1 KR 14/06 R-; Urteil vom 28.2.2008 -B 1 KR 15/07 R-).
Ein Off-Label-Use kommt nur in Betracht (vgl zB BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R- mwN; Senat, Urteil vom 26.03.2009 -L 16 KR 162/08-; zuletzt ausführlich Kretschmer, Der Medizinische Sachverständige (MED SACH) 2009, 54), wenn es.
Ausnahmen können schon insoweit nur in engen Grenzen aufgrund einer Güterabwägung anerkannt werden, die der Gefahr einer krankenversicherungsrechtlichen Umgehung arzneimittelrechtlicher Zulassungserfordernis entgegen wirkt, die Anforderung des Rechts der GKV an Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels beachtet und den Funktionsdefiziten des Arzneimittelrechts in Fällen eines unabweisbaren anders nicht zu befriedigenden Bedarfs Rechnung trägt (vgl BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R-).
Dies ist der Fall, wenn entweder die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnis einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht werden, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbar Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (vgl BSGE 89, 184,192; BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R-).
Sie ist während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens regelmäßig gleich, denn der Schutzbedarf der Patienten, der dem gesamten Arzneimittelrecht zu Grunde liegt und in das Leistungsrecht der GKV einstrahlt, unterscheidet sich in beiden Situationen nicht (BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R-).
Unter den konkreten Umständen des Falles muss bereits drohen, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird; entsprechendes kann für den drohenden Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktionen gelten (vgl BSG, Urteil vom 28.02.2008 -B 1 KR 15/07 R-).
- BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R
Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf …
Daran fehlt es, wenn die Krankenkasse vor Inanspruchnahme einer vom Versicherten selbst beschafften Leistung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (…stRspr, zB BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 S 74 mwN;… BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, jeweils RdNr 10; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 13 mwN).aa) Arzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der GKV nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die nach § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG; Gesetz hier erstmals anwendbar in der ab 6.8.2004 geltenden Fassung, später mehrfach geänderten Fassung des Gesetzes vom 30.7.2004, BGBl I 2031, zuletzt mit Wirkung (mW) vom 1.1.2008 geändert durch Gesetz vom 23.11.2007, BGBl I 2631) erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (…vgl zB BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, jeweils RdNr 22 mwN - D-Ribose;… BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, jeweils RdNr 15 - Ilomedin; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 16 RdNr 20 - Venimmun;… BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, jeweils RdNr 29 mwN - Lorenzos Öl).
- LSG Thüringen, 21.04.2009 - L 6 KR 253/04 Ein Off-Label-Use kommt nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. Urteil vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 15/07 R, nach juris) nur in Betracht, wenn es 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn 2. keine andere Therapie verfügbar ist und wenn 3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann.
Von hinreichenden Erfolgsaussichten ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 15/07 R, a.a.O.) zum Off-Label-Use nur dann auszugehen, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das (konkrete) Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.
Auch für einen sogenannten Seltenheitsfall, d.h. eine Krankheit, die weltweit nur extrem selten auftritt und die deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden kann und bei der deshalb für den Wirksamkeitsnachweis positive Forschungsergebnisse bzw. einem bestimmten Standard entsprechende wissenschaftliche Fachveröffentlichungen nicht verlangt werden können, weshalb eine erweiterte Leistungspflicht der Krankenkassen in Betracht zu ziehen wäre (vgl. BSG, Urteile vom 16. Dezember 2008 - Az.: B 1 KN 3/07 KR R sowie vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 15/07 R, jeweils nach juris), gibt es keine Anhaltspunkte.
Die verfassungskonforme Auslegung setzt nämlich u.a. voraus, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 15/07 R, nach juris).
Ähnliches gilt für den gleichzustellenden, akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (so BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, a.a.O.).
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt …
2008 (SozR 4-2500 § 13 Nr. 16), die sämtlich die Versorgung mit Immunglobulinpräparaten - jeweils bezogen auf die Indikation Multiple Sklerose - zum Gegenstand hatten, wird der Stand der medizinischen Forschung zu dieser Wirkstoffgruppe für die streitbefangenen Jahre 1997 bis 2003 eingehend aufgearbeitet.2009 (1 BvR 1531/09 zum BSG-Urteil B 1 KR 15/07 R) sind die Verfassungsbeschwerden der unterlegenen Kläger jeweils nicht zur Entscheidung angenommen worden.
- LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2009 - L 4 KA 35/08 Arzneimittel, denen die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt, sind deshalb grundsätzlich mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst (BSG, Urt. v. 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16, m. w. N.).
Nach ständiger Rechtsprechung (…BSG, Urt. v. 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R, BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; vgl. BSG, Urt. v. 28. Februar 2008, a.a.O.) setzt ein zulassungsüberschreitender Einsatz eines Arzneimittels auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung voraus, dass es a) um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, b) dass keine andere Therapie verfügbar ist und c) dass aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann.
Dabei geht der Senat mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urt. v. 28. Februar 2008, a.a.O., juris Rz. 23, m. w. N.) davon aus, dass von einer hinreichenden Erfolgsaussicht dann ausgegangen werden kann, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.
Deshalb geht der Senat mit dem BSG (vgl. Urt. v. 28. Februar 2008, a.a.O., Rz. 33) davon aus, dass Ausnahmen vom Zulassungserfordernis der verordneten Arzneimittel nur in engen Grenzen aufgrund einer Güterabwägung anerkannt werden können.
- LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2009 - L 4 KA 34/08
Verordnungsfähigkeit des Arzneimittels Megestat in der gesetzlichen …
Arzneimittel, denen die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt, sind deshalb grundsätzlich mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst (BSG, Urt. v. 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R, SozR 4-2500 § 13 Nr. 16, m. w. N.).Nach ständiger Rechtsprechung (…BSG, Urt. v. 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R, BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; vgl. BSG, Urt. v. 28. Februar 2008, a.a.O.) setzt ein zulassungsüberschreitender Einsatz eines Arzneimittels auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung voraus, dass es a) um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, b) dass keine andere Therapie verfügbar ist und c) dass aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann.
Dabei geht der Senat mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BSG, Urt. v. 28. Februar 2008, a.a.O., juris Rz. 23, m. w. N.) davon aus, dass von einer hinreichenden Erfolgsaussicht dann ausgegangen werden kann, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.
Deshalb geht der Senat mit dem BSG (vgl. Urt. v. 28. Februar 2008, a.a.O., Rz. 33) davon aus, dass Ausnahmen vom Zulassungserfordernis der verordneten Arzneimittel nur in engen Grenzen aufgrund einer Güterabwägung anerkannt werden können.
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 20/09 R
Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit …
2008 (SozR 4-2500 § 13 Nr. 16), die sämtlich die Versorgung mit Immunglobulinpräparaten - jeweils bezogen auf die Indikation Multiple Sklerose - zum Gegenstand hatten, wird der Stand der medizinischen Forschung zu dieser Wirkstoffgruppe für die streitbefangenen Jahre 1997 bis 2003 eingehend aufgearbeitet.2009 (1 BvR 1531/09 zum BSG-Urteil B 1 KR 15/07 R) sind die Verfassungsbeschwerden der unterlegenen Kläger jeweils nicht zur Entscheidung angenommen worden.
- LSG Bayern, 10.09.2012 - L 5 KR 201/11
Keine Kostenerstattung für Sanoglobulin bei Multipler Sklerose - auch bei …
Auch der Verweis auf das Urteil des BSG vom 28.2.2008 (B 1 KR 15/07 R, NZS 2009, 154 ff.) greift nicht durch.Ein auf die Verweigerung der Sachleistung gestützter Erstattungsanspruch scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch aus, wenn sich der Versicherte die Leistung besorgt hat, ohne vorher einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt und ihre Entscheidung abgewartet zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 2.11.2007 - B 1 KR 14/07 R; Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 15/07 R).
Aufgrund der ärztlichen Vorgehensweise, ihrer ärztlichen Begründung und des tatsächlichen Geschehensablaufs ist der Senat überzeugt, dass die Anwendung von Sandoglobulin zur Schubprophylaxe mit Beginn 6.12.2007 eine einheitliche Behandlung darstellt, mit der Folge, dass die Entscheidung der Beklagten vom 24.1.2008 keine Zäsur im Rahmen des Kausalitätserfordernisses darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 28.2.2008, B 1 KR 15/07 R, Rz. 17).
Weitere Schübe waren nicht aufgetreten, so dass schon keine besonders schwere Erkrankung im Sinne einer besonderen Notstandssituation gegeben war (vgl. BSG, Urteil vom 28.2.2008, B 1 KR 15/07 R, Rz. 34; anders in dem vom LSG Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall, vgl. Urteil vom 15.4.2011, L 2 KR 326/08).
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R
Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten …
- BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R
Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use - …
- BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R
Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …
- BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 47/09 R
Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides gegen einen Vertragsarzt wegen der …
- LSG Sachsen, 04.05.2011 - L 1 KA 2/10
- LSG Bayern, 13.10.2008 - L 5 B 822/08
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 24/09 R
Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit …
- LSG Hamburg, 15.12.2011 - L 1 KR 68/10
- BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 24 KR 213/08
Off-Label-Use; Octagam
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2008 - L 1 KR 132/07
Gesetzliche Krankenversicherung: Anspruch auf Kostenübernahme eines Arzneimittels …
- BSG, 03.11.2010 - B 6 KA 35/10 B
Arzneimittelregress in der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung; Begriff …
- SG Berlin, 27.04.2011 - S 71 KA 152/10
Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung von …
- SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10
Krankenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - L 7 KA 6/09
Krankenversicherung - Verteilung der Beweislast im Hinblick auf das Verhältnis …
- SG Aachen, 10.02.2011 - S 2 KR 1/11
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 16 KR 162/08
Krankenversicherung
- BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R
Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits …
- LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 4 KR 3191/06
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenerstattung für selbstbeschafftes …
- LSG Sachsen, 20.10.2010 - L 1 KR 95/08
Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Festsetzung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 (10) KA 32/07
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Aachen, 03.11.2009 - S 13 KR 115/09
Krankenkasse zahlt nicht für Einfrieren von Samenzellen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2010 - L 16 B 61/09
Krankenversicherung
- LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 22/07
- LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 21/07
- LSG Hamburg, 24.03.2011 - L 1 KA 23/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - L 1 KR 326/08
Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit intravenösen Immunglobulinen - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - L 1 KR 68/08
Off-Label-Use; Gardner-Diamond-Syndrom; Seltenheitsfall; Kostenübernahme; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2012 - L 1 KR 30/10
Multiple Sklerose - MS - Off-Label-Use - IVIG
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Balneo-Photo-Dauertherapie zur …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 2/08
Off-label-use; Immunglobulin; Multiple Sklerose
- SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 (15) KN 115/08
Gesetzlich Krankenversicherte mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration …
- SG Detmold, 05.03.2010 - S 3 KR 70/08
Krankenversicherung
- SG Aachen, 17.02.2009 - S 13 KR 117/08
Krankenversicherung
- SG Aachen, 11.03.2010 - S 2 KR 7/09
Krankenversicherung
- SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 151/10
Krankenversicherung
- SG Kassel, 01.06.2011 - S 12 KR 45/10
Krankenversicherung - Behandlung einer Beinspastik - Anspruch auf …
- SG Aachen, 31.05.2011 - S 13 KR 327/10
Krankenversicherung
- SG Aachen, 26.06.2012 - S 13 KR 91/12
Krankenversicherung
