Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 79, 105
  • NJW 1997, 2476 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R  

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    In diesem Sinne nimmt das BSG bei aufsichtlichen Streitigkeiten aus dem Bereich des Vertragsarztrechts die gemäß § 12 Abs. 3 SGG erforderliche Abgrenzung zwischen den Angelegenheiten des Vertrags(zahn)arztrechts und denen der Vertrags(zahn)ärzte danach vor, ob Gegenstand der aufsichtsbehördlichen Beanstandung die Entscheidung eines nur mit Vertrags(zahn)ärzten oder eines paritätisch besetzten Gremiums ist (BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f; BSGE 82, 150, 152 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13 f).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R  

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

    Die Feststellung, wer im konkreten Fall der gesetzliche Richter ist, soll möglichst ohne Schwierigkeiten getroffen werden können (BSGE 70, 285, 287 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 5; BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 11; Senatsurteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 11/98 R -).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R  

    Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn)

    Die Grundregel der Ausrichtung der Richterbank nach der Besetzung der zuständigen Verwaltungsstelle ist weiterhin dann nicht anwendbar, wenn Außenrechtsbeziehungen der K(Z)ÄV Gegenstand des Rechtsstreits sind (s zB zum Streit zwischen KZÄV und KK: BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 2; aaO, § 12 Nr. 5 S 23; SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 4 mit paritätischer Besetzung; - zum Streit zwischen KZÄV und Bundesrepublik Deutschland: BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 S 37 und Nr. 11 S 48 mit rein-ärztlicher Besetzung betr das "kassenfreie" System der Versorgung von Bundeswehrangehörigen; - zu Klagen der K ÄV gegen die Aufsichtsbehörde: BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f und BSGE 88, 193, 195 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 4 mwN mit Ausrichtung der Besetzung danach, ob die Aufsichtsmaßnahme einen rein- ärztlich oder einen paritätisch zu fassenden Beschluss betrifft).
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  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 45/05  

    Zulässigkeit von Inkompatibilitätsregelungen bei Vorstands- und Funktionswahlen

    Der Ausschluss von Manipulationsmöglichkeiten sei der Grund dafür gewesen, dass das BSG eine Regelung für unwirksam angesehen habe, die vorsah, dass das Amt eines Mitgliedes der Vertreterversammlung "ruht", solange die Mitgliedschaft im Vorstand besteht (Hinweis auf BSG 28.8.1996 - 6 RKa 7/96).

    Auch wenn eine derartige Inkompatibilitätsregelung nicht verfassungs- oder gesetzmäßig vorgegeben ist, liegt es in der Befugnis der für die Aufstellung der Satzung zuständigen Körperschaft, eine solche zu schaffen; die Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 2 SGB V ist insoweit nicht abschließend (BSG 28.10.1992 - 6 RKa 69/01, SozR 3-2500 § 80 Nr. 1; 28.8.1996 - 6 RKa 7/96, SozR 3-1500 § 12 Nr. 11).

    Eine Regelung über das Ruhen der Mitgliedschaft verstößt gegen den durch Freiheit und strenge Gleichheit geprägten Status der Mitglieder des betreffenden Gremiums (BSG 28.8.1996, B 6 RKa 7/96, SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 = juris Rz 22).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R  

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Bei Aufsichtsmaßnahmen kommt es nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 28. August 1996 (BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f mwN) darauf an, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der KZÄVen getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch - dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen - gefaßter Beschluß ist.
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R  

    Kassenärztliche Vereinigung - Vertreterversammlung - Beschränkung -

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. August 1996 (BSGE 79, 105, 109 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 14) ausgeführt, daß die Auslegung, die die in Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG niedergelegten und teilweise in § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB V aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze in der Rechtsprechung insbesondere des BVerfG erfahren haben, auch für die Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der KÄV gilt.
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 61/98 R  

    Kostenfestsetzung für Prüfung einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung durch

    Die Zuordnung von Maßnahmen der staatlichen Aufsicht gegenüber den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zu den Angelegenheiten des Kassen(zahn)arztrechts oder der Zahnärzte iS des § 12 Abs. 3 SGG richtet sich danach, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch, dh unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen gefaßter Beschluß ist (BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f; BSGE 82, 150, 151 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 13).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 33/05  

    Wahlrechtsverstöße bei Vorstands- und Funktionswahlen der kassenärztlichen

    Der Wähler muss das letzte Wort haben (BVerfG 15.2.1978 2 BvR 134/76, juris Rn 58; BSG 28.8.1996 6 RKa 7/96, juris Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97  

    Vertragsarztrecht

    An der hier streitbefangenen Entscheidung über die Entschädigungsordnung vom 20.10.1990 idF vom 16.04.1994 haben nur Vertragsärzte mitgewirkt, weil nur diese Mitglieder der Vertreterversammlung sein können (§ 80 Abs. 1 Satz 3 iVm Satz 1 SGB V), die die Entschädigungsordnung beschließt (BSG vom 28.8.1995 - 6 RKa 7/96 -).
  • LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99  
    Bei Aufsichtsmaßnahmen kommt es nach den Grundsätzen des Urteils des BSG vom 28. August 1996 (BSG SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S. 10 f. mit weiteren Nachweisen) darauf an, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch - d.h. unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen - gefasster Beschluss ist.
  • LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799  
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