Rechtsprechung
   BSG, 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Soldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienst - Beendigung - Beschädigtenversorgung - Ausgleich - Feststellung - gesundheitliche Schädigung - Schädigungsfolge - Zuständigkeit - Entscheidungsbefugnis - Bundeswehrverwaltung - Versorgungsverwaltung - Beiladung - Verurteilung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Soldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienst - Beendigung - Beschädigtenversorgung - Ausgleich - Feststellung - gesundheitliche Schädigung - Schädigungsfolge - Zuständigkeit - Entscheidungsbefugnis - Bundeswehrverwaltung - Versorgungsverwaltung - Beiladung - Verurteilung

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Gesundheitsbeeinträchtigungen nach Einsatz an Radargeräten als Folge einer Wehrdienstbeschädigung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ehemaliger Soldat hat Anspruch auf Entscheidung zu während des Wehrdienstes aufgetretenen Gesundheitsstörungen als Folgen einer WDB

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 29.04.2010, Az.: B 9 VS 2/09 R (Abgrenzung Zuständigkeit Wehrverwaltung/Versorgungsverwaltung)" von Prof. Dr. Dirk Heinz, original erschienen in: SGb 2011, 118 - 120.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Bayern, 26.01.2012 - L 15 VS 10/08  

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Zuständigkeit für die Anerkennung

    Mit Schriftsatz vom 02.02.2011 hat die Beklagte auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 29.04.2010, Az.: B 9 VS 2/09 R, unter dem Gesichtspunkt der Zuständigkeitsabgrenzung hingewiesen.

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 25.07.2011 sind die Beteiligten des Verfahrens umfassend über die rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung des BSG vom 29.04.2010, Az.: B 9 VS 2/09 R, informiert worden.

    75 Mit Blick darauf, dass sich gesundheitliche Schädigungen oft erst langsam entwickeln und schleichend bemerkbar machen, hat das BSG mit Urteil vom 29.04.2010, Az.: B 9 VS 2/09 R, als Abgrenzungskriterium für die Zuständigkeit den Begriff der Manifestation des Gesundheitsschadens verwendet.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 29.04.2010, Az.: B 9 VS 2/09 R, exakt zu einem Fall wie dem vorliegenden darauf hingewiesen, dass eine Verurteilung nach § 75 Abs. 5 SGG nicht möglich ist.

    Der Senat folgt mit seiner Entscheidung den Vorgaben des BSG im Urteil vom 29.04.2010, Az. B 9 VS 2/09 R, zur Zuständigkeitsaufteilung von Bundeswehrverwaltung und Versorgungsverwaltung.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10  

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Radarflugmelder/Radarleithelfer -

    Der Kläger hat auch gegenüber dem Beigeladenen keinen Anspruch auf die Feststellung, dass die geltend gemachte Gesundheitsstörung Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist (siehe dazu BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14.09.2010 - L 2 VS 11/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VS 5431/08  

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Techniker - Einsatz bei

    Die Beklagte ist für die Entscheidung zuständig (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R - SozR 4-3200 § 88 Nr. 4).
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 13 VS 1/07  

    Abgrenzung einer privaten von einer dienstlich veranlassten Unternehmung bei

    Die Beklagte hat ergänzend - in Bezug auf die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ihr und der Versorgungsverwaltung der Länder - auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. April 2010 - B 9 VS 2/09 R - verwiesen.
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 4/12 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit das SG den Beklagten zur "Anerkennung" bestimmter Gesundheitsstörungen als Folge von vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffen auf die Klägerin verurteilt hat, hat es sich im Rahmen der als zulässig anzusehenden kombinierten Klage auf Anfechtung des entgegenstehenden Bescheides und Verpflichtung zur Feststellung von Folgen eines versorgungsrechtlich relevanten Tatbestandes (s nur BSG Urteil vom 29.4.2010 - B 9 VS 2/09 R - SozR 4-3200 § 88 Nr. 4 RdNr 32; für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung s jüngst BSG Urteil vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 RdNr 12 bis 14, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) - hier: eines tätlichen Angriffs iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG - gehalten.
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