Rechtsprechung
| BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer - Beitragspflicht - Vermutung - Nutzungsrecht - Landesrecht - Erholungsfunktion - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Folgebescheid
- Universität Passau - Institut für Landwirtschaftsrecht und Umweltrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermutung der forstwirtschaftlichen Unternehmereigenschaft schon bei Nutzungsrecht an forstwirtschaftlichen Flächen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- SG Halle, 24.04.1998 - S 6 U 75/95
- BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R
Zeitschriftenfundstellen
- NJ 2000, 504 (Ls.)
- DB 2000 Beil. 16, 17
Wird zitiert von ... (34)
- VerfGH Bayern, 26.02.2008 - 8-IX-08 Mit dem Inkrafttreten des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zum 01.01.1997 (Art. 36 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes - UVEG -) anstelle der Reichsversicherungsordnung (RVO) hat sich an der Rechtslage mit kleinen Ausnahmen nichts Grundlegendes geändert (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UVEG, BTag-Drs. 13/2204, S. 104 zur zentralen Regelung des § 123 SGB VII), so dass die zur RVO ergangene Rechtsprechung zum Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Unternehmens, der Unternehmereigenschaft sowie der Beitragspflichtigkeit auch nach Inkrafttreten des SGB VII weitgehend herangezogen werden kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (…vgl. BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; BSG, Urteil vom 07.12.2004, Az.: B 2 U 43/03 R).
Insbesondere in rechtlicher Hinsicht ändert sich dadurch an der Verpflichtung des Waldbesitzers, den Wald jedenfalls in gewissem Umfang zu bewirtschaften, nichts (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Aufgrund der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5;… ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30; zum Fehlen einer vergleichbaren Vermutung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen: BSG, Urteil vom 23.09.2004, Az.: B 10 LW 13/02 R).
Darauf, ob waldrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Pflichten eröffnet sind, kommt es nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Auch die Behauptung, ein Grundstück sei wegen seiner Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Gründen für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet, lässt die Vermutung eines forstwirtschaftlichen Unternehmens nicht entfallen, zumal für das Vorliegen eines zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5 m.w.N.).
Die darin liegenden möglichen Risiken, die der Waldbesitzer ggf. sogar gegen seinen Willen auf sich nehmen muss (z.B. wegen der gesetzlichen Wiederaufforstungspflicht), sollen durch die Unfallversicherung soweit wie möglich abgedeckt werden (BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Dabei ist zu berücksichtigten, dass derartige Risiken auch bei Kleinstbetrieben in ähnlicher Form, wegen fehlender technischer Mittel oder einschlägiger Erfahrung trotz des geringeren Zeitaufwands ggf. sogar in erhöhter Form gegenüber Großbetrieben mit entsprechendem Einsatz hochtechnisierter und damit auch risikomindernder Maschinen vorhanden sind (ähnlich BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
- SG Augsburg, 26.02.2008 - S 5 U 5031/07 Mit dem Inkrafttreten des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zum 01.01.1997 (Art. 36 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes - UVEG -) anstelle der Reichsversicherungsordnung (RVO) hat sich an der Rechtslage mit kleinen Ausnahmen nichts Grundlegendes geändert (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UVEG, BTag-Drs. 13/2204, S. 104 zur zentralen Regelung des § 123 SGB VII), so dass die zur RVO ergangene Rechtsprechung zum Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Unternehmens, der Unternehmereigenschaft sowie der Beitragspflichtigkeit auch nach Inkrafttreten des SGB VII weitgehend herangezogen werden kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (…vgl. BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; BSG, Urteil vom 07.12.2004, Az.: B 2 U 43/03 R).
Insbesondere in rechtlicher Hinsicht ändert sich dadurch an der Verpflichtung des Waldbesitzers, den Wald jedenfalls in gewissem Umfang zu bewirtschaften, nichts (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Aufgrund der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5;… ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30; zum Fehlen einer vergleichbaren Vermutung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen: BSG, Urteil vom 23.09.2004, Az.: B 10 LW 13/02 R).
Darauf, ob waldrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Pflichten eröffnet sind, kommt es nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Auch die Behauptung, ein Grundstück sei wegen seiner Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Gründen für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet, lässt die Vermutung eines forstwirtschaftlichen Unternehmens nicht entfallen, zumal für das Vorliegen eines zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5 m.w.N.).
Die darin liegenden möglichen Risiken, die der Waldbesitzer ggf. sogar gegen seinen Willen auf sich nehmen muss (z.B. wegen der gesetzlichen Wiederaufforstungspflicht), sollen durch die Unfallversicherung soweit wie möglich abgedeckt werden (BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Dabei ist zu berücksichtigten, dass derartige Risiken auch bei Kleinstbetrieben in ähnlicher Form, wegen fehlender technischer Mittel oder einschlägiger Erfahrung trotz des geringeren Zeitaufwands ggf. sogar in erhöhter Form gegenüber Großbetrieben mit entsprechendem Einsatz hochtechnisierter und damit auch risikomindernder Maschinen vorhanden sind (ähnlich BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
- SG Augsburg, 03.08.2007 - S 5 U 5056/06 Mit dem Inkrafttreten des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zum 01.01.1997 (Art. 36 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes (UVEG)) anstelle der Reichsversicherungsordnung (RVO) hat sich an der Rechtslage mit kleinen Ausnahmen nichts Grundlegendes geändert (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG), BT-Drucks 13/2204, S. 104 zur zentralen Regelung des § 123 SGB VII), so dass die zur RVO ergangene Rechtsprechung zum Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Unternehmens, der Unternehmereigenschaft sowie der Beitragspflichtigkeit auch nach Inkrafttreten des SGB VII herangezogen werden kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (…vgl. BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; BSG, Urteil vom 07.12.2004, Az.: B 2 U 43/03 R).
Insbesondere in rechtlicher Hinsicht ändert sich dadurch an der Verpflichtung des Waldbesitzers, den Wald jedenfalls in gewissem Umfang zu bewirtschaften, nichts (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Aufgrund der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5;… ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30; zum Fehlen einer vergleichbaren Vermutung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen: BSG, Urteil vom 23.09.2004, Az.: B 10 LW 13/02 R).
Darauf, ob waldrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Pflichten eröffnet sind, kommt es nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Auch die Behauptung, die Grundstücke seien wegen ihrer Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Gründen für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet, lässt die Vermutung eines forstwirtschaftlichen Unternehmens nicht entfallen, zumal für das Vorliegen eines zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5 m.w.N.).
Die darin liegenden möglichen Risiken, die der Waldbesitzer ggf. sogar gegen seinen Willen auf sich nehmen muss (z.B. wegen der gesetzlichen Wiederaufforstungspflicht), sollen durch die Unfallversicherung soweit wie möglich abgedeckt werden (BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Dabei ist zu berücksichtigten, dass derartige Risiken auch bei Kleinstbetrieben in ähnlicher Form, wegen fehlender technischer Mittel oder einschlägiger Erfahrung trotz des geringeren Zeitaufwands ggf. sogar in erhöhter Form gegenüber Großbetrieben mit entsprechendem Einsatz hochtechnisierter und damit auch risikomindernder Maschinen vorhanden sind (ähnlich BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
- BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung …
Der Beitragsbescheid für 2001 vom 19. März 2002 ist in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden, da er im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses von demselben Träger auf derselben rechtlichen Grundlage erlassen wurde und mit derselben Begründung angegriffen wird wie die Ausgangsbescheide für die Jahre 1997 bis 2000 (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl Urteile vom 28. September 1999 - SozR 3-2200 § 776 Nr. 5, vom 20. Februar 2001 - B 2 U 2/00 R - Die Beiträge, Beilage 2001, 166 …und vom 24. Februar 2004 - BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1;… anders zum Verhältnis Veranlagungs- und Beitragsbescheid: Senatsurteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128, 130 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1).Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (…BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5).
Auch der Vortrag des Klägers, seine Grundstücke seien wegen ihrer Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit oder aus anderen Gründen für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet, lässt die Vermutung nicht entfallen, zumal für das Vorliegen eines zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl nochmals BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5 mwN).
- SG Augsburg, 14.01.2008 - S 5 U 5059/06 Mit dem Inkrafttreten des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zum 01.01.1997 (Art. 36 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes - UVEG -) anstelle der Reichsversicherungsordnung (RVO) hat sich an der Rechtslage mit kleinen Ausnahmen nichts Grundlegendes geändert (…vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UVEG, BTag-Drs. 13/2204, S. 104 zur zentralen Regelung des § 123 SGB VII), so dass die zur RVO ergangene Rechtsprechung zum Vorliegen eines land- und/oder forstwirtschaftlichen Unternehmens, der Unternehmereigenschaft sowie der Beitragspflichtigkeit auch nach Inkrafttreten des SGB VII weitgehend herangezogen werden kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R; Bayer. Landessozialgericht - BayLSG -, Urteil vom 28.11.2001, Az.: L 18 U 252/99).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, die zum Zwecke der Gewinnung von land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen bearbeitet werden (…vgl. BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5; BSG, Urteil vom 07.12.2004, Az.: B 2 U 43/03 R).
Insbesondere in rechtlicher Hinsicht ändert sich dadurch an der Verpflichtung des Waldbesitzers, den Wald jedenfalls in gewissem Umfang zu bewirtschaften, nichts (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
Aufgrund der die Forstwirtschaft prägenden langen Bewirtschaftungszeiträume besteht die - widerlegbare - Vermutung, dass bei bestehenden Nutzungsrechten an forstwirtschaftlichen Flächen auch bei im Einzelfall fehlenden konkreten Bewirtschaftungsmaßnahmen eine forstwirtschaftliche Tätigkeit und damit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten als forstwirtschaftlicher Unternehmer gegeben ist (vgl. BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5;… ebenso für den Bereich der landwirtschaftlichen Krankenversicherung: BSG SozR 5420 § 2 Nr. 30).
Darauf, ob waldrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Pflichten eröffnet sind, kommt es nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.1999, Az.: B 2 U 40/98 R).
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen …
Der erkennende Senat hat entschieden, daß dies auch hinsichtlich der in der gesetzlichen Unfallversicherung für die einzelnen Geschäftsjahre ergangenen Beitragsbescheide gilt (…BSGE 18, 93, 94 = SozR Nr. 16 zu § 96 SGG mwN; Urteil des Senats vom 28. September 1999 - B 2 U 40/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft - …
Denn Beitragsbescheide, die während eines Berufungsverfahrens gegen einen vorhergegangenen Beitragsbescheid ergehen, werden in entsprechender Anwendung von § 96 SGG iVm § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des beim LSG anhängigen Streitverfahrens, wenn - wie hier geschehen - gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den Erstbescheid erhoben werden (BSGE 18, 93; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5;… BSGE 94, 38, RdNr 5 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1 RdNr 4). - BSG, 07.12.2004 - B 2 U 42/03 R
Festsetzung des Grundbeitrags in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die Annahme eines Unternehmens der Forstwirtschaft voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über Grund und Boden verfügt, der zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird (…BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5).Auch der Vortrag des Klägers, sein Grundstück sei wegen seiner Größe für eine wirtschaftlich sinnvolle forstliche Nutzung nicht geeignet, lässt die Vermutung nicht entfallen, zumal für das Vorliegen eines zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung beitragspflichtigen Unternehmens eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorausgesetzt wird (vgl nochmals BSG SozR 3-2200 § 776 Nr. 5 mwN).
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost - …
Zwar wendet der Senat in Beitragsstreitigkeiten § 96 SGG analog an, wenn im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses weitere Beitragsbescheide für Folgezeiträume ergehen, die von demselben Träger auf derselben rechtlichen Grundlage erlassen und mit derselben Begründung angefochten werden wie der ursprüngliche Bescheid, der das Verfahren ausgelöst hatte (…so zB BSGE 94, 38 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1, jeweils RdNr 5;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1; SozR 3-2200 § 776 Nr. 5). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - L 3 U 107/06
Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliche Unfallversicherung - …
- LSG Bayern, 03.03.2005 - L 17 U 216/04
- LSG Bayern, 23.03.2005 - L 17 U 430/04
- BSG, 07.11.2000 - B 2 U 28/99 R
Unternehmereigenschaft in einem auslaufenden landwirtschaften Betrieb
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 51/02 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungspflicht - …
- SG Detmold, 10.06.2010 - S 1 U 147/09
Unfallversicherung
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R
Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- LSG Hamburg, 02.03.2010 - L 3 U 20/09
- LSG Bayern, 17.10.2001 - L 2 U 219/99
- BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer - …
- BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R
Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen
- BSG, 12.04.2001 - B 2 U 80/01 B
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 1442/04
Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05
Zeitungsausträger kraft Gesetzes unfallversichert
- LSG Hessen, 25.04.2006 - L 3 U 188/04
Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft - …
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2003 - L 7 U 5158/99
Beitragspflicht von Austrage-Agenturen in der gesetzlichen Unfallversicherung
- LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
- BSG, 22.12.2006 - B 2 U 65/06 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
- LSG Bayern, 11.10.2006 - L 2 U 152/04
- LSG Bayern, 28.11.2001 - L 18 U 252/99
- SG Freiburg, 12.08.2005 - S 9 AS 1048/05
Streitgegenstand - Einbeziehung von Folgebescheiden - Dauerrechtsverhältnis - …
- LSG Bayern, 18.05.2005 - L 3 U 105/04
- BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2002 - L 6 U 61/01

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