Rechtsprechung
   BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 2/07 B   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NWB SteuerXpert START

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensfehlers der Verletzung des § 103 SGG; Verzicht auf die Vernehmung eines ordnungsgemäß benannten Zeugen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B  
    Solche Ausnahmefälle sind dann anzunehmen, wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl BSG, Beschlüsse vom 28.5.2008, B 12 KR 2/07 B, Juris RdNr 11; vom 16.5.2007, B 11b AS 37/06 B, NZM 2007, 779 ; Senatsbeschluss vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B, Juris RdNr 8).

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts (§ 103 SGG ), wenn es Zeugen, die von dem Kläger zum Beweis für eine günstige Tatsache benannt worden sind, nicht vernimmt, sondern aufgrund eigener Mutmaßungen unterstellt, dass die Zeugen diese Tatsache nicht bekunden werden (vgl BSGE 2, 273; Senatsbeschluss vom 31.1.2008, B 13 R 53/07 B; BSG vom 28.5.2008, B 12 KR 2/07 B, beide zitiert nach Juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R  

    Anspruch auf Gewährung einer großen Witwenrente: Ausschluss wegen des Vorliegens

    Solche Ausnahmefälle sind dann anzunehmen, wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl Senatsurteil vom 23.8. 2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 S 72 f; BSG vom 16.5. 2007 - B 11b AS 37/06 B - Juris RdNr 10; BSG vom 28.5. 2008 - B 12 KR 2/07 B - Juris RdNr 11; s auch BVerwG vom 12.3. 2010 - 8 B 90/09 - Juris RdNr 25 f).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R  

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Von einer Beweisaufnahme darf es nur dann absehen bzw einen Beweisantrag nur dann ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn sie also als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG vom 6.2. 2007 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG vom 28.5. 2008 - B 12 KR 2/07 B - Juris RdNr 11; Senatsurteil vom 6.5. 2010 - B 13 R 134/08 R - Juris RdNr 21; BSG vom 7.4. 2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 103 RdNr 8, jeweils mwN).
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  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Solche Ausnahmefälle sind dann anzunehmen, wenn es auf die unter Beweis gestellten Tatsachen nicht ankommt, diese bereits erwiesen sind oder das Beweismittel ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl Senatsurteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 S 72 f; BSG vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 B - Juris RdNr 10; BSG vom 28.5.2008 - B 12 KR 2/07 B - Juris RdNr 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - L 1 AL 123/10  

    Arbeitslosenversicherung

    Ob ein Zeuge etwas zur Sachaufklärung beitragen kann, soll durch die Vernehmung gerade erst geklärt werden (BSG, Beschluss vom 28.05.2008 - B 12 KR 2/07 B - m.w.N.).
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