Rechtsprechung
| BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - Minderung des Leistungsvermögens - ungelernte Tätigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation; persönliche Voraussetzungen; Minderung des Leistungsvermögens; ungelernte Tätigkeit
- Bundessozialgericht
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - Minderung des Leistungsvermögens - ungelernte Tätigkeit
- NWB SteuerXpert START
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - Minderung des Leistungsvermögens - ungelernte Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung für berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - Minderung des Leistungsvermögens - ungelernte Tätigkeit
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation für eine Gärtnergehilfin
Verfahrensgang
- SG Berlin, 08.10.2004 - S 27 RJ 1415/01
- LSG Berlin, 08.06.2005 - L 17 RJ 58/04
- BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
Wird zitiert von ... (9)
- BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen - …
Ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzt nicht voraus, dass der Versicherte in einem Ausbildungsberuf tätig war und Berufsschutz genießt (Anschluss an BSG vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).Dies hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 29. März 2006 (SozR 4-2600 § 10 Nr. 1) zu § 10 Nr. 1 in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) vom 18. Dezember 1989 (BGBl I 2261) entschieden.
Dies kann indes jedenfalls dann nicht gelten, wenn eine konkrete Maßnahme gar nicht im Streit steht (so im Ergebnis auch Urteil des 13. Senats vom 29. März 2006 - SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).
Insoweit unterscheidet sich der hier entschiedene Fall von dem Sachverhalt, über den der 13. Senat des BSG im Urteil vom 29. März 2006 (SozR 4-2600 § 10 Nr. 1) zu entscheiden hatte, weil dort keine entsprechenden Feststellungen zur Erfolgsaussicht iS des § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI getroffen worden waren.
- BSG, 17.10.2006 - B 5 R 36/06 R
Persönliche Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Dies hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 29. März 2006 (SozR 4-2600 § 10 Nr. 1) zu § 10 Nr. 1 in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) vom 18. Dezember 1989 (BGBl I 2261) entschieden.Dies kann indes jedenfalls dann nicht gelten, wenn eine konkrete Maßnahme gar nicht im Streit steht (so im Ergebnis auch Urteil des 13. Senats vom 29. März 2006 - SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).
Insoweit unterscheidet sich der hier entschiedene Fall von dem Sachverhalt, über den der 13. Senat des BSG im Urteil vom 29. März 2006 (SozR 4-2600 § 10 Nr. 1) zu entscheiden hatte, weil dort keine entsprechenden Feststellungen zur Erfolgsaussicht iS des § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI getroffen worden waren.
- BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R
Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung - …
Dabei ist der Begriff der - im Gesetz nicht definierten - Erwerbsfähigkeit als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (Senatsurteil vom 29.3.2006 SozR 4-2600 § 10 Nr. 1;… BSG vom 17.10.2006, SozR aaO Nr. 2;… BSGE 52, 123, 125 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 54 f unter Hinweis ua auf BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 8).
- SG Dresden, 30.08.2010 - S 24 R 598/08 Dementsprechend ist bei der Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Teilhabeleistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung gemäß den §§ 10 bis 12 SGB VI allein auf das Vermögen des Versicherten abzustellen, in einer ihm zumutbaren Erwerbstätigkeit (weiterhin) versicherungspflichtig beschäftigt zu sein, d. h. am - versicherungspflichtigen - Arbeitsleben teilhaben zu können (so zur alten, bis 31.12.2000 geltenden, bis heute aber nur redaktionell veränderten Fassung der §§ 9 bis 12 SGB VI: BSG, Urt. v. 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R -, Juris Rn. 23 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).
Insoweit ist höchstrichterlich geklärt, dass unter der in § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI nicht definierten Erwerbsfähigkeit die Fähigkeit des Versicherten zu verstehen ist, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können, ohne dass es auf die für eine Erwerbsminderungsrente maßgebenden Kriterien, insbesondere nicht auf sozial zumutbare Verweisungstätigkeiten, ankommt (…BSG, Urt. v. 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R -, Juris Rn. 17 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; BSG, Urt. v. 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R -, Juris Rn. 15 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).
Dabei muss der bisherige Beruf oder die bisherige Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang ausgeübt worden sein, d. h. dem Versicherten besondere auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Fertigkeiten vermittelt haben (BSG, Urt. v. 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R -, Juris Rn. 18/19 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1, zu einer dafür nicht ausreichenden sechsmonatigen Probebeschäftigung in Teilzeit als Floristin).
- LSG Bayern, 24.03.2010 - L 20 R 79/08
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - vorläufige Leistungsgewährung - …
Vielmehr bestimmt sich das Erfordernis der Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation ausschließlich nach der Minderung des Leistungsvermögens des Versicherten in seiner nicht nur kurzfristig ausgeübten letzten Tätigkeit (vgl. BSG vom 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R - Fortführung von BSG vom 22.09.1981 - 1 RJ 12/80 - BSG vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R und B 5 RJ 36/06 R - LSG Niedersachsen-Bremen vom 29.10.2000 - L 1 R 393/06).Wie das Bundessozialgericht bereits in der Entscheidung vom 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 -ausgeführt hat, ist das Recht der Rehabilitation vom Eingliederungsgedanken beherrscht.
- BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R
Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung - …
Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (vgl BSG Urteil vom 29.3. 2006 - B 13 RJ 37/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 1 RdNr 15;… BSG Urteil vom 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R - SozR 4-2600 § 10 Nr. 2 RdNr 17). - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 2 R 534/05
Leistungen der beruflichen Rehabilitation
Nach den im SGB VI geregelten persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen ist der Rehabilitationsbedarf an der Minderung des Leistungsvermögens im zuletzt - in nicht unerheblichem Umfang ausgeübten - Beruf gemessen werden; ob der Versicherte in diesem Beruf Berufsschutz im rentenrechtlichen Sinne erlangt hatte, ist unter Rehabilitationsgesichtspunkten unerheblich (vgl. BSG, U. v. 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R -, zitiert nach der Pressemitteilung des BSG (Terminbericht) Nr. 18/06).Hierfür ist vielmehr als weitere tatbestandliche Voraussetzung nach der erläuterten Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI erforderlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussichtlich wesentlich gebessert oder wieder hergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann (vgl. dazu ebenfalls BSG, U. v. 29. März 2006, aaO).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 R 393/06
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - aufgehobenes …
Die konkrete und möglicherweise atypische Ausgestaltung des zuletzt ausgeübten Beschäftigungsverhältnisses bleibt dagegen außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 1). - SG Hildesheim, 29.06.2010 - S 14 R 473/08
Leistung zur medizinischen Rehabilitation - stationäre Adipositastherapie
Nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung) maßgebend sind (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.11.2005 - L 10 RJ 345/04 - BSG, Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R - m. zahlr. w. N.).
