Rechtsprechung
| BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand - Erziehungsgeldbezug - Referendarzeit - Ausschlußfrist - Verfassungsmäßigkeit - Diskriminierung von Frauen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld bei Erziehungsgeldbezug und Referendarzeit, Ausschlußfrist nach § 125 Abs. 2 AFG
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 1999, 48 (Ls.)
- NZA-RR 1998, 564
Wird zitiert von ... (27)
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Denn eine Verlängerung wäre nicht mit dem Wesen einer materiellen Ausschlussfrist sowie mit dem Wortlaut und dem Zweck der Verfallsregelung zu vereinbaren (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 f;… BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2).Deshalb stellt sich im vorliegenden Fall auch nicht die Frage, ob eine für alle Mütter geltende Verlängerung der vierjährigen Ausschlussfrist um die Schutzfristen nach dem MuSchG nicht nur wünschenswert, sondern von Verfassungs wegen geboten ist (dies verneinend: BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 44).
Das BSG hat es deshalb bereits als verfassungsgemäß angesehen, dass die vierjährige Erlöschensfrist nicht um Zeiten des Bezugs von Erzg verlängert wird (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 44 f).
Insoweit hat das BSG bereits auf den weiten Entscheidungsspielraum hingewiesen, der den Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik zusteht (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 45 f zu Art. 4 der EWG-Richtlinie 79/7 vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit, ABl 1979 L 6 S 24); Bedenken gegen die Anwendung des § 147 Abs. 2 SGB III auf die vorliegende Fallgestaltung sind nach wie vor - auch unter Berücksichtigung der weiteren EG-Richtlinien (vgl Richtlinie 2000/78 EG des Rates vom 27. November 2000, ABl EG L 303/16 vom 2. Dezember 2000, mit einer Umsetzungsfrist bis 2. Dezember 2003) - nicht ersichtlich.
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R
Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung - …
Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (…BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81;… BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1, BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5, S 16; zuletzt Urteil des Senats vom 29. April 1998 - B 7 AL 30/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von …
Vielmehr sollte es offensichtlich in Fortführung des § 125 Abs. 2 AFG (vgl dazu auch BT-Drucks 13/4941 S 180 zu § 147) bei der strengen Ausschlussfrist verbleiben, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42), und zwar sogar bei ruhendem Alg-Anspruch, ohne unterschiedliche Behandlung einzelner Ruhenstatbestände (…BSG aaO).Deshalb hat der Senat die Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 AFG als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar erklärt (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 43 f).
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung …
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 156/01 Die erforderliche Unterbrechung liegt vielmehr auch vor, wenn sich mehrere mit der Betreuung und Erziehung eines Kindes und dessen Geburt zusammenhängende gleichgestellte Zeiten aneinanderreihen, wobei sich nur die erste Zeit an eine beitragspflichtige Beschäftigung anschließt und nach der letzten gleichgestellten Zeit eine Arbeitslosmeldung erfolgt (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S. 40 f m.w.N.).
Ausgehend von diesen Grundsätzen ist auch im Recht der Arbeitsförderung grundsätzlich zu prüfen, ob etwaige zeitliche Lücken noch von dem mit der gleichgestellten Zeit verfolgten gesetzgeberischem Ziel gedeckt sind (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S. 42).
In der Berücksichtigung von Überbrückungstatbeständen, die mit dem Gesetzeszweck des § 107 Satz 1 Nr. 5 c AFG in unmittelbaren Zusammenhang stehen, liegt im Übrigen auch noch keine erweiternde Auslegung oder gar analoge Anwendung des Gleichstellungstatbestandes (vgl. BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S. 42).
- BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R
Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von …
Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschrift hat das BSG im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift und die mit einer entsprechenden Rechtsanwendung verbundene Ausweitung der Leistungsansprüche abgelehnt (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 mwN). - LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02 Es handelt sich bei der Regelung um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212; BSG-Urteil vom 29. April 1998 - in SozR 3-4100 § 107 Nr. 10).
Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (siehe BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
Wenn sich die Klägerin jedoch aktiv um den Erhalt ihres Anspruchs gekümmert und bei der Beklagten um Beratung nachgesucht hat, kommt eine dahingehende Beratungspflicht in Betracht, nach der die Klägerin durch den nur kurzzeitigen Verzicht auf Sozialleistungen (hier: des Erziehungsgeldes) dem Erlöschen des Alg-Anspruchs entgegenwirken kann (BSG - SozR 3-4100 § 107 Nr. 10) oder durch das gegebenenfalls mögliche teilweise dem Arbeitsmarkt Sich-zur-Verfügung-Stellen, jedenfalls den Anspruch aufrecht erhält.
- BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R
Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit
Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (…BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81;… BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1;… BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5; Urteil des Senats vom 29. April 1998 - B 7 AL 30/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen); durch Aufstockung der Alhi um Sozialhilfe wird dem Sozialstaatsprinzip genügt (…vgl BSGE 73, 10, 18 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4). - BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 67/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist - …
Dieses Erfordernis ist nicht so zu verstehen, dass gleichgestellte Zeiten von beitragspflichtigen Beschäftigungen umrahmt sein müssen (…vgl BSGE 74, 28, 35 = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6; SozR 3-4100 § 107 Nr. 10, jeweils mwN). - BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Denn eine Verlängerung wäre nicht mit dem Wesen einer materiellen Ausschlussfrist sowie mit dem Wortlaut und dem Zweck der Verfallsregelung zu vereinbaren (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42 f;… BSGE 91, 226, 228 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 2). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R
Arbeitslosenhilfe - Verlängerung der Erlöschensfrist - Unterhaltsgeldbezug - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 8 AL 536/01
Beratungsverschulden und Ablauf des Vierjahreszeitraumes in § 147 Abs 2 SGB …
- BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des …
- LSG Sachsen, 29.01.2004 - L 3 AL 71/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - L 9 AL 74/97
Arbeitslosenversicherung
- LSG Sachsen, 11.03.2004 - L 3 AL 245/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 12 AL 163/01
Arbeitslosenversicherung
- LSG Sachsen, 29.08.2002 - L 3 AL 294/01
- LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 262/01
- LSG Bayern, 20.12.2007 - L 10 AL 170/06
- LSG Bayern, 12.12.2000 - L 10 AL 45/99
- LSG Berlin, 26.03.2002 - L 14 AL 111/00
- LSG Sachsen, 26.09.2002 - L 3 AL 293/01
- LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
- LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 112/02
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