Rechtsprechung
| BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung - Abwesenheit - Antrag auf Verlegung mittels Mobiltelefon - Verspätung - Verfahrensfehler
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - Antrag auf Verlegung mittels Mobiltelefon - Verfahrensfehler
- vsbinfo.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 12.09.2000 - S 8 KR 89/96
- LSG Sachsen, 29.10.2001 - L 1 KR 50/00
- BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - L 5 KR 31/10 Das Bundessozialgericht habe im Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 33/02 R - die Hilfsmitteleigenschaft eines Handbikes bestätigt.
Insoweit stützt sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 33/02 R und des Senats im Urteil vom 3. April 2001 - L 1 KR 35/00.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 12 AL 129/03
Arbeitslosenversicherung
Die Beteiligten haben einen Anspruch darauf, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen zu dürfen (…vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33; BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R -).Deshalb ist es zur Gewährleistung dieses Anspruchs erforderlich, dass über einen Antrag auf Terminsverlegung rechtzeitig entschieden wird, selbst wenn der Antrag erst am Terminstage gestellt wird (vgl BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
Gericht setzt Kostenerstattung für Rollstuhl-Bikes enge Grenzen
Im Urteil vom 28.05.2003 (B 3 KR 33/02 R) hat es den auf die Gewährung eines Hand-Bikes gerichteten Rechtsstreit wegen eines Verfahrensmangels zurückverwiesen und insoweit dem Berufungsgericht eine Klärung des Sachverhalts zu dem Vortrag des dortigen Klägers aufgegeben, er sei aus gesundheitlichen Gründen gehindert, sich mit dem Greifreifenrollstuhl fortzubewegen und die Benutzung eines Elektrorollstuhls sei gegenüber dem von ihm beanspruchten Hand-Bike kostengünstiger. - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08
Krankenversicherung
Im Urteil vom 28.05.2003 (B 3 KR 33/02 R) hat es den auf die Gewährung eines Hand-Bikes gerichteten Rechtsstreit wegen eines Verfahrensmangels zurückverwiesen und insoweit dem Berufungsgericht eine Klärung des Sachverhalts zu dem Vortrag des dortigen Klägers aufgegeben, er sei aus gesundheitlichen Gründen gehindert, sich mit dem Greifrollstuhl fortzubewegen und die Benutzung eines Elektrorollstuhls sei gegenüber dem von ihm beanspruchten Hand-Bike kostengünstiger.
